Beschlussvorlage - 08/SVV/0194
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51-1 "Am Silbergraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2008
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02.04.2008
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07.05.2008
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.03.2008
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18.03.2008
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20.05.2008
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17.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ ist in einem (vereinfachten)
Änderungsverfahren gemäß §13 BauGB zu ändern (s.
Anlage 1).
2.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Aufstellungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung
der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“.
Der Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplanes umfasst alle im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietsflächen und Mischgebietsflächen im Süden des Plangebietes.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 24 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Der zur Änderung vorgelegte Bebauungsplan Nr. 51-1 „ Am
Silbergraben“ ist seit dem 28.12.2005 in Kraft. Das Bodenordnungsverfahren im
südlichen Teil des Bebauungsplanes wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. Die
im südlichen Teil des Bebauungsplanes befindliche Gewerbefläche verzeichnet eine
große Nachfrage bei gewerblichen Betrieben. Es besteht jedoch auch bereits seit
kurzer Zeit ein gesteigertes Interesse von Nahversorgungsbetrieben für den
Standort. Zurzeit sind in dem westlich gelegenen Mischgebiet MI 1.1 und im
Gewerbegebiet GE 1 zwei Gewerbebetriebe sowie ein landwirtschaftlicher
Betrieb ansässig.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass der Planänderung ist die Notwendigkeit der weiteren
Sicherung von Entwicklungsflächen für mittelständische Unternehmen des produzierenden
Gewerbes. Darüber hinaus ist die
Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes und des Mischgebietes in ihren
Nutzungsstrukturen einschließlich der verkehrlichen Auswirkungen zu sichern und
weiter zu verbessern. Gemäß den von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam, sind die Standorte nicht als
Zentraler Versorgungsbereich oder Nahversorgungszentrum für Einzelhandel
eingeordnet worden und sollen auch zukünftig keine zentrenähnliche
Versorgungsfunktion übernehmen. Um diese Zielsetzung auch künftig zu wahren und
zu sichern ist eine Nachsteuerung von bisher nicht vorrangig für
Einzelhandelsnutzungen vorgesehene Standorte erforderlich.
Planungsziel
Ziel der Planung ist der Erhalt des Gewerbegebietes und des
Mischgebietes gemäß der Planungsziele des in Kraft gesetzten Bebauungsplanes
Nr. 51-1 „Am Silbergraben“, ihrer allgemeinen Zweckbestimmungen nach und in der
sich am Standort entwickelten Eigenart der Gebiete. Hierfür ist der
Bebauungsplan um einen Textbaustein zu ergänzen, der die Ansiedlung von
selbständigem Einzelhandel im Gewerbegebiet und im Mischgebiet ausschließt. Ein
Ausschluss von regen Ziel- und Quellverkehr implizierenden Nutzungen wie z.B.
der Betrieb eines Lebensmittelmarktes ist erforderlich, um die
Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes und des Mischgebietes in ihren
Nutzungsstrukturen einschließlich der verkehrlichen Auswirkungen zu sichern und
weiter zu verbessern. Die Planung soll darüber hinaus die aus dem
Einzelhandelskonzept erarbeitete gesamtstädtische Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam wahren.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die 2. (vereinfachte)
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51-5 „Am Silbergraben gemäß § 13 BauGB liegen
vor. Mit der (vereinfachen) Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt. Durch die Bebauungsplanänderung wird die
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Herbeiführung des
Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes entstehen aus
gegenwärtiger Erkenntnis keine finanziellen Auswirkungen für die
Landeshauptstadt Potsdam.
Mit der vorgeschlagenen
Einstufung in die Priorität 2 Q werden aktuell auch keine Aufwendungen für
externe Planungskosten zu erwarten sein.
Das Planverfahren steht
unter dem Haushaltsvorbehalt.
Mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam, die sich aus der Umsetzung der Änderung des Bebauungsplanes ergeben könnten, sind im weiteren Verfahren zu klären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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225,9 kB
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