Antrag - 07/SVV/1004
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugenehmigung Lennéstraße 44
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2007
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06.02.2008
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05.03.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.12.2007
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12.02.2008
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26.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem
Oberbürgermeister wird empfohlen aus wichtigem Grund, ein Verfahren zur
unverzüglichen Rücknahme der Baugenehmigung für einen Neubau in der Lennéstraße
44 einzuleiten.
Weiterhin
wird er beauftragt, die materiellen und rechtlichen Folgen zu ermitteln sowie
die Verantwortlichkeit für die falsch erteilte Baugenehmigung durch einen
externen Gutachter aufklären zu lassen.
Erläuterung
Begründung:
Die
laut Pressemitteilung vom 29.11.2007 im Oktober 2007 erteilte Baugenehmigung
für einen Neubau in der Lennéstraße 44 ist bereits nach § 34 BauGB unzulässig,
weil sich das Vorhaben durch seine 5-Geschossigkeit und seine
Fassadengliederung der 4. und 5. Etage in Industriearchitektur nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung stehen 1- bis
3-geschossige Wohnhäuser und einige 4-geschossige. Alle vorhandenen Gebäude
weisen gegliederte Fassaden und vielfach Satteldächer auf. Aufgrund der
historischen Entwicklung und der unverwechselbaren Bedeutung der Brandenburger
Vorstadt im Stadtgefüge hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im März
1999 den Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssatzung und der
Gestaltungssatzung „Brandenburger Vorstadt“ gefasst. In der in 2001
beschlossenen Erhaltungssatzung und in der Gestaltungssatzung sind eindeutig
die Ziele des Erhaltes der städtebaulichen Eigenart des Gebietes fixiert sowie
Auflagen für Maßstäblichkeit und verträgliche Gestaltung von Bauvorhaben
detailliert verankert. Weiterhin wurde in 2001 die Denkmalbereichssatzung
Brandenburger Vorstadt beschlossen. Darüber hinaus ist die gegenüberliegende
Straßenseite im B-Plan Nr. 84 „Lennéstraße“ beplant. Die unmittelbare
Nachbarschaft zum Weltkulturerbe Park Sanssouci erhebt zusätzliche Ansprüche
auf städtebauliche Qualität.
Bereits
in den vergangenen Jahren hatte die Potsdamer Bauverwaltung einen völlig
unakzeptablen gebietsfremden Neubau in der Carl-von-Ossietzky-Straße genehmigt.
Im Februar 2005 stellten wir fest, dass für die Carl-von-Ossietzky-Straße 9/10
erneut eine Bausünde genehmigt
worden war, die eindeutig einen Verstoß gegen die Denkmalbereichssatzung, die
Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung beinhaltete. Erst nach
Intervention des Bürgervereins Brandenburger Vorstadt und mehrerer Mitglieder
des Bauausschusses und Presseveröffentlichungen gelang es, eine teilweise
gestalterische Linderung bei der Erscheinung des Neubaus zu erkämpfen.
Allerspätestens jetzt durfte den Mitarbeitern der Potsdamer Bauverwaltung die
Bedeutung des Denkmalbereiches der Brandenburger Vorstadt klar geworden sein.
Die erneute Genehmigung einer Bausünde in dem Viertel ist nicht mehr
hinnehmbar! Die lückenlose Aufklärung der personellen Verantwortlichkeit ist
erforderlich. Das schließt die materielle Verantwortlichkeit im Falle etwaiger
Schadenersatzansprüche des Vorhabenträgers ein.