Beschlussvorlage - 07/SVV/0910

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in Anlage 2 beiliegende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam wird erlassen.

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Erläuterung

Anlage 1

Begründung:

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS 06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst (06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006 einschließlich stattgefunden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. November 2006 die Verlängerung der ersten Veränderungssperre beschlossen, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 25. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 6. Juni 2007 die Abwägungsentscheidung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ getroffen sowie Änderungen des Bebauungsplanes beschlossen. Sie hat dabei über eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ entschieden und zugleich festgelegt, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden können.

 

Die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 9. Juli bis zum 10. August 2007 einschließlich stattgefunden.

 

Es liegen besondere Umstände vor, die eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre erfordern.

 

Das Planverfahren ist durch seine Ungewöhnlichkeit insbesondere aufgrund bestehender Spannungsverhältnisse zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den betroffenen Grundstückseigentümern gekennzeichnet.

 

Es handelt sich um ein großes Plangebiet, das sich über eine Länge von 2,7 km erstreckt und dabei eine Vielschichtigkeit von unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen umfasst (Mauergrundstücke nach MauerG, restituierte Grundstücke nach dem Bundesvermögensgesetz, Grundstücke im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, bestehende ungeklärte Eigentumsansprüche etc.), deren Klärung und jeweilige Berücksichtigung in der Abwägung teilweise eine Verzögerung des Planverfahrens bedeuten.

 

Des Weiteren gibt es immer noch Bestrebungen einzelner Grundstückseigentümer, den Planungszielen mit Tatsachen und Maßnahmen entgegenzuwirken. Im Zeitraum von Sommer 2005 bis Sommer 2007 wurden 28 Rechtsverstöße registriert, die entsprechend geahndet wurden bzw. zu denen sich ordnungsbehördliche Verfahren anschlossen. Die vorgenannten Bestrebungen einzelner Grundstückseigentümer und die angesichts laufender Gerichtsverfahren verdeutlichten Spannungsverhältnisse zwischen der Stadt und den Eigentümern lassen die Gefahr der Verschlechterung des Status der jetzigen Uferdurchwegung in der Zeit zwischen Auslaufen der bisherigen Veränderungssperre und endgültigem Satzungsbeschluss erkennen, der dringend entgegengewirkt werden muss. Um eine Beeinträchtigung der Planungsziele vermeiden zu können, ist es zwingend erforderlich, die Veränderungssperre erneut zu verlängern, um mit der Satzung über den Bebauungsplan eine verbindliche Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ dient der weiteren Sicherung der Planungsziele aus dem noch im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan.

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