Antrag - 07/SVV/0884

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorstellungen der Verwaltung darzulegen, wie Pflegstützpunkte entweder unter Verantwortung der Stadt oder als verpflichtende Aufgabenwahrnahme durch die Pflegekassen, im Zusammenhang mit der Reform des Pflegegesetzes auf Bundesebene, in Potsdam eingerichtet werden können.

 

Dem Bericht ist ein Vorschlag beizufügen, wie die Pflegestützpunkte über die Modellphase von 2 Jahren hinaus dauerhaft finanziert werden können.

 

Der Stadtverordnetenversammlung Potsdam ist dazu im Februar 2008 zu berichten.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Der prognostizierten demographischen Entwicklung, dass der Anteil älterer und alter Menschen an der städtischen Gesamtbevölkerung wächst, muss mit neuen Strukturen und Angeboten entsprochen werden.

Eine Grundlage dafür bildet der § 92 c SGB XI des Referentenentwurfs des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG), nach dem sowohl die Pflegeversicherungen und die Länder als auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden.

In Potsdam hat sich das Netzwerk „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ z. B. auf seiner 2. Zukunftskonferenz im Oktober 2007 dieses Themas angenommen und sollte als ständiger Partner in den Prozess der Schaffung von Voraussetzungen für die Einrichtung von Pflegestützpunkten einbezogen werden.

 

Loading...