Beschlussvorlage - 07/SVV/0972
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturpolitische Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam - Eckpunkte -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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15.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sind Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige städtische Kulturpolitik in den Jahren 2008-2012. Auf dieser Grundlage werden die Aufträge für die jeweiligen Projekte und Maßnahmen erteilt, die finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen bzw. Partner zur konkreten Umsetzung gesucht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzierung der Maßnahme 1 – Kulturelles Gedächtnis
Standort Altes Rathaus mit Doppelnutzung durch Potsdam-Museum und Potsdam-Forum
·
Mehrkosten zu bisherigen Aufwendungen: 11.479,9 T€
oder
Standort Brockesches Haus mit Potsdam-Museum (+Altes Rathaus
genutzt vom Potsdam-Forum)
- Mehrkosten
zu bisherigen Aufwendungen: 14.649,8 T€
Diese
Aufwendungen und somit die Investition in das Kulturelle Gedächtnis der Stadt
Potsdam weisen über den Fünfjahresrahmen des Kulturpolitischen Konzeptes
hinaus. Daher sind die aufgeführten Kosten als langfristige Kosten bis zum Jahr
2030 anzusehen.
Hinzu
kommt ein Aufwuchs der Sachkosten (Ausstellungskosten): 20.000 € pro Jahr
Finanzierung der Maßnahme 2 – Verdreifachung der
Projektförderung
a. bisheriger Einsatz von Mitteln pro Jahr: 116.000 €
b. Aufwuchs der Mittel auf 348.000 € pro Jahr
c. Aufwuchs
um 232.000 € pro Jahr erforderlich
Finanzierung der Maßnahme 3 – Städtisches
Kulturmarketing
Die personellen Voraussetzungen für die Verankerung eines strategischen Kulturmarketings innerhalb der Stadtverwaltung wurden bereits durch Umstrukturierung und Entbürokratisierung innerhalb des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport geschaffen. Die Schaffung personeller Ressourcen ist daher für die Umsetzung der Maßnahme nicht vonnöten. Finanzielle Mittel für den Veranstaltungskalender, PR- und Werbemaßnahmen etc. in Höhe von € 86.000 pro Jahr müssen in den städtischen Haushalt eingestellt werden (Erläuterung s. Anlage 6).
Folgeblatt – Finanzielle Auswirkungen
1.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Veränderungen beim Potsdam-Museum, Verdreifachung der Projektförderung, städtisches Kulturmarketing), die den FB 24 (Kultur und Museum) und dessen Teilhaushalte betreffen, sind voraussichtlich mit folgenden laufenden Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verbunden:
· Potsdam-Museum
im Alten Rathaus rd.
565.000 EURO[1]
(Brockesches Haus + Altes Rathaus/PF: rd.
758.000 EURO)
· Ausstellungskosten
(Sachaufwand) 20.000
EURO p.a.
· Verdreifachung
der Projektförderung 232.000
EURO p.a.
· Städtisches
Kulturmarketing 86.000
EURO p.a.
· Voraussichtlicher Mehraufwand insgesamt rd. 903.000 EURO
(im
Falle des Brockeschen Hauses: rd.
1.096.000 EURO)
2.
Soweit
nicht in den Teilhaushalten des FB 24 eine dementsprechende Reduzierung von
Aufwendungen an anderer Stelle bzw. eine dementsprechende Erhöhung von Erträgen
erfolgt, erhöht sich der Zuschussbedarf des FB’es (2007: 10,519 Mio. EURO) in
entsprechender Höhe.
Dies kann
zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes des FB bis auf rd. 11,4 Mio. EURO (11,6
Mio. EURO) führen.
Daher
kommt es entscheidend darauf an, ob und in welchem Maße es gelingt, die o.a.
Mehraufwendungen - insbesondere durch Mehrerlöse, alternative
Finanzierungsquellen und anderes mehr (s. S. 10 der Vorlage) - zu kompensieren.
3.
Eine
Zuschusserhöhung ist in der gültigen mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung nicht vorgesehen. Vorgesehen ist - als Bestandteil des
genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes - eine schrittweise Reduzierung des
Zuschusses auf 10,419 Mio. EURO (2008: 10,487 Mio. EURO; 2009:
10,472 Mio. EURO; 2010: 10,419 Mio. EURO). Die HSK-Maßnahme „Z 1“ (leichte Senkung des Zuschussbedarfes
des FB 24) wäre ohne ausreichende Kompensationen (Erlössteigerungen etc., s.o.)
in Frage gestellt.
4.
Nach den
bereits mit Bescheid vom 19.06.2002 von der Kommunalaufsicht auferlegten
Vorgaben zur Haushaltsentwicklung hat die LHP den Anteil ihrer Ausgaben für
freiwillige Leistungen im Verhältnis zum Gesamthaushalt zu reduzieren (derzeit:
9,1 %). Eine solche Reduzierung, die in den letzten Jahren eingehalten wurde,
wäre im Weiteren nur einzuhalten, wenn entsprechende Reduzierungen von
Aufwänden für den freiwilligen Bereich an anderer Stelle und in ausreichendem
Maße erfolgen.
Die
Maßnahmen sind in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und im
Haushaltssicherungskonzept derzeit nicht enthalten. Der Beschluss steht unter
Haushaltsvorbehalt.
[1]
Hierbei handelt es sich um einen jährlichen
Durchschnittswert. Die oben angegebene Belastung des
Teilergebnishaushaltes
greift im Falle des Alten Rathauses in vollem Umfang erst ab 2011, im Falle
des
Brockschen Hauses ab 2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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