Antrag - 08/SVV/0149

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Feststellung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 1 BauGB vorzulegen.

Dieser ist in der Stadtverordnetenversammlung im Juni einzubringen.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Vergangenheit gab es immer wieder Irritationen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.

Diese beruhten nicht selten auf unterschiedlichen Auffassungen der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Innenbereich.

Solche Meinungsunterschiede wären durch die angestrebte Satzung zu vermeiden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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