Beschlussvorlage - 08/SVV/0623

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Kurzeinführung:         (2 Seiten)

Anlage 1A:                  Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 8 c „Seepromenade 10 und 12“, OT Groß Glienicke eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (2 Seiten)

Anlage 1B:                  Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 8 c „Seepromenade 10 und 12“, OT Groß Glienicke eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2 Seiten)

Anlage 2:                     Planzeichnung und Begründung (20 Seiten)

 

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung der bis Ende 2003 noch zum Amt Fahrland gehörenden und seitdem als Ortsteil in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliederten Gemeinde Groß Glienicke hat am 22.10.2003  den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8c „Teilbereich Seepromenade 10 und 12“ gefasst. Nach der Gemeindegebietsreform wird das Bebauungsplanverfahren nun von der Landeshauptstadt Potsdam unter dem Titel „Seepromenade 10 und 12“ weitergeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird für die Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Für diesen Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße“ sollen durch Neuaufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes (zusätzliches Baufeld auf den Flurstücken  267 und 269) geschaffen und die bestehenden Baurechte auf Teilflächen gesichert werden. Gegenstand der Planung ist die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche, Art und Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossigkeit), Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Pflanzbindungen sowie bauordnungsrechtliche Regelungen.

 

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Juni 2007 durchgeführt. Während dieser Zeit haben keine Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die Planunterlagen genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen vorgebracht. Nach Fristablauf ging eine schriftliche Stellungnahme eines Bürgers ein.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 12.06.2007 bis zum 12.07.2007. An der Planung wurden zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, beteiligt.

 

Ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 16.04.2008 bis zum 01.05.2008. An der Planung wurden zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Änderung der Planung berührt sein könnten, und der von der Änderung der Planung betroffene Eigentümer beteiligt.

 

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Nach Fristablauf ging eine schriftliche Stellungnahme eines Bürgers ein (am 05.10.2007). Das Schreiben war auf Fragen der Zulässigkeit eines Baufeldes auf dem Nachbargrundstück gerichtet, der widersprochen worden ist.

 

Die eingegangene Stellungnahme wurde geprüft und ist in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Landesumweltamt Brandenburg und das Amt für Forstwirtschaft Belzig wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu den Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplans aufgefordert. Das Amt für Forstwirtschaft Belzig teilte mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen des Landesumweltamtes Brandenburg Regionalabteilung West waren auf Fragen hinsichtlich evtl. auftretender Immissionen (Geruchsbelästigung), ausgehend von der vorhandenen Pumpstation, gerichtet.

 

Die vorgebrachte Stellungnahme und Hinweise wurden geprüft und haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu Präzisierungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:

- Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 5 zum Immissionsschutz in der Begründung und auf der Planzeichnung

- Kennzeichnung der an die Pumpstation angrenzenden Fläche zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf der Planzeichnung.

 

Im Rahmen des vereinfachten Beteiligungsverfahrens zu den geänderten Teilen der Planung sind keine Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Der Eigentümer hat der Änderung zugestimmt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben

Auf dem inzwischen in Privatbesitz befindlichen Grundstück Hechtsprung 2 soll die Errichtung eines Einzelhauses, eingepasst in das durch Gehölze geprägte Landschaftsbild, ermöglicht werden. Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplans ist die Nachverdichtung des Wohngebietes.

 

Das Kapitel 6.6 ‚Immissionsschutz’ in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 c „Seepromenade 10 und 12“, OT Groß Glienicke, ist präzisiert und um die textliche Festsetzung Nr. 5 ergänzt worden; in die Planzeichnung ist die Kennzeichnung der an die Pumpstation angrenzenden Fläche aufgenommen worden.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung der Planung entstehen nicht.

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Anlagen

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