Antrag - 08/SVV/0110
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuerbefreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2008
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02.04.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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18.03.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.03.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung
der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der
Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:
- §
4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für jeweils
einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem
3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die
diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst
wird.
- Die
Änderung gilt rückwirkend ab
1. Januar 2008.
Erläuterung
Begründung:
Heute ist
die Hundehaltung in allen Bevölkerungsschichten und in den unterschiedlichsten
Lebenssituationen verbreitet. Familien mit Kindern „leisten“ sich einen Hund,
weil sie erkennen, dass dieser für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.
Alleinstehende wie Seniorinnen und Senioren bereichern ihr Leben durch die
Aufnahme eines Hundes.
Durch
Arbeitslosigkeit oder das Beziehen von Grundsicherung bei Rentnerinnen und
Rentnern werden Hundebesitzer vor die Entscheidung gestellt, ihren Hund wegen
hoher Haltungskosten abzugeben.
Durch die
vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung kann das vermieden werden.