Antrag - 07/SVV/1004

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen aus wichtigem Grund, ein Verfahren zur unverzüglichen Rücknahme der Baugenehmigung für einen Neubau in der Lennéstraße 44 einzuleiten.

 

Weiterhin wird er beauftragt, die materiellen und rechtlichen Folgen zu ermitteln sowie die Verantwortlichkeit für die falsch erteilte Baugenehmigung durch einen externen Gutachter aufklären zu lassen.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung:

Die laut Pressemitteilung vom 29.11.2007 im Oktober 2007 erteilte Baugenehmigung für einen Neubau in der Lennéstraße 44 ist bereits nach § 34 BauGB unzulässig, weil sich das Vorhaben durch seine 5-Geschossigkeit und seine Fassadengliederung der 4. und 5. Etage in Industriearchitektur nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung stehen 1- bis 3-geschossige Wohnhäuser und einige 4-geschossige. Alle vorhandenen Gebäude weisen gegliederte Fassaden und vielfach Satteldächer auf. Aufgrund der historischen Entwicklung und der unverwechselbaren Bedeutung der Brandenburger Vorstadt im Stadtgefüge hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im März 1999 den Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssatzung und der Gestaltungssatzung „Brandenburger Vorstadt“ gefasst. In der in 2001 beschlossenen Erhaltungssatzung und in der Gestaltungssatzung sind eindeutig die Ziele des Erhaltes der städtebaulichen Eigenart des Gebietes fixiert sowie Auflagen für Maßstäblichkeit und verträgliche Gestaltung von Bauvorhaben detailliert verankert. Weiterhin wurde in 2001 die Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt beschlossen. Darüber hinaus ist die gegenüberliegende Straßenseite im B-Plan Nr. 84 „Lennéstraße“ beplant. Die unmittelbare Nachbarschaft zum Weltkulturerbe Park Sanssouci erhebt zusätzliche Ansprüche auf städtebauliche Qualität.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Potsdamer Bauverwaltung einen völlig unakzeptablen gebietsfremden Neubau in der Carl-von-Ossietzky-Straße genehmigt. Im Februar 2005 stellten wir fest, dass für die Carl-von-Ossietzky-Straße 9/10 erneut eine Bausünde  genehmigt worden war, die eindeutig einen Verstoß gegen die Denkmalbereichssatzung, die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung beinhaltete. Erst nach Intervention des Bürgervereins Brandenburger Vorstadt und mehrerer Mitglieder des Bauausschusses und Presseveröffentlichungen gelang es, eine teilweise gestalterische Linderung bei der Erscheinung des Neubaus zu erkämpfen. Allerspätestens jetzt durfte den Mitarbeitern der Potsdamer Bauverwaltung die Bedeutung des Denkmalbereiches der Brandenburger Vorstadt klar geworden sein. Die erneute Genehmigung einer Bausünde in dem Viertel ist nicht mehr hinnehmbar! Die lückenlose Aufklärung der personellen Verantwortlichkeit ist erforderlich. Das schließt die materielle Verantwortlichkeit im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche des Vorhabenträgers ein. 

 

 

Loading...