Antrag - 07/SVV/1060

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den  Regiebetrieb „Sportareal Luftschiffhafen“ in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft zu überführen und als Tochterunternehmen in die städtische Gesellschaft „Pro Potsdam“ einzugliedern. Dieses soll unter folgender Vorgabe geschehen:

 

1.   Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält und welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.

2.   Der Übertragung der Aufgaben der Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff. 1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.

3.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen Betreibervertrag mit der zu Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Betreibervertrag hat zu gewährleisten, dass die Einwirkungsrechte der Landeshauptstadt Potsdam auf die Errichtung, Umgestaltung und Nutzung der Einrichtungen des „Areals Luftschiffhafen“ sichergestellt sind. Gegenstand des Vertrages soll des Weiteren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ sein.

4.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem Regiebetrieb zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von der Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und der Schulsekretärin.

5.      Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der Prüfung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundvermögens des „Areals Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere in betriebswirtschaftlicher, bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher, förderrechtlicher, vergaberechtlicher und kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem „Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer effizienten Betreibung und Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ entsprechend der Empfehlungen des Gutachters übertragen.

6.      Die „Pro Potsdam“ wird beauftragt, bis Dezember 2008 ein Konzept zur Entwicklung des Areals „Luftschiffhafen“ vorzulegen, welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Die Ausrichtung des Areals als Trainings- und Wettkampfstätte für den Leistungs- und Breitensport ist dabei zu sichern.

 

7.      Es wird ein Beirat gebildet, dem Vertreter des Stadtsportbundes, des Landessportbundes, der Sportschule, des OSP sowie zwei Vertreter der nutzenden Vereine angehören.
Der Beirat ist bei allen wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.

 

8.      Die in der Sportstättennutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam  festgeschriebene endgeldfreie Nutzung der Sportstätten durch die Vereine gilt auch nach der Überführung des Areal „Luftschiffhafen“ an die Pro Potsdam.

 

9.      Eine Übertragung der städtischen Grundstücke an die Pro Potsdam ist an die Bedingung zu binden, dass eine Weiterveräußerung nur mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf.

 

10.  Bei der Besetzung des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft der Pro Potsdam ist analog dem Verfahren bei der Stellenbesetzung anderer städtischer Gesellschaften zu verfahren.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Trotz mehrer Anläufe ist es bis heute nicht gelungen, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für das Sportareal „Luftschiffhafen“ zu entwickeln. Der bisherige Regiebetrieb „Luftschiffhafen“ ist  auf die Bewirtschaftung der Anlage und nicht auf die Entwicklung des Geländes ausgelegt. Im Rahmen einer Neustrukturierung, in deren Folge der Regiebetrieb in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft überführt wird und in die kommunale Gesellschaft „Pro Potsdam“ überführt wird, könnten Synergien für die Entwicklung und Betreibung des Geländes entstehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Synergien, die bei der Betreibung der Schiffbauergasse, der Biosphäre und des Lustgartens praktiziert werden, für das deutlich größere Sportareal nicht

genutzt werden.

So könnte zum Beispiel die Realisierung der Multifunktionsporthalle direkt in einer Hand geschehen. Andere Kommunen - wie z.B. Frankfurt/O - führen ihren Leistungsstützpunkt schon des längeren in einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft und haben damit gute Erfahrungen gemacht.

 

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