Beschlussvorlage - 07/SVV/0944
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung WVS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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23.01.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2007
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Erläuterung
Begründung
Seit 2003 sind Potsdams Trinkwassergebühren stabil
geblieben. Die Mengengebühr liegt bei 1,90 €/m³.
Die fünfjährige Preisstabilität bei der
Trinkwasserversorgung konnte durch folgende Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung gesichert werden:
-
Seit
2003 dürfen keine Kosten im Zusammenhang mit der Freilegung des Stadtkanals und
der Umgestaltung der Potsdamer Mitte über Gebühren finanziert werden.
-
Durch
die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde
eine Stabilisierung der Potsdamer Trinkwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.
Nach einer Untersuchung der Trinkwasserpreise deutscher
Großstädte vom Mai 2007 liegt Potsdam im Vergleich im günstigsten Drittel.
(Quelle: Spiegel-Online Mai 2007)
Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, durch erhebliche
Investitionen in die Wasserwerke und das Trinkwassernetz ist nach fünfjähriger
Stabilität bei den Trinkwasser-gebühren in der Landeshauptstadt Potsdam ab
01.01.2008 eine Gebührenanpassung erforderlich.
Die Mengengebühr soll bei gleichbleibender Grundgebühr nach
Diskussion im politischen Raum und auf Grundlage der geprüften Entgeltbegehren
der Energie und Wasser Potsdam GmbH von 2008 bis 2012 wie folgt angepasst
werden (Angaben inklusive 7% Umsatzsteuer):
zum 01.01.2008 2,05
€/m³ (15 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2009 2,10
€/m³ ( 5 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2010 2,15
€/m³ ( 5 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2011 2,20
€/m³ ( 5 Cent Erhöhung)
zum 01.01.2012 2,25
€/m³ ( 5 Cent Erhöhung)
Diese Gebührenstaffelung beginnend 2008 bis einschließlich
2012 hat folgende Randbedingungen als Voraussetzung:
·
Die
entgeltwirksame Investitionssumme beträgt für Trinkwasser 25 Mio. €, die in einem Trinkwasserkonzept für den Zeitraum von 2008
bis 2012 detailliert untersetzt ist.
·
Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Ansätze gehen von
unveränderten Steuern (z.B. 7 % Umsatzsteuer für Trinkwasser) und sonstigen Abgaben
(z. B. Grundwasserentnahmeentgelt) aus.
·
Entsprechend KAG-rechtlicher Bestimmungen wird die
Kalkulation der Gebühren jährlich überprüft.
Die erforderlichen Anpassungen haben im Wesentlichen drei
Einflussgrößen:
1.
Preissteigerungen
in der Betriebsführung
Die inflationsbedingte
Preissteigerung der Betriebsführungskosten beträgt durchschnittlich 2 % pro
Jahr.
2.
Trinkwassermengen
Die erlöswirksamen Trinkwassermengen
gehen seit 1990 kontinuierlich zurück, auch wenn in den Jahren 2003 und 2006
aufgrund trockener Sommer ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ab 2008 wird
mit einer moderaten Steigerung der erlöswirksamen Trinkwassermenge aufgrund der
positiven demographischen Entwicklung in Potsdam gerechnet.
2007 2008 2009 2010 2011 2012
in Tm³
Trinkwasser 7.530 7.650 7.700 7.850 7.850 7.850
V+E-Gebiet
Durch die Eingemeindung der neuen
Ortsteile und die Übernahme in 2006 in das Trinkwasser-Versorgungsgebiet wurden
die zusätzlichen Mengenabsätze, denen aber auch entsprechende Kosten gegenüber
stehen, in dieser Übersicht berücksichtigt.
3.
Investitionen
Seit Bestehen des V+E-Vertrages wurden nur zwingend erforderliche Investitionen vorgenommen, um Potsdams Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Insgesamt wurden dafür von 1998 bis 2006 rund 36,5 Mio. € investiert. Potsdams Trinkwassernetz ist aber weiterhin erheblich erneuerungsbedürftig.
Mit dem entgeltwirksamen
Investitionsbudget von 25,0 Mio. € für den Zeitraum 2008 bis 2012 erfüllt die
Energie und Wasser Potsdam GmbH alle notwendigen Investitionsmaßnahmen, die zur
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unbedingt notwendig sind.
Nicht berücksichtigt sind
unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Havarien, die im Einzellfall zu
bewerten sind und dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden.
Sämtliche Bauleistungen sind nach öffentlicher Ausschreibung
durch die EWP GmbH zu vergeben. Das angegebene entgeltwirksame
Gesamtinvestitionsbudget darf nicht überschritten werden. Es kann jedoch im
Laufe der Investitionsjahre aufgrund durchzuführender Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu Maßnahmeänderungen kommen. Diese
sind durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zu prüfen und unter
Einhaltung des Gesamtbudgets zu bestätigen.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt auch die Hinweise aus
der Stadtverordneten-versammlung, alle Abgabentatbestände in die Satzung
aufzunehmen.
1. Vereinfachte Kostenersatzregelung für Hausanschlüsse:
Andere Versorger haben bereits sehr
gute Erfahrungen damit, dass Hausanschlusskosten einheitlich berechnet werden.
In der Vergangenheit mussten Eigentümer beispielsweise bei hohen
Grundwasserständen oder Leitungen, die sich in Hauptverkehrsstraßen befinden
bis zu 100 % höhere Hausanschlusskosten als üblich tragen. Hier hat es in
der Vergangenheit sehr viel Unverständnis bei den betroffenen Eigentümern
gegeben. Die Preise der Kalkulation liegen unter dem Durchschnitt anderer
Vergleichskommunen wie Leipzig und Dresden.
Kosten
Hausanschluss Kosten
Hausanschlussleitung je m*
netto netto
Leipzig 1.530,00 € 95,00 €
Dresden 2.651,00
€ 111,00 €
Potsdam 1.590,00 € 83,66 €
*) incl. Wiederherstellung der befestigten
Oberfläche
Dieser Kostenersatz gilt für 2008
und 2009. 2010 erfolgt eine Überprüfung. Hier müssen ggf. Anpassungen
hinsichtlich der jährlichen Steigerung der Tiefbaupreise von 1,5 bis 2,0 %
berücksichtigt werden.
2. Gartenwasserzähler
Bei der Abnahme- und Verplombung eines Gartenwasserzählers handelt es sich um eine Leistung, die einen öffentlich-rechtlichen Kostenersatzanspruch nach sich zieht. Die Kosten hierfür liegen, nach neuen Grundsätzen kalkuliert, bei 61,82 € inklusive Umsatzsteuer. Dieser Kostensatz gilt für 2008 und 2009. Für 2010 bis einschließlich 2012 erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung.
3. Nutzung von Standrohren
Bisher wurden Verträge zwischen der EWP und dem Nutzer geschlossen. Da es sich auch hier um eine Benutzung der öffentlichen Versorgungsanlage handelt, entsteht ein öffentlich-rechtlicher Kostenersatzanspruch, der in der Satzung zu regeln ist. Dieser Kostensatz gilt für 2008 und 2009. Für 2010 bis einschließlich 2012 erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung.
Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden
Entgeltbegehren wurden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und
bestätigt sowie die Gebührenkalkulation erstellt.
Darüber hinaus wurden Vereinfachungen in den
Begriffsbestimmungen und Anpassungen an die neue Gesetzeslage und
Rechtssprechung vorgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438,4 kB
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2
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14,6 kB
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3
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52,8 kB
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4
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12 kB
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5
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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