Beschlussvorlage - 07/SVV/0972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sind Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige städtische Kulturpolitik in den Jahren 2008-2012. Auf dieser Grundlage werden die Aufträge für die jeweiligen Projekte und Maßnahmen erteilt, die finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen bzw. Partner zur konkreten Umsetzung gesucht.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Siehe Konzept

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzierung der Maßnahme 1 – Kulturelles Gedächtnis

Standort Altes Rathaus mit Doppelnutzung durch Potsdam-Museum und Potsdam-Forum

·         Mehrkosten zu bisherigen Aufwendungen: 11.479,9 T€

oder

Standort Brockesches Haus mit Potsdam-Museum (+Altes Rathaus genutzt vom Potsdam-Forum)

  • Mehrkosten zu bisherigen Aufwendungen: 14.649,8 T€

Diese Aufwendungen und somit die Investition in das Kulturelle Gedächtnis der Stadt Potsdam weisen über den Fünfjahresrahmen des Kulturpolitischen Konzeptes hinaus. Daher sind die aufgeführten Kosten als langfristige Kosten bis zum Jahr 2030 anzusehen.  

Hinzu kommt ein Aufwuchs der Sachkosten (Ausstellungskosten): 20.000 € pro Jahr

 

Finanzierung der Maßnahme 2 – Verdreifachung der Projektförderung

a.      bisheriger Einsatz von Mitteln pro Jahr: 116.000 €

b.      Aufwuchs der Mittel auf 348.000 € pro Jahr

c.      Aufwuchs um 232.000 € pro Jahr erforderlich

 

Finanzierung der Maßnahme 3 – Städtisches Kulturmarketing

Die personellen Voraussetzungen für die Verankerung eines strategischen Kulturmarketings innerhalb der Stadtverwaltung wurden bereits durch Umstrukturierung und Entbürokratisierung innerhalb des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport geschaffen. Die Schaffung personeller Ressourcen ist daher für die Umsetzung der Maßnahme nicht vonnöten. Finanzielle Mittel für den Veranstaltungskalender, PR- und Werbemaßnahmen etc. in Höhe von € 86.000 pro Jahr müssen in den städtischen Haushalt eingestellt werden (Erläuterung s. Anlage 6).


Folgeblatt – Finanzielle Auswirkungen

 

 

1.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Veränderungen beim Potsdam-Museum, Verdreifachung der Projektförderung, städtisches Kulturmarketing), die den FB 24 (Kultur und Museum) und dessen Teilhaushalte betreffen, sind voraussichtlich mit folgenden laufenden Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verbunden:

 

·            Potsdam-Museum im Alten Rathaus             rd. 565.000 EURO[1] 

           (Brockesches Haus + Altes Rathaus/PF:             rd. 758.000 EURO)

·            Ausstellungskosten (Sachaufwand)                       20.000 EURO p.a.

·            Verdreifachung der Projektförderung            232.000 EURO p.a.

·            Städtisches Kulturmarketing          86.000 EURO p.a.

 

·            Voraussichtlicher Mehraufwand            insgesamt rd. 903.000 EURO

            (im Falle des Brockeschen Hauses:            rd. 1.096.000 EURO)

 

 

2.

Soweit nicht in den Teilhaushalten des FB 24 eine dementsprechende Reduzierung von Aufwendungen an anderer Stelle bzw. eine dementsprechende Erhöhung von Erträgen erfolgt, erhöht sich der Zuschussbedarf des FB’es (2007: 10,519 Mio. EURO) in entsprechender Höhe.

 

Dies kann zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes des FB bis auf rd. 11,4 Mio. EURO (11,6 Mio. EURO) führen.

 

Daher kommt es entscheidend darauf an, ob und in welchem Maße es gelingt, die o.a. Mehraufwendungen - insbesondere durch Mehrerlöse, alternative Finanzierungsquellen und anderes mehr (s. S. 10 der Vorlage) - zu kompensieren.

 

3.

Eine Zuschusserhöhung ist in der gültigen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht vorgesehen. Vorgesehen ist - als Bestandteil des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes - eine schrittweise Reduzierung des Zuschusses auf 10,419 Mio. EURO (2008: 10,487 Mio. EURO; 2009: 10,472 Mio. EURO; 2010: 10,419 Mio. EURO). Die HSK-Maßnahme „Z 1“ (leichte Senkung des Zuschussbedarfes des FB 24) wäre ohne ausreichende Kompensationen (Erlössteigerungen etc., s.o.) in Frage gestellt.

 

4.

Nach den bereits mit Bescheid vom 19.06.2002 von der Kommunalaufsicht auferlegten Vorgaben zur Haushaltsentwicklung hat die LHP den Anteil ihrer Ausgaben für freiwillige Leistungen im Verhältnis zum Gesamthaushalt zu reduzieren (derzeit: 9,1 %). Eine solche Reduzierung, die in den letzten Jahren eingehalten wurde, wäre im Weiteren nur einzuhalten, wenn entsprechende Reduzierungen von Aufwänden für den freiwilligen Bereich an anderer Stelle und in ausreichendem Maße erfolgen.

 

Die Maßnahmen sind in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und im Haushaltssicherungskonzept derzeit nicht enthalten. Der Beschluss steht unter Haushaltsvorbehalt.

 

 



[1] Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Durchschnittswert. Die oben angegebene Belastung des
    Teilergebnishaushaltes greift im Falle des Alten Rathauses in vollem Umfang erst ab 2011, im Falle
   des Brockschen Hauses ab 2010.

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Anlagen

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