Beschlussvorlage - 08/SVV/0420

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“, SAN P 13.

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden. Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt.

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Erläuterung

Begründung:

 

  1. Anlass für die Planaufstellung

Der Bereich Havelufer/Alte Fahrt befindet sich innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999) und umfasst ca. 15.000 m². Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsziele und deren Konkretisierung im Rahmen der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte zu schaffen, wird ein Bebauungsplan für das Havelufer aufgestellt.  Das beschleunigte Verfahren kommt hierfür in Betracht, weil

·         es sich um einen Bereich der Innenentwicklung handelt und

·         die zulässige Grundfläche in Höhe 20.000 m² gem. § 13 a Abs. 1, Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird .

 

Der Vorteil des beschleunigten Verfahren wird darin gesehen, dass

·         aufgrund der herausragenden Prägung eines künftigen Bauvorhabens für das Bild der historischen Stadtmitte eine Einflussnahme auf die städtebauliche und gestalterische Qualität  genommen und

·         eine Bebauung des Grundstücks im engen Zeitzusammenhang mit der Errichtung des Landtagsneubaus im Interesse einer zügigen Standortentwicklung ermöglicht

werden kann.

 

Der Brandenburgische Landtag hat am 20.05.2005 beschlossen, den Neubau des Brandenburg-Berliner Landtags auf dem Grundstück des Potsdamer Stadtschlosses zu errichten. Derzeit wird die Neuordnung des Verkehrs in der Potsdamer Mitte bis Ende 2009 durchgeführt. Anschließend soll zeitgleich mit dem Neubau des Landtags auch der angrenzende Bereich am Havelufer entwickelt werden.

 

  1. Geltungsbereich

04Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 1,5 ha umfasst große Teile der Flur Nr. 6, Gemarkung Potsdam.

 

Der Geltungsbereich grenzt

- im Nordwesten an die südöstliche Grenze der Planstraße und zukünftigen Humboldtstraße     und den Alten Markt

- im Nordosten an die Verlängerung der rückwärtigen Gebäudekante des Ausstellungspavillons auf der Freundschaftsinsel 

- im Südosten an das nordwestliche Ufer der Alten Fahrt

- im Südwesten an die nordöstliche Grenze der neuen Langen Brücke,

wie auf dem anliegenden Plan dargestellt.

 

  1. Bestehende Situation

Gegenwärtig wird die Fläche als Grün- und Verkehrsfläche, sowie als Baustelleneinrichtung genutzt.

Es ist vorgesehen, die vollständig im kommunalen Eigentum befindliche Fläche des Plangebietes in das Treuhandvermögen „Potsdamer Mitte“ bei der Sanierungsträger Potsdam GmbH zu übertragen.

 

  1. Ziel der Planung

Der Wiederherstellung des Alten Marktes als einem historischen Kernbereich der Stadt Potsdam kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dabei soll sowohl die städtebauliche Fassung wiederhergestellt und der Alte Markt als Raum wieder erlebbar gemacht werden – als auch neue Nutzungen für diesen Bereich gefunden werden, die seiner stadträumlichen Lage gerecht werden. Der Platz soll zukünftig in das Netz der öffentlichen Räume der Stadt eingebunden werden.

 

Grundlage für die weitere Planung ist die Konkretisierung der Sanierungsziele im Rahmen der Ergebnisse der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2006 (DS06/SVV/0257)  :

 

"Havelufer/Alte Fahrt

Zwischen der Langen Brücke und dem ehemaligen Blücherplatz sollten hochwertiges Wohnen und gegebenenfalls eine Hotelnutzung bzw. andere geeignete öffentliche und private Nutzungen entstehen. Die Höhenentwicklung der Gebäude soll gemäß der Nutzung gestaffelt und mit differenzierter Gebäudetiefe ausgebildet werde, wobei eine offene Baustruktur zum Wasser wünschenswert ist.

Die Baukante zum Alten Markt ist in Orientierung an die historische Situation im Prinzip geschlossen auszubilden.

Zur Alten Fahrt/zum Havelufer sollen jedoch öffentliche Durchwegungen möglich sein. Eine optische Verknüpfung zwischen der Freundschaftsinsel und der Neubebauung im Block 2 mit Durchblick bis zum Alten Markt wird begrüßt.

Der Erhalt der ortsbildprägenden Kastanie (Einzelbaum) in der Nähe der Langen Brücke wird planerisch festgesetzt..

 

 

·      Baumassen und Gebäudehöhen

Angestrebt werden keine großflächigen Blockstrukturen, sondern kleinteilige Baukörper mit hoher architektonischer Qualität und gestalterischer Zurückhaltung. In Anlehnung an historische Vorbilder können z.B. Fassadenrhythmus, Materialdifferenzierung und Relief interpretiert werden.

Auf der Grundlage eines Parzellenplans für die Karrees sollte eine abschnittweise Umsetzung von kleinteilig differenzierter Bebauung (Stadthäuser) mit individueller Gestaltung angestrebt werden. Die Gebäudehöhen sind in Orientierung an die erforderliche städtebauliche Einordnung mit drei bis höchstens fünf Geschossen denkbar.

     

·      Nutzungsmischung

Die Nutzungsstruktur  sollte im Sinne einer Belebung der Innenstadt einen hohen Wohnanteil aufweisen (Verhältnis Wohnen zu Gewerbe von 70:30). Die Baustrukturen müssen über eine hohe Flexibilität verfügen, um nachhaltig unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten. In den straßenseitigen Erdgeschossen sind im Prinzip gewerbliche Nutzungen  mit öffentlichem oder privatem Charakter vorzusehen.

 

·      Stellplatzversorgung

Der Stellplatzbedarf für die neu zu schaffenden Nutzungen auf den Baublöcken ist innerhalb der Baufelder in Tiefgaragen zu decken.

 

Darüber hinaus sollte eine Prüfung erfolgen, wie insbesondere unter Berücksichtigung der zeitlichen Abhängigkeiten von Landtagsbau und Verkehrsinfrastrukturerrichtung die optimale Variante gefunden werden kann, um die Stellplatzbedarfe des Landtags und der Stadtbesucher befriedigen zu können .

Oberirdisch kann der künftige Stellplatzbedarf aufgrund geringer Straßendimensionierungen nur in sehr geringem Ausmaß nachgewiesen werden.

 

·      Humboldtstraße

Als Fortführung der neuen Gestaltung des Alten Marktes wird die Ausbildung der Humboldtstraße zu einer Mischverkehrsfläche befürwortet (bordsteinfreie Pflasterung). Die Erschließung der Bebauung auf dem Baufeld  Havelufer/Alte Fahrt sollte  differenziert über die Humboldtstraße gelöst und möglichst den Anliegern vorbehalten werden.

 

·      Ufergestaltung Alte Fahrt

Entlang der Alten Fahrt soll eine gebaute Uferkante mit Uferweg/Promenade entstehen, die eine dem Ort entsprechende Aufenthaltsqualität bietet. Die gestalterische Ausbildung und die Dimensionierung sind von den städtischen Funktionen her zu definieren.“

 

  1. Planungsrechtliche Grundlagen

Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan vom 04.10.2001 wie auch im Entwurf seiner Überarbeitung  als Mischgebiet dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999).

 

 

  1. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316 (Nr. 64);

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geän­dert durch Art. 3 des

Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Plan­zeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)

 

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/, S. 74).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans werden aus dem Treuhandvermögen für das Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ getragen. Insofern entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

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Anlagen

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