Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0471
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalwürdige Gebäude aus DDR-Zeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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29.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Brandenburgische Landesamt für
Denkmalpflege hat auf Anfrage in einem Positionspapier
grundsätzlich und ausführlich zu der
Inventarisation von Denkmalen aus DDR-Zeiten Stellung genommen. Darin zieht es
im Land Brandenburg für denkmalwerte Bauten aus DDR-Zeiten eine positive
Bilanz, auch in Hinblick auf die Reaktionen aus den Unteren
Denkmalschutzbehörden und der Bevölkerung.
Das
Landesamt schreibt weiter: „Unter dem Aspekt, dass das Bauen in der DDR einer
„abgeschlossenen Kulturepoche“ angehört, wurden bauliche Anlagen unterschiedlicher
Gattungen 1991 nicht nur aus den DDR-Listen übernommen, sondern auch neue unter
Schutz gestellt. Bei der ersten Kategorie fanden sich neben den Gattungen, die
alle neuen Denkmalschutzgesetze kennen, durchaus auch Denkmale, die als
„politische Denkmale“ einzustufen sind, wie Leninstatuen oder Panzersockel, da
sich nach einer fachlichen Überprüfung herausstellte, dass auch sie die
Kriterien des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Nicht übernommen
wurden Denkmale, die nicht mehr diesen Kriterien entsprechen, wie
beispielsweise „Thälmann-Gedenk-Haine“, die weder einen Aufenthalt Thälmanns an
dem jeweiligen Ort dokumentierten, noch irgend einen besonderen
Gestaltungsanspruch aufwiesen.
Zu den neu unter Schutz gestellten
Denkmalen zählen u. a. Wohnhäuser, Kirchen, Kulturhäuser, Siedlungen, eine
Raumerweiterungshalle, Kaufhallen, eine Bibliothek, Gaststätten,
Regierungsbunker, Grenzwachtürme usw.
„Wie die Kollegen aus der praktischen Denkmalpflege berichten, liegen die Probleme und Defizite für Denkmale aus der DDR-Zeit im gleichen Rahmen, wie sie bei anderen Denkmalen auch auftauchen. Im Allgemeinen ist festzustellen, dass die in DDR-Zeiten unübliche – und daher fehlende – Beschreibung und Begründung von Denkmalen den Arbeitsaufwand bei praktischen Maßnahmen erhöht. Hier sind „Nachbegründungen“ von Vorteil. Außerdem ergaben sich bei einigen Baumaterialien und Funktionsanforderungen spezielle Probleme, die den Bedingungen der Ursprungszeit geschuldet sind.
Auf denkmalfachlichem Gebiet ist keine unterschiedliche
Herangehensweise der Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern
festzustellen. Auch der gelegentliche fachliche Austausch über einschlägige
Themen in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen der Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger führte bislang zu diesem Ergebnis.
Für Brandenburg kann ... angemerkt werden, dass in unserem Land mehr Denkmale aus der DDR-Zeit unter Schutz gestellt wurden, als in manchem anderen der neuen Bundesländer. Potsdam mit derzeit allein 43 Denkmalen nimmt als Stadt – ausgenommen natürlich Eisenhüttenstadt – hier vermutlich sogar eine Spitzenposition ein.“
Das Landesamt verweist auf die Fachdebatten zur zeitlichen
Eingrenzung und stellt fest, dass mit der Eintragung der „Seerose“ in der
Breiten Straße, 1983 fertiggestellt, auch der Rahmen weit gesteckt worden ist.
Zusammenfassend erklärt das Landesamt, „dass die Listenfortschreibung – und damit die selbst-verständliche Erweiterung der Landesdenkmalliste auch mit Denkmalen aus der DDR-Zeit in der Stadt Potsdam, sofern sie denn die Kriterien des § 2 Abs. 1 BbgDSchG erfüllen – zu den zentralen Aufgaben der Fachbehörde gehört.“