Antrag - 07/SVV/0749
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Feldversuch Zeppelinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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07.11.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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18.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass im mittleren Teil der
Zeppelinstraße zwischen Kastanienallee und Kiewitt keine Verkehrsraum
einschränkenden Maßnahmen zu Forschungszwecken erfolgen. Für die
Protokollierung von Stauerscheinungen und den daraus folgenden Belastungen sind
die bereits durch unvermeidbare Baustellen bedingten Einschränkungen zu
erfassen.
Erläuterung
Begründung:
Die Zeppelinstraße ist mit 26.000 bis 40.000 KFZ pro Werktag extrem ausgelastet. Die Belastung der Anwohner mit Lärm, Abgasen und Feinstaub liegt über dem Zumutbaren und übersteigt häufig sogar gesetzliche Grenzwerte. Andererseits hat die Stadt Potsdam keine alternative Straßenverbindung, die geeignet wäre, die westlichen Stadtteile und Stadtrandgebiete leistungsfähig mit dem Zentrum und den südlich der Havel gelegenen Stadtteilen zu verbinden. Deshalb ist es unverzichtbar, den in jede Richtung auf zwei Fahrstreifen begrenzten Straßenraum partnerschaftlich und effektiv für Straßenbahn, Bus und alle übrigen Fahrzeuge gemeinsam zu nutzen. Dabei müssen die zahlreich abbiegenden Straßen wie die Grundstückszufahrten berücksichtigt werden, wie auch Müllfahrzeuge, Lieferverkehr und die vielen spontanen Baustellen. Eine starre Einengung auf nur einen Fahrstreifen provoziert Staus und zusätzliche Belastungen in den engen Nebenstraßen. Die leidgeprüften Anwohner und Verkehrsteilnehmer dürfen nicht einem neuen Stauabenteuer ausgeliefert werden! Dies hätte zusätzliche Belastungen und wirtschaftsschädigende Auswirkungen zur Folge.