Beschlussvorlage - 07/SVV/0908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13 a  Abs. 1  Satz 2  BauGB im Bereich der Grundstücke  Rosa-Luxemburg-Straße 13-14 zu ändern ( s. Anlage 1).   
Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des  Bebauungsplanes im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße 13-14.

2.      Das Verfahren  ist  mit  der  Priorität  1 I  entsprechend  dem  Beschluss  der  Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001  (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

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Erläuterung

 

Begründung        Anlage 1

 

Aufstellungsbeschluss zur  9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45

„Karl-Marx-Straße“, Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße13-14

 

  

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der  9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße13-14.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ beinhaltet die Flurstücke 158,159,160,161,162,163 sowie 164,165 und 166 (alt) oder 343, 344, 345, 346,347,348,349 und 350 (neu) der Flur 23 der Gemarkung Babelsberg. Er wird begrenzt durch die Rosa-Luxemburg-Straße, die Behringstraße und die Flurstücke 157,167/3 und 167/2 mit vorhandener Wohnbebauung.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

 

Auf dem Areal der Grundstücke befinden sich drei zu Wohnzwecken genutzte Bauten. Es handelt sich um eine Jugendstilvilla, ein Landhaus an der Rosa-Luxemburg-Straße, beide inzwischen denkmalgeschützt, und eine Remise im Blockinnenbereich. Die Grundstücke weisen eine starke Begrünung entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenzen auf.

Die bestehenden Baurechte sind im Februar 2000 durch den Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ geschaffen worden. Der Bebauungsplan setzt hier erhaltenswerte Wohnbebauung fest und erweitert die Wohnbebauung entlang der Rosa-Luxemburg-Straße auf vier Wohngebäude und entlang der Behringstraße auf zwei Wohngebäude.

Im Quartiersinneren gibt es zwei, und am Rande einen, als erhaltenswert festgesetzte Bäume.

 

Planungsanlass  und Erforderlichkeit der Planung

 

Anlass für die Planänderung ist die Absicht der neuen Eigentümer, die Grundstücke in ihren ursprünglichen, gartendenkmalpflegerisch wertvollen Zustand zu versetzen. Dies bedeutet, dass anstelle des nach gültigem Bebauungsplan festgesetzten neuen Baukörpers an der Rosa-Luxemburg-Straße der historische Senkgarten zwischen der Jugendstilvilla und dem Landhaus mit Bezug zur gegenüberliegenden Villa Tauber wieder hergestellt und die Gebäude denkmalgerecht saniert werden sollen.

Dazu ist es erforderlich, die bislang dort vorgesehene Bebauung denkmalpflegerisch verträglich auf dem Areal zu verteilen.

 

Planungsziel

 

Ziel der Planung ist es, durch eine veränderte Konstellation der geplanten Neubauten die Wiederherstellung des Senkgartens zu ermöglichen. Dafür soll der geplante  Baukörper aus dem Bereich des Senkgartens in die Behringstraße verlagert werden, was wiederum eine Verschiebung der dort geplanten Baukörper erfordert.

Bei dieser städtebaulichen Neuordnung sind die Maßstäblichkeit und die Gestaltungsgrundsätze, die für den gesamten Bebauungsplanbereich der Villenkolonie gelten, auch in der Änderungsplanung in Ansatz zu bringen. Dies bedeutet u.a. die Beibehaltung des Maßes der Nutzung  und der Nutzungsart, sowie die Beibehaltung der Festsetzung zum Schutz der Bäume.

 

 

Gesetzliche Voraussetzungen für die Änderung

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) liegen vor.

 

Da die beabsichtigte zulässige Grundfläche der Bebauung nicht über 20 000 m² liegt, kann das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S.1 BauGB nicht erforderlich.

Der geänderte Bebauungsplan entspricht in seinen Zwecken und Zielen dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Der Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der Kosten  für die Planungsleistungen (externe sowie nicht hoheitliche Verwaltungsaufgaben) zur Änderung des Bebauungsplanes bereiterklärt.

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Anlagen

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