Beschlussvorlage - 08/SVV/0420
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplans "Havelufer/Alte Fahrt", SAN P 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.05.2008
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27.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“,
SAN P 13.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden.
Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem
Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren
sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB
durchgeführt.
Erläuterung
Begründung:
- Anlass für die Planaufstellung
Der Bereich Havelufer/Alte Fahrt befindet sich innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999) und umfasst ca. 15.000 m². Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsziele und deren Konkretisierung im Rahmen der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte zu schaffen, wird ein Bebauungsplan für das Havelufer aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren kommt hierfür in Betracht, weil
· es sich um einen Bereich der Innenentwicklung handelt und
· die zulässige Grundfläche in Höhe 20.000 m² gem. § 13 a Abs. 1, Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird .
Der Vorteil des beschleunigten Verfahren wird darin gesehen, dass
· aufgrund der herausragenden Prägung eines künftigen Bauvorhabens für das Bild der historischen Stadtmitte eine Einflussnahme auf die städtebauliche und gestalterische Qualität genommen und
· eine Bebauung des Grundstücks im engen Zeitzusammenhang mit der Errichtung des Landtagsneubaus im Interesse einer zügigen Standortentwicklung ermöglicht
werden kann.
Der Brandenburgische Landtag hat am 20.05.2005 beschlossen, den Neubau des Brandenburg-Berliner Landtags auf dem Grundstück des Potsdamer Stadtschlosses zu errichten. Derzeit wird die Neuordnung des Verkehrs in der Potsdamer Mitte bis Ende 2009 durchgeführt. Anschließend soll zeitgleich mit dem Neubau des Landtags auch der angrenzende Bereich am Havelufer entwickelt werden.
- Geltungsbereich
04Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von
ca. 1,5 ha umfasst große Teile der Flur Nr. 6, Gemarkung Potsdam.
Der Geltungsbereich grenzt
- im Nordwesten an die südöstliche Grenze der Planstraße und zukünftigen Humboldtstraße und den Alten Markt
- im Nordosten an die Verlängerung der rückwärtigen
Gebäudekante des Ausstellungspavillons auf der Freundschaftsinsel
- im Südosten an das nordwestliche Ufer der Alten Fahrt
- im Südwesten an die nordöstliche Grenze der neuen Langen
Brücke,
wie auf dem anliegenden Plan dargestellt.
- Bestehende Situation
Gegenwärtig wird die Fläche als Grün- und Verkehrsfläche,
sowie als Baustelleneinrichtung genutzt.
Es ist vorgesehen, die vollständig im kommunalen Eigentum
befindliche Fläche des Plangebietes in das Treuhandvermögen „Potsdamer Mitte“
bei der Sanierungsträger Potsdam GmbH zu übertragen.
- Ziel der Planung
Der Wiederherstellung des Alten Marktes als einem
historischen Kernbereich der Stadt Potsdam kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Dabei soll sowohl die städtebauliche Fassung wiederhergestellt und der Alte
Markt als Raum wieder erlebbar gemacht werden – als auch neue Nutzungen für
diesen Bereich gefunden werden, die seiner stadträumlichen Lage gerecht werden.
Der Platz soll zukünftig in das Netz der öffentlichen Räume der Stadt
eingebunden werden.
Grundlage für die weitere Planung ist die Konkretisierung der Sanierungsziele im Rahmen der Ergebnisse der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2006 (DS06/SVV/0257) :
"Havelufer/Alte Fahrt
Zwischen der Langen Brücke und dem ehemaligen
Blücherplatz sollten hochwertiges Wohnen und gegebenenfalls eine Hotelnutzung
bzw. andere geeignete öffentliche und private Nutzungen entstehen. Die
Höhenentwicklung der Gebäude soll gemäß der Nutzung gestaffelt und mit
differenzierter Gebäudetiefe ausgebildet werde, wobei eine offene Baustruktur
zum Wasser wünschenswert ist.
Die Baukante zum Alten Markt ist in Orientierung an
die historische Situation im Prinzip geschlossen auszubilden.
Zur Alten Fahrt/zum Havelufer sollen jedoch
öffentliche Durchwegungen möglich sein. Eine optische Verknüpfung zwischen der
Freundschaftsinsel und der Neubebauung im Block 2 mit Durchblick bis zum Alten
Markt wird begrüßt.
Der Erhalt der ortsbildprägenden Kastanie
(Einzelbaum) in der Nähe der Langen Brücke wird planerisch festgesetzt..
·
Baumassen und
Gebäudehöhen
Angestrebt werden keine großflächigen Blockstrukturen,
sondern kleinteilige Baukörper mit hoher architektonischer Qualität und
gestalterischer Zurückhaltung. In Anlehnung an historische Vorbilder können
z.B. Fassadenrhythmus, Materialdifferenzierung und Relief interpretiert werden.
Auf der Grundlage eines Parzellenplans für die
Karrees sollte eine abschnittweise Umsetzung von kleinteilig differenzierter
Bebauung (Stadthäuser) mit individueller Gestaltung angestrebt werden. Die
Gebäudehöhen sind in Orientierung an die erforderliche städtebauliche Einordnung
mit drei bis höchstens fünf Geschossen denkbar.
·
Nutzungsmischung
Die Nutzungsstruktur sollte im Sinne einer Belebung der Innenstadt einen hohen
Wohnanteil aufweisen (Verhältnis Wohnen zu Gewerbe von 70:30). Die
Baustrukturen müssen über eine hohe Flexibilität verfügen, um nachhaltig
unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten. In den straßenseitigen
Erdgeschossen sind im Prinzip gewerbliche Nutzungen mit öffentlichem oder privatem Charakter vorzusehen.
·
Stellplatzversorgung
Der Stellplatzbedarf für die neu zu schaffenden Nutzungen auf den
Baublöcken ist innerhalb der Baufelder in Tiefgaragen zu decken.
Darüber hinaus sollte eine Prüfung erfolgen, wie insbesondere unter
Berücksichtigung der zeitlichen Abhängigkeiten von Landtagsbau und Verkehrsinfrastrukturerrichtung
die optimale Variante gefunden werden kann, um die Stellplatzbedarfe des
Landtags und der Stadtbesucher befriedigen zu können .
Oberirdisch kann der künftige Stellplatzbedarf aufgrund geringer
Straßendimensionierungen nur in sehr geringem Ausmaß nachgewiesen werden.
·
Humboldtstraße
Als Fortführung der neuen Gestaltung des Alten Marktes wird die
Ausbildung der Humboldtstraße zu einer Mischverkehrsfläche befürwortet
(bordsteinfreie Pflasterung). Die Erschließung der Bebauung auf dem
Baufeld Havelufer/Alte Fahrt
sollte differenziert über die
Humboldtstraße gelöst und möglichst den Anliegern vorbehalten werden.
·
Ufergestaltung Alte
Fahrt
Entlang der Alten Fahrt soll eine gebaute Uferkante mit
Uferweg/Promenade entstehen, die eine dem Ort entsprechende Aufenthaltsqualität
bietet. Die gestalterische Ausbildung und die Dimensionierung sind von den
städtischen Funktionen her zu definieren.“
- Planungsrechtliche Grundlagen
Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan vom 04.10.2001 wie auch im Entwurf seiner Überarbeitung als Mischgebiet dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999).
- Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316 (Nr. 64);
Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in
der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch
Art. 3 des
Gesetzes
vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).
Verordnung
über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58)
Brandenburgische
Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2003 (GVBl. I
S. 210), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/, S. 74).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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