Beschlussvorlage - 08/SVV/0456
Grunddaten
- Betreff:
-
Uferweg Wasserwerk Leipziger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.05.2008
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27.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Unter
der Voraussetzung, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH der Errichtung und
öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über ihr Grundstück an der Leipziger Straße
zustimmt und eine Neufestlegung der Wasserschutzzonen die rechtliche
Möglichkeit hierfür eröffnet, garantiert die Landeshauptstadt Potsdam den
Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt verbindlich, den Uferweg bis zum
Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks an der Leipziger
Straße herzustellen und für eine öffentliche Nutzung freizugeben (s. Anlagen)
Erläuterung
Begründung:
Anlass für die Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der
Speicherstadt und den dazugehörenden Änderungsantrag gebilligt (DS
07/SVV/1033). Im Ergebnis des Masterplanverfahrens zur Speicherstadt, erste
Arbeitsphase, sind zwei öffentliche Fuß- und Radwege vorgesehen, ein an der
Kaimauer entlang führender Uferweg und ein Weg parallel zur Leipziger Straße.
Beide Wege sollen auf dem Platz vor dem Persiusspeicher vereinigt und durch den
Süden der Speicherstadt geführt werden.
Die Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt, die
Speicherstadt Potsdam GmbH und die Prinz von Preußen Grundbesitz AG, haben sich
unter bestimmten Voraussetzungen bereit erklärt, die Konzeption für den im
Masterplan mit der Gebäudenummer 1 bezeichneten Baukörper dahingehend zu
ändern, dass die Fortführung des Fuß- und Radwegs direkt auf das Gelände des
Wasserwerks an der Leipziger Straße ermöglicht wird. Durch diese Bereitschaft
gilt vorbehaltlich der nicht in der Hand der Landeshauptstadt Potsdam stehenden
Anpassung der Wasserschutzzonenverordnung und unter der Voraussetzung, dass
- die EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH als Betreiberin
des Wasserwerks und Eigentümerin der Flurstücke 14 und 21 der Flur 15 der
Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über diese Flurstücke bis
zum 15.06.2008 verbindlich zugestimmt hat und
- die Landeshauptstadt Potsdam bis zum 15.06.2008 den beiden
Eigentümerinnen Speicherstadt Potsdam GmbH und die Prinz von Preußen
Grundbesitz AG verbindlich erklärt, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015
auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks herzustellen und für die öffentliche
Nutzung freizugeben.
Weiterhin ist in der Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur
Entwicklung der Speicherstadt festgelegt worden, dass die Landeshauptstadt
Potsdam eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio EURO an die Speicherstadt Potsdam
GmbH und die Prinz von Preußen Grundbesitz AG für den Fall zu zahlen hat, dass
sie ihrer Verpflichtung zur Errichtung des Uferwegs und dessen Freigabe zur
öffentlichen Nutzung im genannten Zeitraum nicht nachkommt.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist die
EWP mit der Thematik der Führung eines Uferwegs über ihr Grundstück befasst;
eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.
Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt die Bereitschaft der Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt, ihre Planung bezüglich des Baukörpers Gebäudenummer 1 für die Führung eines Fuß- und Radwegs über ihr Grundstück direkt auf das Gelände des Wasserwerks ändern zu wollen. In einer Planskizze ist der zukünftige Verlauf eines Uferwegs, der mit der EWP abgestimmt worden ist, dargestellt (s. Anlage 1). Die zu kalkulierenden Kosten für die Herstellung des Uferwegs über das Grundstück des Wasserwerks sind ebenfalls ermittelt (s. Anlage 2).
Für den Erwerb der erforderlichen Fläche von ca. 1.800
m² wird mit einem Betrag gemäß
Bodenrichtwertkarte von 180,0 €/m² bis 200,0 €/m² kalkuliert. Die angegebenen
Werte sind noch nicht gutachterlich bestätigt. Es muss im weiteren Verfahren geprüft
werden, ob die Fläche erworben werden muss oder ob die Eintragung von
Dienstbarkeiten alternativ möglich wäre.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Errichtung
und Finanzierung des Uferwegs über das Wasserwerksgelände und die Freigabe für
dessen öffentliche Nutzung gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der geplante
öffentliche Fuß- und Radweg entlang der Havel durch die Templiner Vorstadt
soll, aus der Speicherstadt kommend, gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2008 (DS 07/SVV/1033) nach Süden über das
Wasserwerksgelände an der Leipziger Straße als naturnaher Uferweg fortgeführt
werden.
Für die Herstellung
des ca. 410 m langen Uferwegs über das Wasserwerksgelände und den Erwerb der
erforderlichen Fläche kann nach gegenwärtigem Stand folgende Kostenschätzung
gegeben werden:
Herstellung des Uferwegs mit allen
erforderlichen Arbeiten 225.885
EUR
Erwerb/Beanspruchung der
erforderlichen Fläche 324.000
bis 360.000 EUR
Summe 549.885 bis 585.885 EUR
Die
Landeshauptstadt Potsdam erklärt verbindlich, dass sie den Uferweg bis zum
31.12.2015 herstellt und für eine öffentliche Nutzung freigibt. Die
Finanzierung erfolgt aus den folgenden Produktkonten
5510000. 0411000
Grunderwerb für Grünanlagen HH Jahre 20012 bis 2014
5510000. 0961400
Errichtung Uferwanderweg HH Jahre 2012 bis 2014
Für den Fall, dass diese Garantieerklärung abgegeben, jedoch nicht erfüllt wird, kommt auf die Landeshauptstadt Potsdam aus der mit o.a. Beschluss bestätigten Städtebaulichen Rahmenvereinbarung eine Vertragsstrafe von 1.000.000 EUR zu.
Bis zur endgültigen Beschlussfassung wird geprüft, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückstellung zu bilden ist, da hier eine verbindliche Garantieerklärung abgegeben wird und im Falle der Nichterfüllung eine Vertragsstrafe im Raume steht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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238,7 kB
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