Beschlussvorlage - 08/SVV/0456

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über ihr Grundstück an der Leipziger Straße zustimmt und eine Neufestlegung der Wasserschutzzonen die rechtliche Möglichkeit hierfür eröffnet, garantiert die Landeshauptstadt Potsdam den Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt verbindlich, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks an der Leipziger Straße herzustellen und für eine öffentliche Nutzung freizugeben (s. Anlagen)

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Anlass für die Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt und den dazugehörenden Änderungsantrag gebilligt (DS 07/SVV/1033). Im Ergebnis des Masterplanverfahrens zur Speicherstadt, erste Arbeitsphase, sind zwei öffentliche Fuß- und Radwege vorgesehen, ein an der Kaimauer entlang führender Uferweg und ein Weg parallel zur Leipziger Straße. Beide Wege sollen auf dem Platz vor dem Persiusspeicher vereinigt und durch den Süden der Speicherstadt geführt werden.

 

Die Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt, die Speicherstadt Potsdam GmbH und die Prinz von Preußen Grundbesitz AG, haben sich unter bestimmten Voraussetzungen bereit erklärt, die Konzeption für den im Masterplan mit der Gebäudenummer 1 bezeichneten Baukörper dahingehend zu ändern, dass die Fortführung des Fuß- und Radwegs direkt auf das Gelände des Wasserwerks an der Leipziger Straße ermöglicht wird. Durch diese Bereitschaft gilt vorbehaltlich der nicht in der Hand der Landeshauptstadt Potsdam stehenden Anpassung der Wasserschutzzonenverordnung und unter der Voraussetzung, dass

- die EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH als Betreiberin des Wasserwerks und Eigentümerin der Flurstücke 14 und 21 der Flur 15 der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über diese Flurstücke bis zum 15.06.2008 verbindlich zugestimmt hat und

- die Landeshauptstadt Potsdam bis zum 15.06.2008 den beiden Eigentümerinnen Speicherstadt Potsdam GmbH und die Prinz von Preußen Grundbesitz AG verbindlich erklärt, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks herzustellen und für die öffentliche Nutzung freizugeben.

 

Weiterhin ist in der Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt festgelegt worden, dass die Landeshauptstadt Potsdam eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio EURO an die Speicherstadt Potsdam GmbH und die Prinz von Preußen Grundbesitz AG für den Fall zu zahlen hat, dass sie ihrer Verpflichtung zur Errichtung des Uferwegs und dessen Freigabe zur öffentlichen Nutzung im genannten Zeitraum nicht nachkommt.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist die EWP mit der Thematik der Führung eines Uferwegs über ihr Grundstück befasst; eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt die Bereitschaft der Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt, ihre Planung bezüglich des Baukörpers Gebäudenummer 1 für die Führung eines Fuß- und Radwegs über ihr Grundstück direkt auf das Gelände des Wasserwerks ändern zu wollen. In einer Planskizze ist der zukünftige Verlauf eines Uferwegs, der mit der EWP abgestimmt worden ist, dargestellt (s. Anlage 1). Die zu kalkulierenden Kosten für die Herstellung des Uferwegs über das Grundstück des Wasserwerks sind ebenfalls ermittelt (s. Anlage 2).

Für den Erwerb der erforderlichen Fläche von ca. 1.800 m²  wird mit einem Betrag gemäß Bodenrichtwertkarte von 180,0 €/m² bis 200,0 €/m² kalkuliert. Die angegebenen Werte sind noch nicht gutachterlich bestätigt. Es muss im weiteren Verfahren geprüft werden, ob die Fläche erworben werden muss oder ob die Eintragung von Dienstbarkeiten alternativ möglich wäre.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Errichtung und Finanzierung des Uferwegs über das Wasserwerksgelände und die Freigabe für dessen öffentliche Nutzung gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der geplante öffentliche Fuß- und Radweg entlang der Havel durch die Templiner Vorstadt soll, aus der Speicherstadt kommend, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2008 (DS 07/SVV/1033) nach Süden über das Wasserwerksgelände an der Leipziger Straße als naturnaher Uferweg fortgeführt werden.

Für die Herstellung des ca. 410 m langen Uferwegs über das Wasserwerksgelände und den Erwerb der erforderlichen Fläche kann nach gegenwärtigem Stand folgende Kostenschätzung gegeben werden:

 

Herstellung des Uferwegs mit allen erforderlichen Arbeiten                        225.885 EUR

Erwerb/Beanspruchung der erforderlichen Fläche                                     324.000 bis 360.000 EUR

Summe                                   549.885 bis 585.885 EUR

 

Die Landeshauptstadt Potsdam erklärt verbindlich, dass sie den Uferweg bis zum 31.12.2015 herstellt und für eine öffentliche Nutzung freigibt. Die Finanzierung erfolgt aus den folgenden Produktkonten

 

5510000. 0411000  Grunderwerb für Grünanlagen HH Jahre 20012 bis 2014

5510000. 0961400  Errichtung Uferwanderweg HH Jahre 2012 bis 2014

 

Für den Fall, dass diese Garantieerklärung abgegeben, jedoch nicht erfüllt wird, kommt auf die Landeshauptstadt Potsdam aus der mit o.a. Beschluss bestätigten Städtebaulichen Rahmenvereinbarung eine Vertragsstrafe von 1.000.000 EUR zu.

 

Bis zur endgültigen Beschlussfassung wird geprüft, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückstellung zu bilden ist, da hier eine verbindliche Garantieerklärung abgegeben wird und im Falle der Nichterfüllung eine Vertragsstrafe im Raume steht.

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Anlagen

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