Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0883
Grunddaten
- Betreff:
-
Investition zur baurechtlichen Duldung der Bespielung von Waschhaus/Maschinenhalle an der Schiffbauergasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- II/Sonderbeauftragter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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13.12.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorliegende Projektentwicklungsgutachten
samt bauplanerischer Machbarkeitsstudie in 3 Varianten zum Integrierten
Kulturstandort Schiffbauergasse, II. Projektabschnitt – ‚Zentrum für Kunst und
Soziokultur' zur Kenntnis (siehe Anlagen 1, 2). In Abwägung der Vor- und
Nachteile sowie der kultur- und finanzpolitischen Risiken sollen diese
Unterlagen als Diskussions- und Entscheidungshilfe für die weitere Entwicklung
des Integrierten Kulturstandorts Schiffbauergasse dienen. In einem ersten absichernden Schritt
wird die Verwaltung folgende Maßnahmen ergreifen: Zur "Erlangung der
baurechtlichen Genehmigung der Inbenutzungnahme vor Schlussbesichtigung"
der Objekte Waschhaus und Maschinenhalle wird, zusätzlich zu den bisher aus
Bundesmitteln geförderten Planungs- und Sofortmaßnahmen, ein Betrag von 1,0
Mio. DM benötigt. Damit kann "Gefahr im Verzug" für die Nutzer und
Besucher abgewendet und der Spielbetrieb weiter geduldet werden. Eine Sicherung
unter Berücksichtigung bauphysikalischer Voraussetzungen zur Erlangung von
Betriebs- und Gewerbegenehmigung würde weitere erhebliche Investitionen
verlangen. Dieser Betrag soll mit dem Vermögenshaushalt 2002 durch Umschichtung
gesichert werden.
Die
Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage (betriebswirtschaftliches Gutachten und
bauplanerische Machbarkeitsstudie) wurden bereits ausgereicht.
Erläuterung
Zur
"Erlangung der baurechtlichen Genehmigung der Inbenutzungnahme vor
Schlussbesichtigung" der Objekte Waschhaus und Maschinenhalle ist nach
Ermittlung des Bereichs Gebäude ein Betrag von 1,0 Mio. DM nötig, zusätzlich
zum Umfang der bisher aus Bundesmittteln geförderten Planungs- und
Sofortmaßnahmen (gesamt 1,6 Mio. DM).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der für die 'Erlangung der
baurechtlichen Genehmigung der Inbenutzungnahme vor Schlussbesichtigung'
notwendige Betrag von 1,0 Mio. DM (511.292,- EURO) Eigenmitteln soll im
weiteren Verfahren zur Haushaltsaufstellung und -beschlussfassung durch
Umschichtung mit dem Vermögenshaushalt 2002 bereitgestellt werden.