Beschlussvorlage - 07/SVV/0944

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und –abgabensatzung –WVS).

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Erläuterung

 

Begründung

 

Seit 2003 sind Potsdams Trinkwassergebühren stabil geblieben. Die Mengengebühr liegt bei 1,90 €/m³.

 

Die fünfjährige Preisstabilität bei der Trinkwasserversorgung konnte durch folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gesichert werden:

 

-          Seit 2003 dürfen keine Kosten im Zusammenhang mit der Freilegung des Stadtkanals und der Umgestaltung der Potsdamer Mitte über Gebühren finanziert werden.

 

-          Durch die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde eine Stabilisierung der Potsdamer Trinkwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.

 

Nach einer Untersuchung der Trinkwasserpreise deutscher Großstädte vom Mai 2007 liegt Potsdam im Vergleich im günstigsten Drittel. (Quelle: Spiegel-Online Mai 2007)

 

Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, durch erhebliche Investitionen in die Wasserwerke und das Trinkwassernetz ist nach fünfjähriger Stabilität bei den Trinkwasser-gebühren in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2008 eine Gebührenanpassung erforderlich.

 

Die Mengengebühr soll bei gleichbleibender Grundgebühr nach Diskussion im politischen Raum und auf Grundlage der geprüften Entgeltbegehren der Energie und Wasser Potsdam GmbH von 2008 bis 2012 wie folgt angepasst werden (Angaben inklusive 7% Umsatzsteuer):

 

zum 01.01.2008                  2,05 €/m³ (15 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2009                  2,10 €/m³ ( 5 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2010                  2,15 €/m³ ( 5 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2011                  2,20 €/m³ ( 5 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2012                  2,25 €/m³ ( 5 Cent Erhöhung)

 

Diese Gebührenstaffelung beginnend 2008 bis einschließlich 2012 hat folgende Randbedingungen als Voraussetzung:

 

·         Die entgeltwirksame Investitionssumme beträgt für Trinkwasser 25 Mio. €, die in einem Trinkwasserkonzept für den Zeitraum von 2008 bis 2012 detailliert untersetzt ist.

·         Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Ansätze gehen von unveränderten Steuern (z.B. 7 % Umsatzsteuer für Trinkwasser) und sonstigen Abgaben (z. B. Grundwasserentnahmeentgelt) aus.

·         Entsprechend KAG-rechtlicher Bestimmungen wird die Kalkulation der Gebühren jährlich überprüft.

 

Die erforderlichen Anpassungen haben im Wesentlichen drei Einflussgrößen:

 

1.                  Preissteigerungen in der Betriebsführung

Die inflationsbedingte Preissteigerung der Betriebsführungskosten beträgt durchschnittlich 2 % pro Jahr.

 

2.                  Trinkwassermengen

Die erlöswirksamen Trinkwassermengen gehen seit 1990 kontinuierlich zurück, auch wenn in den Jahren 2003 und 2006 aufgrund trockener Sommer ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ab 2008 wird mit einer moderaten Steigerung der erlöswirksamen Trinkwassermenge aufgrund der positiven demographischen Entwicklung in Potsdam gerechnet.

 

 

 

              2007              2008              2009              2010              2011              2012

in Tm³                                                                                          

Trinkwasser              7.530              7.650              7.700              7.850              7.850              7.850
V+E-Gebiet

 

Durch die Eingemeindung der neuen Ortsteile und die Übernahme in 2006 in das Trinkwasser-Versorgungsgebiet wurden die zusätzlichen Mengenabsätze, denen aber auch entsprechende Kosten gegenüber stehen, in dieser Übersicht berücksichtigt.

 

3.                  Investitionen

Seit Bestehen des V+E-Vertrages wurden nur zwingend erforderliche Investitionen vorgenommen, um Potsdams Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Insgesamt wurden dafür von 1998 bis 2006 rund 36,5 Mio. € investiert. Potsdams Trinkwassernetz ist aber weiterhin erheblich erneuerungsbedürftig.

 

Mit dem entgeltwirksamen Investitionsbudget von 25,0 Mio. € für den Zeitraum 2008 bis 2012 erfüllt die Energie und Wasser Potsdam GmbH alle notwendigen Investitionsmaßnahmen, die zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unbedingt notwendig sind.

 

Nicht berücksichtigt sind unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Havarien, die im Einzellfall zu bewerten sind und dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

Sämtliche Bauleistungen sind nach öffentlicher Ausschreibung durch die EWP GmbH zu vergeben. Das angegebene entgeltwirksame Gesamtinvestitionsbudget darf nicht überschritten werden. Es kann jedoch im Laufe der Investitionsjahre aufgrund durchzuführender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu Maßnahmeänderungen kommen. Diese sind durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zu prüfen und unter Einhaltung des Gesamtbudgets zu bestätigen.

 

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt auch die Hinweise aus der Stadtverordneten-versammlung, alle Abgabentatbestände in die Satzung aufzunehmen.

 

1. Vereinfachte Kostenersatzregelung für Hausanschlüsse:

 

Andere Versorger haben bereits sehr gute Erfahrungen damit, dass Hausanschlusskosten einheitlich berechnet werden. In der Vergangenheit mussten Eigentümer beispielsweise bei hohen Grundwasserständen oder Leitungen, die sich in Hauptverkehrsstraßen befinden bis zu 100 % höhere Hausanschlusskosten als üblich tragen. Hier hat es in der Vergangenheit sehr viel Unverständnis bei den betroffenen Eigentümern gegeben. Die Preise der Kalkulation liegen unter dem Durchschnitt anderer Vergleichskommunen wie Leipzig und Dresden.

 

 

                        Kosten Hausanschluss      Kosten Hausanschlussleitung je m*

                                         netto                                     netto

 

Leipzig                   1.530,00 €                                 95,00 €

Dresden                2.651,00 €                         111,00 €

Potsdam               1.590,00 €                                 83,66 €

 

*) incl. Wiederherstellung der befestigten Oberfläche

 

Dieser Kostenersatz gilt für 2008 und 2009. 2010 erfolgt eine Überprüfung. Hier müssen ggf. Anpassungen hinsichtlich der jährlichen Steigerung der Tiefbaupreise von 1,5 bis 2,0 % berücksichtigt werden.

 

2. Gartenwasserzähler

 

Bei der Abnahme- und Verplombung eines Gartenwasserzählers handelt es sich um eine Leistung, die einen öffentlich-rechtlichen Kostenersatzanspruch nach sich zieht. Die Kosten hierfür liegen, nach neuen Grundsätzen kalkuliert, bei 61,82 € inklusive Umsatzsteuer. Dieser Kostensatz gilt für 2008 und 2009. Für 2010 bis einschließlich 2012 erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung.

 

3. Nutzung von Standrohren

 

Bisher wurden Verträge zwischen der EWP und dem Nutzer geschlossen. Da es sich auch hier um eine Benutzung der öffentlichen Versorgungsanlage handelt, entsteht ein öffentlich-rechtlicher Kostenersatzanspruch, der in der Satzung zu regeln ist. Dieser Kostensatz gilt für 2008 und 2009. Für 2010 bis einschließlich 2012 erfolgt eine inflationsbedingte Anpassung.

 

Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Entgeltbegehren wurden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt sowie die Gebührenkalkulation erstellt.

 

Darüber hinaus wurden Vereinfachungen in den Begriffsbestimmungen und Anpassungen an die neue Gesetzeslage und Rechtssprechung vorgenommen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen aus Gebühren und Abgaben nach § 6 und 10 KAG dienen der Deckung der mit der öffentlichen Wasserversorgung einhergehenden Kosten. Hierbei ist vom Kostendeckungsprinzip auszugehen.

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Anlagen

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