Beschlussvorlage - 07/SVV/0945

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und –abgabensatzung – AWS)

 

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Erläuterung

 

Begründung

 

Auch bei der Abwasserentsorgung sind seit 2003 Potsdams Abwassergebühren stabil geblieben. Die Mengengebühr liegt bei 3,02 €/m³.

 

Die fünfjährige Preisstabilität bei der Abwasserentsorgung konnte durch folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gesichert werden:

 

-          Seit 2003 dürfen keine Kosten im Zusammenhang mit der Freilegung des Stadtkanals und der Umgestaltung der Potsdamer Mitte über Gebühren finanziert werden.

 

-          Einführung einer Kostenersatzregelung für Schmutzwasserhausanschlüsse seit dem 01.01.2004

 

-          durch die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde eine Stabilisierung der Potsdamer Abwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.

 

Im Landesvergleich vom Mai 2007 lag Potsdam bei den Trink- und Abwasserpreisen exakt im Durchschnitt der kreisfreien Städte (Quelle: Vergleich BBU-Preisdatenbank, 31. Mai 2007).

 

Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und durch erhebliche Investitionen in das Abwassernetz ist nach fünfjähriger Stabilität bei den Abwassergebühren in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2008 eine Gebührenanpassung erforderlich.

 

Die Mengengebühr soll bei gleichbleibender Grundgebühr nach Diskussion im politischen Raum und auf Grundlage der geprüften Entgeltbegehren der Energie und Wasser Potsdam GmbH von 2008 bis 2012 wie folgt angepasst werden (Angaben inklusive Umsatzsteuer):

 

zum 01.01.2008                  3,22 €/m³ (20 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2009                  3,42 €/m³ (20 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2010                  3,62 €/m³ (20 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2011                  3,77 €/m³ (15 Cent Erhöhung)

zum 01.01.2012                  3,92 €/m³ (15 Cent Erhöhung)

 

Diese Gebührenstaffelung beginnend 2008 bis einschließlich 2012 hat folgende Randbedingungen als Voraussetzung:

 

·         Die entgeltwirksame Investitionssumme beträgt für Abwasser 35 Mio. € die in einem Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2008 bis 2012 detailliert untersetzt ist.

·         Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Ansätze gehen von unveränderten Steuern (z.B. 19 % Umsatzsteuer für Abwasser) und sonstigen Abgaben (z. B. Abwasserabgabe) aus.

·         Entsprechend KAG-rechtlicher Bestimmungen wird die Kalkulation der Gebühren jährlich überprüft.

 

Die erforderlichen Anpassungen haben im Wesentlichen vier Einflussgrößen:

 

1.                  Preissteigerungen Betriebsführung

Die inflationsbedingte Preissteigerung der Betriebsführungskosten beträgt durchschnittlich 2 % pro Jahr.

 

 

 

 

2.                  Umsatzsteuererhöhung

Durch Beschluss des Deutschen Bundestages wurde § 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-gesetzes geändert. Der neue allgemeine Steuersatz von 19 % ist auch auf Abwasser nach dem 31.12.2006 anzuwenden.

 

3.                  Abwassermengen

Die erlöswirksamen Abwassermengen gehen seit 1990 kontinuierlich zurück, auch wenn in den Jahren 2003 und 2006 aufgrund trockener Sommer ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ab 2010 wird mit einer moderaten Steigerung der erlöswirksamen Abwassermenge aufgrund der positiven demographischen Entwicklung gerechnet.

 

 

                  2007                 2008                 2009                 2010                 2011                 2012

 in Tm³                                                                                                             

Abwasser                   6.700                 6.700                 6.700                 6.820                 6.820                 6.820
V+E-Gebiet

 

Durch die Eingemeindung der neuen Ortsteile und die Übernahme in 2006 in das Abwasser-Entsorgungsgebiet wurden die zusätzlichen Mengenabsätze, denen aber auch entsprechende Kosten gegenüber stehen, in dieser Übersicht berücksichtigt.

 

4.                  Investitionen

Seit Bestehen des V+E-Vertrages wurden nur zwingend erforderliche Investitionen vorgenommen, um Potsdams Abwasserentsorgung sicherzustellen und um neue Stadtteile wie Grube, Bornim, Drewitz oder das Bornstedter Feld zu erschließen. Insgesamt wurden dafür von 1998 bis 2006 rund 66,2 Mio. € investiert (ohne Kläranlage Nord).

 

Mit dem entgeltwirksamen Investitionsbudget von 35,0 Mio. € im Zeitraum 2008 bis 2012 erfüllt die Energie und Wasser Potsdam GmbH alle notwendigen Investitionsmaßnahmen, die zur Sicherstellung der Abwasserversorgung unbedingt notwendig sind.

 

Nicht berücksichtigt sind unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Havarien, die im Einzellfall zu bewerten und dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu gegeben sind.

 

Sämtliche Bauleistungen sind nach öffentlicher Ausschreibung durch die EWP GmbH zu vergeben. Das angegebene entgeltwirksame Gesamtinvestitionsbudget darf nicht überschritten werden. Es kann jedoch im Laufe der Investitionsjahre aufgrund durchzuführender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit zu Maßnahmeänderungen unter Einhaltung des Gesamtbudgets kommen. Diese sind durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zu prüfen und unter Einhaltung des Gesamtbudgets zu bestätigen.

 

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt auch die Hinweise aus der Stadtverordneten-versammlung, alle Abgabentatbestände in die Satzung aufzunehmen.

 

1. Vereinfachte Kostenersatzregelung für Grundstücksanschlüsse:

 

Andere Entsorger haben bereits sehr gute Erfahrungen damit, dass Grundstücksanschlusskosten einheitlich berechnet werden. In der Vergangenheit mussten Eigentümer beispielsweise bei hohen Grundwasserständen oder Leitungen die sich in Hauptverkehrsstraßen befinden bis zu 100 % höhere Anschlusskosten als üblich tragen. Hier hat es in der Vergangenheit sehr viel Unverständnis bei den betroffenen Eigentümern gegeben.

Dieser Kostenersatz gilt für 2008 und 2009. 2010 erfolgt eine Überprüfung. Hier müssen ggf. Anpassungen hinsichtlich der jährlichen Steigerung der Tiefbaupreise von 1,5 bis 2,0 % berücksichtigt werden.

 

2. Einleitgebühr in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage

 

Bisher wurden Verträge zwischen der EWP und den Einleitern geschlossen. Es handelt sich jedoch um die Benutzung einer öffentlichen Anlage, so dass auch hier ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.

 

Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Entgeltbegehren wurden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt sowie die Gebührenkalkulation erstellt.

 

Darüber hinaus wurden Vereinfachungen in den Begriffsbestimmungen und Anpassungen an die neue Gesetzeslage und Rechtssprechung vorgenommen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen aus Gebühren und Abgaben nach § 6 und 10 KAG dienen der Deckung der mit der öffentlichen Abwasserbeseitigung einhergehenden Kosten. Hierbei ist vom Kostendeckungsprinzip auszugehen.

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Anlagen

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