Beschlussvorlage - 07/SVV/0908
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Karl-Marx-Straße",Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße 13-14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten
Änderungsverfahren gemäß § 13 a
Abs. 1 Satz 2 BauGB im Bereich der Grundstücke Rosa-Luxemburg-Straße 13-14 zu ändern (
s. Anlage 1).
Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die
vorgesehene Änderung des
Bebauungsplanes im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße 13-14.
2.
Das
Verfahren ist mit der
Priorität 1 I entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2) und
nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den
externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des
Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von
Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter
getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Erläuterung
Begründung Anlage 1
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“, Teilbereich
Rosa-Luxemburg-Straße13-14
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Durchführung der 9.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich
Rosa-Luxemburg-Straße13-14.
Der räumliche Geltungsbereich der 9.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ beinhaltet die
Flurstücke 158,159,160,161,162,163 sowie 164,165 und 166 (alt) oder 343, 344,
345, 346,347,348,349 und 350 (neu) der Flur 23 der Gemarkung Babelsberg. Er
wird begrenzt durch die Rosa-Luxemburg-Straße, die Behringstraße und die Flurstücke
157,167/3 und 167/2 mit vorhandener Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,9
ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Auf dem Areal
der Grundstücke befinden sich drei zu Wohnzwecken genutzte Bauten. Es handelt
sich um eine Jugendstilvilla, ein Landhaus an der Rosa-Luxemburg-Straße, beide
inzwischen denkmalgeschützt, und eine Remise im Blockinnenbereich. Die
Grundstücke weisen eine starke Begrünung entlang der straßenseitigen
Grundstücksgrenzen auf.
Die bestehenden
Baurechte sind im Februar 2000 durch den Bebauungsplan Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ geschaffen worden. Der Bebauungsplan setzt hier
erhaltenswerte Wohnbebauung fest und erweitert die Wohnbebauung entlang der Rosa-Luxemburg-Straße
auf vier Wohngebäude und entlang der Behringstraße auf zwei Wohngebäude.
Im
Quartiersinneren gibt es zwei, und am Rande einen, als erhaltenswert
festgesetzte Bäume.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die
Planänderung ist die Absicht der neuen Eigentümer, die Grundstücke in ihren
ursprünglichen, gartendenkmalpflegerisch wertvollen Zustand zu versetzen. Dies
bedeutet, dass anstelle des nach gültigem Bebauungsplan festgesetzten neuen
Baukörpers an der Rosa-Luxemburg-Straße der historische Senkgarten zwischen der
Jugendstilvilla und dem Landhaus mit Bezug zur gegenüberliegenden Villa Tauber
wieder hergestellt und die Gebäude denkmalgerecht saniert werden sollen.
Dazu ist es
erforderlich, die bislang dort vorgesehene Bebauung denkmalpflegerisch
verträglich auf dem Areal zu verteilen.
Planungsziel
Ziel der
Planung ist es, durch eine veränderte Konstellation der geplanten Neubauten die
Wiederherstellung des Senkgartens zu ermöglichen. Dafür soll der geplante Baukörper aus dem Bereich des
Senkgartens in die Behringstraße verlagert werden, was wiederum eine
Verschiebung der dort geplanten Baukörper erfordert.
Bei dieser
städtebaulichen Neuordnung sind die Maßstäblichkeit und die
Gestaltungsgrundsätze, die für den gesamten Bebauungsplanbereich der
Villenkolonie gelten, auch in der Änderungsplanung in Ansatz zu bringen. Dies
bedeutet u.a. die Beibehaltung des Maßes der Nutzung und der Nutzungsart, sowie die Beibehaltung der Festsetzung
zum Schutz der Bäume.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Änderung
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1
Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) liegen vor.
Da die
beabsichtigte zulässige Grundfläche der Bebauung nicht über 20 000 m² liegt,
kann das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2
Nr. 1 i.V.m. § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 3 S.1 BauGB nicht erforderlich.
Der geänderte
Bebauungsplan entspricht in seinen Zwecken und Zielen dem Flächennutzungsplan
(§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen keine
finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Der Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen (externe sowie nicht hoheitliche Verwaltungsaufgaben) zur Änderung des Bebauungsplanes bereiterklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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