Antrag - 07/SVV/0834

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten solange keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Einleitung und Duchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu übermitteln bis nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Mindeststandards durch die Stiftung gewährleistet ist.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Presseberichten zu Folge fotografiert die SPSG Personen und speichert diese Aufnahmen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht hat angekündigt, diese Praxis einer Prüfung zu unterziehen. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag kommt die Stadt ihrer Verpflichtung nach, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten der Bevölkerung umzugehen.

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