Antrag - 08/SVV/0104
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Gespräche zum Brockeschen Haus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche mit dem Investor zum
Brockeschen Haus weiter zu führen. Es ist unverzüglich die voraussichtliche
Höhe der Sanierungskosten festzustellen und zu prüfen, inwiefern der
Sanierungsumfang für die Museumsnutzung im Brockeschen Haus mit der im Urteil
des OLG Düsseldorf festgestellten Ausschreibungspflicht zu vereinbaren ist.
Der
Hauptausschuss ist in seiner nächsten Sitzung über das Prüfergebnis zu
informieren.
Die
Entscheidung über einen eventuell notwendigen Abbruch der Gespräche mit dem
Investor trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Erläuterung
Begründung:
Der
Hauptausschuss ist in der vergangenen Woche in nichtöffentlicher Sitzung über
den Abbruch der Gespräche zur Nutzung des Brockeschen Hauses als Standort für
das Potsdam-Museum informiert worden. Vorher hat die Verwaltung bereits die
Medienvertreter über diese Situation informiert. Bisher war es den
Stadtverordneten noch gar nicht möglich, nachzuvollziehen, ob dieser
weitreichende Schritt des Oberbürgermeisters gerechtfertigt ist. Es ergeben
sich zumindest Zweifel an der Auffassung, dass die Ausschreibung des Vorhabens
aufgrund des Sanierungsumfangs erforderlich ist, da diese Sanierungskosten noch
gar nicht festgestellt sind. Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung
eine Weiterführung der Gespräche mit dem Investor und eine genaue Prüfung der
Vereinbarkeit mit den aktuellen Festlegungen zum Vergaberecht.
Die
Stadtverordnetenversammlung legt ausdrücklich fest, dass sie sich das letzte
Wort zur Entscheidung über einen im Ergebnis der Prüfung eventuell
erforderlichen Abbruch der Gespräche mit dem Investor vorbehält.