Beschlussvorlage - 07/SVV/0910
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 "Griebnitzsee" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2007
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27.11.2007
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Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.
Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS
06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den
vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele
unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
7. Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8
„Griebnitzsee“ gefasst (06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006
einschließlich stattgefunden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. November
2006 die Verlängerung der ersten Veränderungssperre beschlossen, die mit
Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 25. Januar 2007
in Kraft getreten ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
6. Juni 2007 die Abwägungsentscheidung zu den im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und zu den
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ getroffen sowie Änderungen
des Bebauungsplanes beschlossen. Sie hat dabei über eine erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ entschieden und zugleich
festgelegt, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden
können.
Die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 9. Juli bis zum 10. August
2007 einschließlich stattgefunden.
Es liegen besondere Umstände vor, die eine nochmalige
Verlängerung der Veränderungssperre erfordern.
Das Planverfahren ist durch seine Ungewöhnlichkeit insbesondere aufgrund bestehender Spannungsverhältnisse zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den betroffenen Grundstückseigentümern gekennzeichnet.
Es handelt sich um ein großes Plangebiet, das sich über eine Länge von 2,7 km erstreckt und dabei eine Vielschichtigkeit von unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen umfasst (Mauergrundstücke nach MauerG, restituierte Grundstücke nach dem Bundesvermögensgesetz, Grundstücke im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, bestehende ungeklärte Eigentumsansprüche etc.), deren Klärung und jeweilige Berücksichtigung in der Abwägung teilweise eine Verzögerung des Planverfahrens bedeuten.
Des Weiteren gibt es immer noch Bestrebungen einzelner
Grundstückseigentümer, den Planungszielen mit Tatsachen und Maßnahmen
entgegenzuwirken. Im Zeitraum von Sommer 2005 bis Sommer 2007 wurden 28 Rechtsverstöße registriert, die entsprechend geahndet
wurden bzw. zu denen sich ordnungsbehördliche Verfahren anschlossen. Die
vorgenannten Bestrebungen einzelner Grundstückseigentümer und die angesichts
laufender Gerichtsverfahren verdeutlichten Spannungsverhältnisse zwischen der
Stadt und den Eigentümern lassen die Gefahr der Verschlechterung des Status der
jetzigen Uferdurchwegung in der Zeit zwischen Auslaufen der bisherigen
Veränderungssperre und endgültigem Satzungsbeschluss erkennen, der dringend
entgegengewirkt werden muss. Um eine Beeinträchtigung der Planungsziele
vermeiden zu können, ist es zwingend erforderlich, die Veränderungssperre
erneut zu verlängern, um mit der Satzung über den Bebauungsplan eine
verbindliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam
beschlossen werden.