Beschlussvorlage - 07/SVV/0941

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (1. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung müssen gemäß § 6 Kommunal-abgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006, kostendeckend kalkuliert werden.

 

Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus veränderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Gebührenhöhe für das Jahr 2008 erforderlich. Da ausschließlich die Gebührensätze geändert wurden, wird lediglich eine Änderungssatzung zur bestehenden Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

Die Abfallmengengebühr für das Jahr 2008 verringert sich um ca. 6,3 %.

 

Die Abfallgrundgebühr für Personen verringert sich um 9,8 % und die für Gewerbebetriebe erhöht sich um 3,8 %.

 

Die Senkung der Gebühren ist insbesondere auf die Berücksichtigung von Erträgen in Höhe von 1.040.597,06 €, die sich aus der Restauflösung der Rückstellungen aus Vorjahren sowie der Überdeckung aus dem BAB 2006 ergeben, zurückzuführen. Diese Erträge wurden im Verhältnis 70:30 der Mengen- und Grundgebühr gegengerechnet, was dem Verhältnis der kalkulierten Gebühreneinnahmen entspricht.

 

Die Erhöhung der Grundgebühr für das Gewerbe gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der stärkeren Inanspruchnahme der über die Grundgebühr gedeckten Leistungsbestandteile, wie Sperrmüll-, Schadstoff- und Papierentsorgung sowie Elektroaltgerätesammlung, da die entstehenden Kosten entsprechend der Inanspruchnahme anteilig auf Haushalte und Gewerbe verteilt werden.

 

Bei der Senkung der Grundgebühr für Personen wirkte sich neben der Berücksichtigung von Erträgen aus Vorjahren weiterhin eine Verbesserung der Grundlagendaten gebührenmindernd aus. So konnten 2007 mehr Personen, Klein- und Erholungsgärten an die Abfallentsorgung angeschlossen werden. Dies bedeutet, dass sich der Anschlussgrad erhöht und die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung somit auf mehr Anschlusspflichtige verteilt werden können.

 

Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber dem Jahr 2007:

 

 

 

Gebührensätze

 

2007

 

2008

 

Grundgebühr je Person

 

21,60 €

 

19,48 €

 

Grundgebühr je EGW (Gewerbe)

 

10,78 €

 

11,20 €

 

Mengengebühr je Liter

             

              0,01994004 €/l

         

          0,018674282 €/l

 

 

Zu den Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele dargestellt.

 

 

Beispiel 1:                                                                 

 

2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2007
Jahr 2008

Grundgebühr

43,20 €

38,96 €

Mengengebühr

31,02 €

29,28 €

Jahresgebühr

74,22 €

68,24 €

 

Gebührenminderung um 8,1 %

 

 

 

 

Beispiel 2:                                                                 

 

Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2007

Jahr 2008

Grundgebühr

107,80 €

112,00 €

Mengengebühr

  62,31 €

  58,55 €

Jahresgebühr

170,11 €

170,55 €

 

Gebührenerhöhung um 0,26 %                                

 

 

 

 

 

Eine Gegenüberstellung sämtlicher Gebührensätze für die Jahre 2007 / 2008 ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlagen 1 und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2006 in Höhe von 445.324,67 € sowie die Restauflösung der Rückstellung in Höhe von 595.272,39 €.

 

Voraussichtliche Aufwendungen gem. vorliegender Kalkulation            12.352.883,70 €

abzgl. Deponie Golm (nicht gebührenansatzfähig)                                       46.459,12 €

Voraussichtliche Aufwendungen (gebührenansatzfähig)                       12.306.424,58 €

 

 

Diese Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:

 

Voraussichtliche Erträge aus Gebühren                                                11.256.894,62 €

Restauflösung Rückstellungen aus Vorjahren                                            595.272,39 €        

Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2006                                            445.324,67 €

Sonstige Erträge                                                                                             5.900,00 €

Voraussichtliche Erträge                                                                        12.303.391,68 €

 

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die geringeren Erträge aus Gebühren für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber dem Jahr 2007 durch geringere Aufwendungen, durch Restauflösung der Rückstellung aus den Vorjahren sowie durch Anrechnung der Überdeckung 2006 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip). Die Differenz zu den Aufwendungen in Höhe von 3.032,90 € ergibt sich aus Abrundungen in der Kalkulation, da die Gebühr in den einzelnen Gebührentatbeständen abzurunden ist, weil keine Überdeckung geplant werden darf.

 

 

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Anlagen

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