Antrag - 07/SVV/0884
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Beteiligung an der Einrichtung von Pflegestützpunkten gem. § 92 c SGB XI
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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20.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorstellungen der Verwaltung darzulegen,
wie Pflegstützpunkte entweder unter Verantwortung der Stadt oder als
verpflichtende Aufgabenwahrnahme durch die Pflegekassen, im Zusammenhang mit
der Reform des Pflegegesetzes auf Bundesebene, in Potsdam eingerichtet werden
können.
Dem Bericht ist ein
Vorschlag beizufügen, wie die Pflegestützpunkte über die Modellphase von 2
Jahren hinaus dauerhaft finanziert werden können.
Der
Stadtverordnetenversammlung Potsdam ist dazu im Februar 2008 zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Der
prognostizierten demographischen Entwicklung, dass der Anteil älterer und alter
Menschen an der städtischen Gesamtbevölkerung wächst, muss mit neuen Strukturen
und Angeboten entsprochen werden.
Eine
Grundlage dafür bildet der § 92 c SGB XI des Referentenentwurfs des Gesetzes
zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
PfWG), nach dem sowohl die Pflegeversicherungen und die Länder als auch die
Kommunen in die Pflicht genommen werden.
In Potsdam
hat sich das Netzwerk „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ z. B. auf
seiner 2. Zukunftskonferenz im Oktober 2007 dieses Themas angenommen und sollte
als ständiger Partner in den Prozess der Schaffung von Voraussetzungen für die
Einrichtung von Pflegestützpunkten einbezogen werden.