Antrag - 08/SVV/0534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sich aus der novellierten Kommunalverfassung ergebenden Änderungen der Hauptsatzung vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung noch in dieser Wahlperiode zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Aus der novellierten Kommunalverfassung ergibt sich die Notwendigkeit, einige Regelungen in der Hauptsatzung anzupassen, so z. B. Regelungen zur Einwohnerbeteiligung oder die Möglichkeit der Briefwahl bei Bürgerentscheiden usw. Um in der nächsten Wahlperiode sofort volle Handlungsfähigkeit zu haben, sollten die notwendigen Änderungen noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.

 

 

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