Beschlussvorlage - 07/SVV/0941
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die öffentliche Einrichtung
Abfallentsorgung müssen gemäß § 6 Kommunal-abgabengesetz des Landes Brandenburg
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch
Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006, kostendeckend kalkuliert werden.
Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus veränderten
Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies machte eine
Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Gebührenhöhe für das
Jahr 2008 erforderlich. Da ausschließlich die Gebührensätze geändert wurden,
wird lediglich eine Änderungssatzung zur bestehenden Abfallgebührensatzung
vorgelegt.
Die Abfallmengengebühr für das Jahr 2008 verringert sich um ca. 6,3 %.
Die Abfallgrundgebühr für Personen verringert sich um 9,8 % und die für Gewerbebetriebe erhöht sich um 3,8 %.
Die Senkung der Gebühren ist insbesondere auf die Berücksichtigung von Erträgen in Höhe von 1.040.597,06 €, die sich aus der Restauflösung der Rückstellungen aus Vorjahren sowie der Überdeckung aus dem BAB 2006 ergeben, zurückzuführen. Diese Erträge wurden im Verhältnis 70:30 der Mengen- und Grundgebühr gegengerechnet, was dem Verhältnis der kalkulierten Gebühreneinnahmen entspricht.
Die Erhöhung der Grundgebühr für das Gewerbe gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der stärkeren Inanspruchnahme der über die Grundgebühr gedeckten Leistungsbestandteile, wie Sperrmüll-, Schadstoff- und Papierentsorgung sowie Elektroaltgerätesammlung, da die entstehenden Kosten entsprechend der Inanspruchnahme anteilig auf Haushalte und Gewerbe verteilt werden.
Bei der Senkung der Grundgebühr für Personen wirkte sich neben der Berücksichtigung von Erträgen aus Vorjahren weiterhin eine Verbesserung der Grundlagendaten gebührenmindernd aus. So konnten 2007 mehr Personen, Klein- und Erholungsgärten an die Abfallentsorgung angeschlossen werden. Dies bedeutet, dass sich der Anschlussgrad erhöht und die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung somit auf mehr Anschlusspflichtige verteilt werden können.
Aus der
vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten
Gebührenveränderungen gegenüber dem Jahr 2007:
Gebührensätze |
2007 |
2008 |
Grundgebühr je Person |
21,60 € |
19,48 € |
Grundgebühr je EGW (Gewerbe) |
10,78 € |
11,20 € |
Mengengebühr je Liter |
0,01994004 €/l |
0,018674282 €/l |
Zu den
Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele
dargestellt.
Beispiel 1:
2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2007 |
Jahr 2008 |
Grundgebühr |
43,20 € |
38,96 € |
Mengengebühr |
31,02 € |
29,28 € |
Jahresgebühr |
74,22 € |
68,24 € |
Gebührenminderung
um 8,1 %
Beispiel 2:
Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2007
|
Jahr 2008
|
Grundgebühr |
107,80 € |
112,00 € |
Mengengebühr |
62,31
€ |
58,55
€ |
Jahresgebühr |
170,11 € |
170,55 € |
Gebührenerhöhung
um 0,26 %
Eine Gegenüberstellung sämtlicher Gebührensätze für die Jahre 2007 / 2008 ist als Anlage beigefügt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend
zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen
durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und
Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind in der vorliegenden
Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlagen 1 und 2 der
Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung
aus dem BAB 2006 in Höhe von 445.324,67 € sowie die Restauflösung der
Rückstellung in Höhe von 595.272,39 €.
Voraussichtliche Aufwendungen gem. vorliegender
Kalkulation
12.352.883,70 €
abzgl. Deponie Golm (nicht gebührenansatzfähig)
46.459,12 €
Voraussichtliche Aufwendungen (gebührenansatzfähig)
12.306.424,58 €
Diese Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:
Voraussichtliche Erträge aus Gebühren
11.256.894,62 €
Restauflösung Rückstellungen aus Vorjahren
595.272,39 €
Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2006
445.324,67 €
Sonstige Erträge
5.900,00
€
Voraussichtliche Erträge
12.303.391,68 €
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich
insofern, dass die geringeren Erträge aus Gebühren für das Haushaltsjahr 2008
gegenüber dem Jahr 2007 durch geringere Aufwendungen, durch Restauflösung der
Rückstellung aus den Vorjahren sowie durch Anrechnung der Überdeckung 2006
finanziert werden (Kostendeckungsprinzip). Die Differenz zu den Aufwendungen in
Höhe von 3.032,90 € ergibt sich aus Abrundungen in der Kalkulation, da die Gebühr
in den einzelnen Gebührentatbeständen abzurunden ist, weil keine Überdeckung
geplant werden darf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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465,5 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
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