Antrag - 07/SVV/0955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an allen Häusern der Stadtverwaltung Raucherinsel eingerichtet werden, die sich nicht unmittelbar in Eingangsnähe befinden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes ist es, Nichtraucher vor dem Qualm zu schützen. Nach der Umsetzung gibt es leider nur eine Verlagerung von den Büros an die Eingangstüren der Gebäude. Jeder Besucher und Mitarbeiter muss somit beim Betreten der Gebäude jedes Mal eine Rauchwolke passieren. Eine Einrichtung von Raucherinseln in angemessener Entfernung zu den Türen kann hier Abhilfe schaffen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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