Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0471

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anfrage in einem Positionspapier

grundsätzlich und ausführlich zu der Inventarisation von Denkmalen aus DDR-Zeiten Stellung genommen. Darin zieht es im Land Brandenburg für denkmalwerte Bauten aus DDR-Zeiten eine positive Bilanz, auch in Hinblick auf die Reaktionen aus den Unteren Denkmalschutzbehörden und der Bevölkerung.

 

Das Landesamt schreibt weiter: „Unter dem Aspekt, dass das Bauen in der DDR einer „abgeschlossenen Kulturepoche“ angehört, wurden bauliche Anlagen unterschiedlicher Gattungen 1991 nicht nur aus den DDR-Listen übernommen, sondern auch neue unter Schutz gestellt. Bei der ersten Kategorie fanden sich neben den Gattungen, die alle neuen Denkmalschutzgesetze kennen, durchaus auch Denkmale, die als „politische Denkmale“ einzustufen sind, wie Leninstatuen oder Panzersockel, da sich nach einer fachlichen Überprüfung herausstellte, dass auch sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Nicht übernommen wurden Denkmale, die nicht mehr diesen Kriterien entsprechen, wie beispielsweise „Thälmann-Gedenk-Haine“, die weder einen Aufenthalt Thälmanns an dem jeweiligen Ort dokumentierten, noch irgend einen besonderen Gestaltungsanspruch aufwiesen.

 

Zu den neu unter Schutz gestellten Denkmalen zählen u. a. Wohnhäuser, Kirchen, Kulturhäuser, Siedlungen, eine Raumerweiterungshalle, Kaufhallen, eine Bibliothek, Gaststätten, Regierungsbunker, Grenzwachtürme usw.

 

„Wie die Kollegen aus der praktischen Denkmalpflege berichten, liegen die Probleme und Defizite für Denkmale aus der DDR-Zeit im gleichen Rahmen, wie sie bei anderen Denkmalen auch auftauchen. Im Allgemeinen ist festzustellen, dass die in DDR-Zeiten unübliche – und daher fehlende – Beschreibung und Begründung von Denkmalen den Arbeitsaufwand bei praktischen Maßnahmen erhöht. Hier sind „Nachbegründungen“ von Vorteil. Außerdem ergaben sich bei einigen Baumaterialien und Funktionsanforderungen spezielle Probleme, die den Bedingungen der Ursprungszeit geschuldet sind.

 

Auf denkmalfachlichem Gebiet ist keine unterschiedliche Herangehensweise der Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern festzustellen. Auch der gelegentliche fachliche Austausch über einschlägige Themen in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger führte bislang zu diesem Ergebnis.

Für Brandenburg kann ... angemerkt werden, dass in unserem Land mehr Denkmale aus der DDR-Zeit unter Schutz gestellt wurden, als in manchem anderen der neuen Bundesländer. Potsdam mit derzeit allein 43 Denkmalen nimmt als Stadt – ausgenommen natürlich Eisenhüttenstadt – hier vermutlich sogar eine Spitzenposition ein.“

Das Landesamt verweist auf die Fachdebatten zur zeitlichen Eingrenzung und stellt fest, dass mit der Eintragung der „Seerose“ in der Breiten Straße, 1983 fertiggestellt, auch der Rahmen weit gesteckt worden ist.

Zusammenfassend erklärt das Landesamt, „dass die Listenfortschreibung – und damit die selbst-verständliche Erweiterung der Landesdenkmalliste auch mit Denkmalen aus der DDR-Zeit in der Stadt Potsdam, sofern sie denn die Kriterien des § 2 Abs. 1 BbgDSchG erfüllen – zu den zentralen Aufgaben der Fachbehörde gehört.“

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...