Beschlussvorlage - 08/SVV/0425
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/94 A "Wissenschaftspark", Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg, OT Golm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.05.2008
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27.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB im Teilbereich zwischen der Geiselbergstraße und der Straße Am Mühlenberg (Golm) zu ändern (siehe Anlage 1). Das in Anlage 1 B dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes.
2. Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).
3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im öffentlichen Interesse liegt (siehe Anlage 2). Die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten für die hoheitlichen Leistungen des Verfahrens trägt die Landeshauptstadt Potsdam. Die anfallenden externen Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Erläuterung
Anlage 1
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“, Teilbereich zwischen der Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg, OT Golm
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ für den Teilbereich zwischen
Geiselbergstraße und der Straße Am Mühlenberg, OT Golm.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ beinhaltet die Flurstücke 959
und 962 der Flur 1 der Gemarkung Golm. Er wird begrenzt im Norden durch die
Straße Am Mühlenberg, im Westen durch die Geiselbergstraße, im Osten durch die
Flurstücke 960 und 963 und im Süden durch die Flurstücke 966 und 970 der Flur 1
der Gemarkung Golm.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha. Die
Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet befindet
sich im westlich der Bahntrasse und wird im Norden begrenzt durch die Straße Am
Mühlenberg und westlich durch die Geiselbergstraße.
Die Fläche des
Geltungsbereichs der Änderung umfasst das Institut für Angewandte
Polymerforschung (IAP) sowie das Institut für Biomedizinische Technik (IBMT).
Die Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ als Sondergebiet
(SO) mit der Zweckbestimmung Forschung und Wissenschaft festgesetzt.
Das Plangebiet ist in der
Umgebung geprägt durch die nördlich des Plangebietes befindlichen
Max-Planck-Institute für Gravitationsphysik, Kolloid- und Grenzflächenforschung
sowie molekulare Pflanzenphysiologie sowie im Osten durch das Gründerzentrum
GO-IN und den Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes. Die bisherige
Bebauung weist drei bis vier Geschosse auf. Die Erschließung der Institute
erfolgt über die neu errichtete Straße Am Mühlenberg. Südlich an das Plangebiet
grenzt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark
Golm“ an.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung
(IAP) möchte die für seine Geschäftsfelder erforderlichen Kompetenzen im
Bereich der partikulären Strukturen, der Nano- und Biotechnologie, Elektronik
sowie Medizintechnik erweitern. Zu diesem Zweck soll ein Anwendungszentrum für
funktionelle High- Tech- Polymermaterialien etabliert werden. Hierfür wird ein
Erweiterungsbau mit ca. 3000m² Hauptnutzfläche vorgesehen, der in westlicher und
nördlicher Richtung an das bestehende Institutsgebäude anschließt. Das
Raumprogramm umfasst Labore, Büro- und Konferenzräume.
Der Baukörper gliedert sich
in einen Kopfbau mit vier Vollgeschossen, der die Gebäudefluchten des Bestands
aufnimmt, einen länglichen dreigeschossigen Riegel mit Labor- und Büronutzung
sowie einen Konferenzbereich, der als eingeschossiger Körper den Bestand im
Bereich des Teichs ergänzt. Die ursprünglich für Erweiterungsmaßnahmen im
Bebauungsplan vorgesehene Fläche süd- östlich des Bestands hat sich vor allem
aus funktionalen Gründen als ungeeignet erwiesen.
Für die Umsetzung des Entwurfskonzeptes müssen im Zuge der
Baumaßnahme bestehende Stellplätze verlegt werden. Hierfür und für die im Zuge
der Baumaßnahme nachzuweisenden Stellplätze soll eine neue Ein- und Ausfahrt
zur Bornimer Chaussee (=Geiselbergstraße) geschaffen werden.
Die Fraunhofer Gesellschaft
befindet sich derzeit in konkreten Verhandlungen über einen Kauf der südlich
angrenzenden Flurstücke 970 und 966 zur Erweiterung des Fraunhofer Standortes.
Für die Erschließung dieser Fläche wäre es sehr vorteilhaft die o.g. Zufahrt
von der Bornimer Chaussee aus zu nutzen um eine zusammenhängende einheitliche
Erschließungs -und Parkierungszone für alle Fraunhofer-Institute zu schaffen.
Auf dem Grundstück, südlich des
benachbarten Institutes für Biomedizinische Technik (IBMT), wird bis Ende April
2008 für die Mitarbeiterversorgung beider Fraunhofer Institute eine
eingeschossige Kantine errichtet. Entgegen den ursprünglichen Überlegungen, sie
im Erweiterungsbau des IAP zu integrieren, soll sie zugunsten des neuen
Konferenz- und Veranstaltungsbereiches dauerhaft am aktuellen Standort bestehen
bleiben.
Für die genannten vorgesehenen Planungen ist eine Anpassung
der Baugrenzen für den Erweiterungsbau und Konferenzbereich des IAP sowie für
die Kantine erforderlich.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll dazu dienen, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Fraunhofer
Institutes für Angewandte Polymerforschung (IAP) entsprechend dem
Erarbeitungsstand des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbes (siehe Anlage
1B) zu erreichen, wobei im Zuge der weiteren Erarbeitung der Projektunterlagen
die Planungen zu konkretisieren sind.
Planungsziel
Ziel der Planung ist es, mit der Bereitstellung von weiteren
Flächen für die Erweiterung der forschungsorientierten Einrichtungen, diese
Flächen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ergänzen, so dass
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fertigstellung des Erweiterungsbaus
des IAP bis Ende 2010 geschaffen werden. Durch das geplante Anwendungszentrum
werden ca. 100 neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen, und die
Voraussetzungen zur Neuansiedlung und zum Ausbau von High- Tech- Unternehmen
sowie entsprechender Zulieferer- und Serviceunternehmen in der Region Potsdam-
Golm werden damit wesentlich verbessert.
Gegenstand der Änderung sind die Baugrenzen, die
Geschossigkeit, Flächen für Stellplätze und die Erschließung.
Der Bebauungsplan ist auf die Nachverdichtung von Flächen ausgerichtet. Durch die Erweiterung der Flächen soll dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und damit der Stärkung des Wissenschaftsstandortes Golm Rechnung getragen werden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan begründet keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Änderung
Die gesetzlichen Grundlagen für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ im Teilbereich
Geiselbergstraße/Am Mühlenberg gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) liegen vor.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.
Der zu ändernde Bebauungsplan entspricht in seinen Zwecken
und Zielen dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der
Landeshauptstadt Potsdam. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 4 BauGB als
vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit
der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die
durch einen Dritten übernommen werden sollen, so dass der Haushalt der
Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Für die fachliche Betreuung und für
die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu
erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung
und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das
Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten
übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern
erbracht werden.
Angaben zur weiteren zeitlichen
Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung
hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2009 zu
rechnen.
Genauere Angaben zu
den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im
Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Die noch zu beziffernden Aufwendungen stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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559,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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