Beschlussvorlage - 07/SVV/0945
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung - AWS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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23.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2007
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Erläuterung
Begründung
Auch bei der Abwasserentsorgung sind seit 2003 Potsdams
Abwassergebühren stabil geblieben. Die Mengengebühr liegt bei 3,02 €/m³.
Die fünfjährige Preisstabilität bei der Abwasserentsorgung
konnte durch folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gesichert
werden:
-
Seit
2003 dürfen keine Kosten im Zusammenhang mit der Freilegung des Stadtkanals und
der Umgestaltung der Potsdamer Mitte über Gebühren finanziert werden.
-
Einführung
einer Kostenersatzregelung für Schmutzwasserhausanschlüsse seit dem 01.01.2004
-
durch
die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde
eine Stabilisierung der Potsdamer Abwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.
Im Landesvergleich vom Mai 2007 lag Potsdam bei den Trink-
und Abwasserpreisen exakt im Durchschnitt der kreisfreien Städte (Quelle: Vergleich BBU-Preisdatenbank, 31. Mai 2007).
Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und durch erhebliche
Investitionen in das Abwassernetz ist nach fünfjähriger Stabilität bei den
Abwassergebühren in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2008 eine
Gebührenanpassung erforderlich.
Die Mengengebühr soll bei gleichbleibender Grundgebühr nach
Diskussion im politischen Raum und auf Grundlage der geprüften Entgeltbegehren
der Energie und Wasser Potsdam GmbH von 2008 bis 2012 wie folgt angepasst
werden (Angaben inklusive Umsatzsteuer):
zum 01.01.2008 3,22
€/m³ (20 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2009 3,42
€/m³ (20 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2010 3,62
€/m³ (20 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2011 3,77
€/m³ (15 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2012 3,92
€/m³ (15 Cent Erhöhung)
Diese Gebührenstaffelung beginnend 2008 bis einschließlich
2012 hat folgende Randbedingungen als Voraussetzung:
·
Die
entgeltwirksame Investitionssumme beträgt für Abwasser 35 Mio. € die in einem
Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2008 bis 2012 detailliert
untersetzt ist.
·
Die
der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Ansätze gehen von unveränderten
Steuern (z.B. 19 % Umsatzsteuer für Abwasser) und sonstigen Abgaben (z. B.
Abwasserabgabe) aus.
·
Entsprechend
KAG-rechtlicher Bestimmungen wird die Kalkulation der Gebühren jährlich überprüft.
Die erforderlichen Anpassungen haben im Wesentlichen vier
Einflussgrößen:
1.
Preissteigerungen
Betriebsführung
Die inflationsbedingte
Preissteigerung der Betriebsführungskosten beträgt durchschnittlich 2 % pro
Jahr.
2.
Umsatzsteuererhöhung
Durch Beschluss des Deutschen
Bundestages wurde § 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-gesetzes geändert. Der neue
allgemeine Steuersatz von 19 % ist auch auf Abwasser nach dem 31.12.2006
anzuwenden.
3.
Abwassermengen
Die erlöswirksamen Abwassermengen
gehen seit 1990 kontinuierlich zurück, auch wenn in den Jahren 2003 und 2006
aufgrund trockener Sommer ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ab 2010 wird
mit einer moderaten Steigerung der erlöswirksamen Abwassermenge aufgrund der
positiven demographischen Entwicklung gerechnet.
2007 2008 2009 2010 2011 2012
in Tm³
Abwasser 6.700 6.700 6.700 6.820 6.820 6.820
V+E-Gebiet
Durch die Eingemeindung der neuen
Ortsteile und die Übernahme in 2006 in das Abwasser-Entsorgungsgebiet wurden
die zusätzlichen Mengenabsätze, denen aber auch entsprechende Kosten gegenüber
stehen, in dieser Übersicht berücksichtigt.
4.
Investitionen
Seit Bestehen des V+E-Vertrages
wurden nur zwingend erforderliche Investitionen vorgenommen, um Potsdams
Abwasserentsorgung sicherzustellen und um neue Stadtteile wie Grube, Bornim,
Drewitz oder das Bornstedter Feld zu erschließen. Insgesamt wurden dafür von
1998 bis 2006 rund 66,2 Mio. € investiert (ohne Kläranlage Nord).
Mit dem entgeltwirksamen
Investitionsbudget von 35,0 Mio. € im Zeitraum 2008 bis 2012 erfüllt die
Energie und Wasser Potsdam GmbH alle notwendigen Investitionsmaßnahmen, die zur
Sicherstellung der Abwasserversorgung unbedingt notwendig sind.
Nicht berücksichtigt sind
unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Havarien, die im Einzellfall zu
bewerten und dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu gegeben sind.
Sämtliche Bauleistungen sind nach öffentlicher Ausschreibung
durch die EWP GmbH zu vergeben. Das angegebene entgeltwirksame
Gesamtinvestitionsbudget darf nicht überschritten werden. Es kann jedoch im
Laufe der Investitionsjahre aufgrund durchzuführender Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit zu Maßnahmeänderungen unter
Einhaltung des Gesamtbudgets kommen. Diese sind durch den Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen zu prüfen und unter Einhaltung des Gesamtbudgets zu bestätigen.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt auch die Hinweise aus
der Stadtverordneten-versammlung, alle Abgabentatbestände in die Satzung
aufzunehmen.
1. Vereinfachte Kostenersatzregelung für
Grundstücksanschlüsse:
Andere Entsorger haben bereits sehr gute Erfahrungen damit, dass Grundstücksanschlusskosten einheitlich berechnet werden. In der Vergangenheit mussten Eigentümer beispielsweise bei hohen Grundwasserständen oder Leitungen die sich in Hauptverkehrsstraßen befinden bis zu 100 % höhere Anschlusskosten als üblich tragen. Hier hat es in der Vergangenheit sehr viel Unverständnis bei den betroffenen Eigentümern gegeben.
Dieser Kostenersatz gilt für 2008 und 2009. 2010 erfolgt eine Überprüfung. Hier müssen ggf. Anpassungen hinsichtlich der jährlichen Steigerung der Tiefbaupreise von 1,5 bis 2,0 % berücksichtigt werden.
2. Einleitgebühr in die
Niederschlagswasserbeseitigungsanlage
Bisher wurden Verträge zwischen der EWP und den Einleitern geschlossen. Es handelt sich jedoch um die Benutzung einer öffentlichen Anlage, so dass auch hier ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.
Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden
Entgeltbegehren wurden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und
bestätigt sowie die Gebührenkalkulation erstellt.
Darüber hinaus wurden Vereinfachungen in den
Begriffsbestimmungen und Anpassungen an die neue Gesetzeslage und
Rechtssprechung vorgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56 kB
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2
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524,8 kB
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3
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27,1 kB
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4
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44,5 kB
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5
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14,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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52,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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12 kB
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