Antrag - 07/SVV/1060
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftschiffhafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2007
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06.02.2008
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05.03.2008
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21.05.2008
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Unterbrochen
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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23.01.2008
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Bereit
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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23.01.2008
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.01.2008
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27.02.2008
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09.04.2008
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30.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Regiebetrieb „Sportareal
Luftschiffhafen“ in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft zu überführen und
als Tochterunternehmen in die städtische Gesellschaft „Pro Potsdam“
einzugliedern. Dieses soll unter folgender Vorgabe geschehen:
1. Der Gründung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält und
welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreibung des „Areals
Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.
2. Der Übertragung der Aufgaben der
Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff.
1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen Betreibervertrag mit der zu
Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Betreibervertrag
hat zu gewährleisten, dass die Einwirkungsrechte der Landeshauptstadt Potsdam
auf die Errichtung, Umgestaltung und Nutzung der Einrichtungen des „Areals
Luftschiffhafen“ sichergestellt sind. Gegenstand des Vertrages soll des
Weiteren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung des „Areals
Luftschiffhafen“ sein.
4. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des
Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem Regiebetrieb
zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von der
Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und der
Schulsekretärin.
5.
Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der
Prüfung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des
Grundvermögens des „Areals Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, insbesondere in betriebswirtschaftlicher,
bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher, förderrechtlicher, vergaberechtlicher und
kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem „Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete
Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer effizienten Betreibung und
Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ entsprechend der Empfehlungen des
Gutachters übertragen.
6.
Die
„Pro Potsdam“ wird beauftragt, bis Dezember 2008 ein Konzept zur Entwicklung
des Areals „Luftschiffhafen“ vorzulegen, welches durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Die Ausrichtung des Areals
als Trainings- und Wettkampfstätte für den Leistungs- und Breitensport ist
dabei zu sichern.
7.
Es
wird ein Beirat gebildet, dem Vertreter des Stadtsportbundes, des
Landessportbundes, der Sportschule, des OSP sowie zwei Vertreter der nutzenden
Vereine angehören.
Der Beirat ist bei allen wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.
8.
Die in
der Sportstättennutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam festgeschriebene endgeldfreie Nutzung
der Sportstätten durch die Vereine gilt auch nach der Überführung des Areal
„Luftschiffhafen“ an die Pro Potsdam.
9.
Eine
Übertragung der städtischen Grundstücke an die Pro Potsdam ist an die Bedingung
zu binden, dass eine Weiterveräußerung nur mit Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf.
10. Bei der Besetzung des
Geschäftsführers der Tochtergesellschaft der Pro Potsdam ist analog dem
Verfahren bei der Stellenbesetzung anderer städtischer Gesellschaften zu
verfahren.
Erläuterung
Begründung:
Trotz
mehrer Anläufe ist es bis heute nicht gelungen, ein wirtschaftlich tragfähiges
Konzept für das Sportareal „Luftschiffhafen“ zu entwickeln. Der bisherige
Regiebetrieb „Luftschiffhafen“ ist
auf die Bewirtschaftung der Anlage und nicht auf die Entwicklung des
Geländes ausgelegt. Im Rahmen einer Neustrukturierung, in deren Folge der Regiebetrieb
in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft überführt wird und in die kommunale
Gesellschaft „Pro Potsdam“ überführt wird, könnten Synergien für die
Entwicklung und Betreibung des Geländes entstehen.
Es ist
nicht nachvollziehbar, dass Synergien, die bei der Betreibung der
Schiffbauergasse, der Biosphäre und des Lustgartens praktiziert werden, für das
deutlich größere Sportareal nicht
genutzt
werden.
So könnte
zum Beispiel die Realisierung der Multifunktionsporthalle direkt in einer Hand
geschehen. Andere Kommunen - wie z.B. Frankfurt/O - führen ihren
Leistungsstützpunkt schon des längeren in einer privatwirtschaftlichen
Gesellschaft und haben damit gute Erfahrungen gemacht.