Antrag - 08/SVV/0104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche mit dem Investor zum Brockeschen Haus weiter zu führen. Es ist unverzüglich die voraussichtliche Höhe der Sanierungskosten festzustellen und zu prüfen, inwiefern der Sanierungsumfang für die Museumsnutzung im Brockeschen Haus mit der im Urteil des OLG Düsseldorf festgestellten Ausschreibungspflicht zu vereinbaren ist.

Der Hauptausschuss ist in seiner nächsten Sitzung über das Prüfergebnis zu informieren.

Die Entscheidung über einen eventuell notwendigen Abbruch der Gespräche mit dem Investor trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Hauptausschuss ist in der vergangenen Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Abbruch der Gespräche zur Nutzung des Brockeschen Hauses als Standort für das Potsdam-Museum informiert worden. Vorher hat die Verwaltung bereits die Medienvertreter über diese Situation informiert. Bisher war es den Stadtverordneten noch gar nicht möglich, nachzuvollziehen, ob dieser weitreichende Schritt des Oberbürgermeisters gerechtfertigt ist. Es ergeben sich zumindest Zweifel an der Auffassung, dass die Ausschreibung des Vorhabens aufgrund des Sanierungsumfangs erforderlich ist, da diese Sanierungskosten noch gar nicht festgestellt sind. Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung eine Weiterführung der Gespräche mit dem Investor und eine genaue Prüfung der Vereinbarkeit mit den aktuellen Festlegungen zum Vergaberecht.

Die Stadtverordnetenversammlung legt ausdrücklich fest, dass sie sich das letzte Wort zur Entscheidung über einen im Ergebnis der Prüfung eventuell erforderlichen Abbruch der Gespräche mit dem Investor vorbehält.

 

 

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