Beschlussvorlage - 08/SVV/0195
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 3. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Kirchsteigfeld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2008
| |||
|
02.04.2008
| |||
|
07.05.2008
| |||
|
04.06.2008
| |||
|
02.07.2008
| |||
|
10.09.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
11.03.2008
| |||
|
18.03.2008
| |||
|
20.05.2008
| |||
|
17.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ ist in
einem (vereinfachten) Änderungsverfahren gemäß §13 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).
- Das Verfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Aufstellungsbeschluss zur 3. (vereinfachten) Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung
der 3. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld “.
Der Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplanes umfasst alle im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietsflächen und Mischgebietsflächen des Plangebietes.
Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 57 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Der zur Änderung vorgelegte Bebauungsplan Nr. 18
„Kirchsteigfeld“ ist seit dem 16.7.1993 in Kraft. Der geplante
Geschosswohnungsbau sowie die Einrichtungen um den Marktplatz sind Anfang der
neunziger Jahre errichtet worden. Entsprechend dem veränderten Bedarf sind
später westlich am Übergang zum Dorf Drewitz Reihenhäuser gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
18 entstanden.
Große Teile des gesamten Planungsgebietes sind noch nicht
bebaut. Dies betrifft die Gewerbegebiete im Ostteil entlang der Autobahn, das
Mischgebiet im Norden südlich des Priesterweges sowie ein Mischgebiet im
Zentrum südwestlich vom Marktplatz. Zur Vervollständigung des Wohngebietes im
Südwesten des Gebietes laufen im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
18 „Kirchsteigfeld“ zur Zeit die Planungen für Reihen- und Doppelhäuser.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass der Planänderung ist die Notwendigkeit der weiteren
Sicherung von Entwicklungsflächen für das Gewerbe sowie des Zentrums im
Kirchsteigfeld. Darüber hinaus ist die
Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes und der Mischgebiete in ihren
Nutzungsstrukturen einschließlich der verkehrlichen Auswirkungen zu sichern und
weiter zu verbessern. Gemäß den von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam, ist der Standort
Kirchsteigfeld als Nahversorgungszentrum für Einzelhandel eingeordnet worden.
Diese Aufgaben sollen im Zentrum
des Gebietes mit der Ausweisung Kerngebiet um den Marktplatz herum erfolgen.
Die Gewerbe- und Mischgebiete dagegen sollen keine zentrenähnlichen
Versorgungsfunktionen übernehmen.
Um diese Zielsetzung auch künftig zu wahren und zu sichern
ist eine Nachsteuerung von bisher nicht vorrangig für Einzelhandelsnutzungen
vorgesehene Standorte erforderlich.
Planungsziel
Ziel der Planung ist der Erhalt des Gewerbegebietes und des
Mischgebietes gemäß der Planungsziele des in Kraft gesetzten Bebauungsplanes,
ihrer allgemeinen Zweckbestimmungen nach und in der sich am Standort
entwickelten Eigenart der Gebiete sowie vor allem der Erhalt der Funktion des
Marktplatzes als Nahversorgungszentrum.
Hierfür ist der Bebauungsplan um einen Textbaustein zu
ergänzen, der die Ansiedlung von selbständigem Einzelhandel im Gewerbegebiet
und im Mischgebiet ausschließt. Ein Ausschluss von regen Ziel- und Quellverkehr
implizierenden Nutzungen wie z.B. der Betrieb eines Lebensmittelmarktes ist
erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes und des Mischgebietes
in ihren Nutzungsstrukturen einschließlich der verkehrlichen Auswirkungen zu
sichern und weiter zu verbessern. Die Planung soll darüber hinaus die aus dem
Einzelhandelskonzept erarbeitete gesamtstädtische Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam wahren.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die 2. (vereinfachte)
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ gemäß § 13 BauGB liegen
vor. Mit der (vereinfachen) Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt. Durch die Bebauungsplanänderung wird die
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Herbeiführung des
Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes entstehen aus
gegenwärtiger Erkenntnis keine finanziellen Auswirkungen für die
Landeshauptstadt Potsdam.
Mit der vorgeschlagenen
Einstufung in die Priorität 2 Q werden aktuell auch keine Aufwendungen für
externe Planungskosten zu erwarten sein.
Das Planverfahren steht
unter dem Haushaltsvorbehalt.
Mögliche finanzielle
Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam, die sich aus der
Umsetzung der Änderung des Bebauungsplanes ergeben könnten, sind im weiteren
Verfahren zu klären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
46,7 kB
|