Antrag - 08/SVV/0110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam  (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:

 

  1. § 4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

Für jeweils einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst wird.

 

  1. Die Änderung gilt rückwirkend ab  1. Januar 2008.

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Heute ist die Hundehaltung in allen Bevölkerungsschichten und in den unterschiedlichsten Lebenssituationen verbreitet. Familien mit Kindern „leisten“ sich einen Hund, weil sie erkennen, dass dieser für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Alleinstehende wie Seniorinnen und Senioren bereichern ihr Leben durch die Aufnahme eines Hundes.

Durch Arbeitslosigkeit oder das Beziehen von Grundsicherung bei Rentnerinnen und Rentnern werden Hundebesitzer vor die Entscheidung gestellt, ihren Hund wegen hoher Haltungskosten abzugeben.

Durch die vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung kann das vermieden werden.

 

 

 

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