Beschlussvorlage - 08/SVV/0168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem Werkleiter Herrn Hans-Joachim Schwanke und dem stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert Schultz, wird für das Geschäftsjahr 2005 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2006 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

  1. Dem Werkleiter Herrn Hans-Joachim Schwanke und dem stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert Schultz, wird für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

  1. Vom Jahresüberschuss in Höhe von 96 T€ sind an den Haushalt der Stadt 48 T€ abzuführen und 48 T€ in die Rücklage einzustellen.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung durch das Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt

 

Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2006 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Mit dem Prüfvermerk vom 30.03.2007 wurde seitens der Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben.

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam und dem Lagebericht

 

Auszug aus dem Prüfvermerk vom 30.03.2007:

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr 2006 ist es gelungen, die angestrebte Erweiterung der Betätigungsfelder insbesondere im Auftrag Dritter aufrechtzuerhalten und gefestigte Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

 

Geschäftsverlauf

Durch die Landeshauptstadt Potsdam konnten größere finanzielle Mittel aus dem Vermögenshaushalt als im Vorjahr zur Verfügung bereitgestellt werden. Somit wurde es dem Eigenbetrieb ermöglicht, insbesondere im Bereich des Neubaus von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam einen höheren Umsatz zu erreichen. Ebenfalls ist es gelungen, auf dem freien Markt ein größeres Auftragsvolumen zu akquirieren.

 

Jahresergebnis/Ergebnisverwendung

Zum 31.12.2006 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 96 T€ aus.

 

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist im Jahr 2006 von 2.477 T€ auf 2.508 T€ gestiegen.

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsbereitschaft war im Lauf des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Der Eigenbetrieb hat, wie bereits in den Vorjahren, im Jahr 2006 einen Überschuss erzielt. Ein Teil der Einnahmen mussten durch den Eigenbetrieb unter erheblichen Anstrengungen auf dem freien Markt im Rahmen von Aufträgen privater Investoren erzielt werden. Aufgrund der angespannten Marktlage bedarf es weiterhin der Unterstützung durch die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Bereitstellung der gegenwärtigen und zukünftigen Jahresüberschüsse für investive Maßnahmen im Bereich der Erneuerung von Spezialfahrzeugen (Hubarbeitsbühnen) würde es ermöglichen, die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes auf dem gegenwärtigen Stand zu erhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend § 7 Ziff. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisver-wendung

 

Über den Vorschlag der Werkleitung des Eigenbetriebes hinausgehend wird vorgeschlagen, vom Jahresüberschuss 48 T€ an den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abzuführen.

 

 

Erteilung Entlastung für den Jahresabschluss 2005:

Der Jahresabschluss 2005 wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2007 festgestellt. (Drucksacke 06/SVV/0976). Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Beurteilung der Feststellungen aus dem Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamtes (KPA) vom 29.05.2006 zur „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam“ konnte zum Beschlusszeitpunkt die Entlastung nicht erteilt werden.

 

Der Prüfbericht des KPA wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007 abschließend behandelt (Drucksache 07/SVV/0019).  Die Auswertung zum Prüfbericht ergab keine Ergebnisse, welche der Erteilung der  Entlastung der Werkleitung entgegenstehen.

 

Anlagen

- Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2006

- Lagebericht des Werkleiters zum 31.12.2006

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 96 T€ sollen 48 T€ an den Haushalt der LHP abgeführt werden. (Haushaltsstelle 5410000.4651100)

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Anlagen

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