Beschlussvorlage - 08/SVV/0063

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ein Verfahren zur Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ wird für den Teilbereich Hafen/ Lustgarten durchgeführt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Folge einer Änderung der Sanierungsziele abzuschließenden Verträge zeitlich so zu begrenzen, dass die Möglichkeit der Anpassung an veränderte  städtebauliche Rahmenbedingungen, die  nach Abschluss des Sanierungsverfahrens eintreten könnten, besteht.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

 

Die bisherigen Sanierungsziele im Gebiet „Potsdamer Mitte“ sehen u.a. vor, den Lustgarten mit Anlegestelle als Grünanlage in Annäherung an den historischen Stadtgrundriss wiederherzustellen und mit dem Hafengebäude eine funktionale Basis für den Ausflugsverkehr zu schaffen. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen der BUGA 2001 mit Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur, mit Städtebaufördermitteln und mit Haushaltsmitteln der Stadt Grundstückserwerb, Abrissmaßnahmen und Neubau sowie die Gestaltung der Freiflächen durchgeführt worden.

 

In Verbindung mit der Geschäftstätigkeit der Weißen Flotte Potsdam GmbH haben diese Ergebnisse große Akzeptanz gefunden. Die touristische Präsenz des Ortes ist Anlass, die Möglichkeiten zur Erweiterung des wassertouristischen Serviceangebots bzw. der gastronomische Nutzung zu prüfen. Eine solche Erweiterung ist nach den Planungen des Betreibers denkbar, indem das „Palmenzelt“ des derzeitigen „Palmengartens“vor dem Hafengebäude durch  ein ganzjährig, dauerhaft nutzbares Gebäude für Gastronomie ersetzt wirderrichtenbzw.. Damit würde das Flächenangebot des derzeitigen Hafengebäudes wesentlich erweitert werden können. Gleichzeitig und wären die Freiflächen entsprechende22 zu reduzieren und baulich anzupassen.

 

Das Vorhaben widerspricht derzeit den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sanierungszielen, die ausschließlich im Bereich des Hopfenspaliers eine weitere Bebauung vorsehen.  Daher ist es erforderlich, die Sanierungsziele für den anliegend dargestellten Teil des Sanierungsgebietes zu ändern. In diesem Verfahren ist u.a. zu beurteilen, ob diese Änderung im öffentlichen Interesse liegt und ob die Durchführbarkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der städtebaulichen Einordnung (in die derzeitige Situation), der Eigentumsverhältnisse, der Erschließung, der Lärmemissionen, des ruhenden Verkehrs und der finanziellen Auswirkungen (unter Berücksichtigung der gewährten Förderung) gegeben ist.

 

Sofern dies im Ergebnis des Änderungsverfahrens durch Beschluss der SVV bestätigt wird, sind unter Einbeziehung der Sanierungsträger Potsdam GmbH als Treuhänder der Stadt und Bauherr des Hafengebäudes sowie der Weißen Flotte GmbH als Betreiber die erforderlichen bodenrechtlichen und finanziellen Regelungen zu treffen.

 

Im Hinblick auf Veränderungen der städtebaulichen Rahmenbedingungen (Hotel Mercure), die sich nach Abschluss des Sanierungsverfahrens ergeben könnten, ist zu berücksichtigen, dass die für die bauliche Nutzung von Flächen abzuschließenden Verträge zeitlich so begrenzt werden, dass den Funktionsanforderungen des Hafenbereichs durch eine neue städtebauliche Lösung Rechnung getragen werden kann.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der erforderlichen externen Dienstleistungen erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme. In dieses Treuhandvermögen geht gleichzeitig der Verkaufserlös (bzw. Erbbauzins ein). Weitergehende finanzielle Auswirkungen werden im Ergebnis des Änderungsverfahrens ausgewiesen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...