Beschlussvorlage - 08/SVV/0624

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 117 „Am Jagenstein/Am Kahleberg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 117 „Zum Jagenstein/Zum Kahleberg“

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 117 „Zum Jagenstein/Zum Kahleberg“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:

 

im Nordwesten: Wald / Grünzug (nordwestliche Grenze der Flurstücke 540, 539, 338/61, 506, Flur 13, Gemarkung Potsdam)

im Osten:                    westliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Zum Jagenstein, östliche Grenze der Flurstücke 508 und 539, Flur 13, Gemarkung Potsdam

im Süden:                   nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Zum Kahleberg, südliche Grenze der Flurstücke 338/61 und 506, Flur 13, Gemarkung Potsdam

im Westen:                 westliche Grenze des Flurstücks 540, Flur 13, Gemarkung Potsdam

 

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet umfasst eine Fläche, die am nördlichen Rand des Quartiers Waldstadt II liegt. Auf dem mittleren Teil der Fläche befindet sich eine Sporthalle. Der östliche Teil der Fläche weist zur Zeit keine baulichen Anlagen auf. Zur Straße Zum Kahleberg orientiert, befindet sich ein Gebäude, das derzeit vom Deutschen Alpenverein als Kletterhalle genutzt wird. Die Waldstadt II weist eine stark durchgrünte Siedlungsstruktur auf. Zur nördlich der Waldstadt II gelegenen Eigenheimsiedlung ist die Fläche durch einen Grünzug abgegrenzt.

Für die Waldstadt II gibt es einen informellen städtebaulichen Rahmenplan (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2003 – DS 03/SVV/0341). Der Rahmenplan zeigt bauliche Potenziale auf und soll dazu dienen, die aus ökologischer und Nutzersicht wertvollen und die Waldstadt charakterisierenden Grünräume im Gebiet zu erhalten und im Zuge einer planmäßigen Wohnumfeldverbesserung zu entwickeln.

 

Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan (Entwurf Stand 05.03.2008) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche (W 1 – GFZ 0,8 – 1,6) dar.

 

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Anlass für die Planung ist der Veränderungsdruck aufgrund von Aktivitäten zur baulichen Entwicklung auf den zur Zeit nicht bebauten Flächen. Mit dem Instrument eines Bebauungsplanverfahrens können planungsrechtliche Festsetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Übergangsbereich des Wohngebiets Waldstadt II zur Eigenheimsiedlung sowie gegenüber dem Wald getroffen werden, wobei die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden und in den Abwägungsprozess eingestellt werden sollen.

 

Zur städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der Flächen für die Wohnnutzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Planungsziele

Ziel der Planung ist die bauliche Abrundung der Siedlungsrandes zur Waldkante hin und die behutsame Einpassung möglicher Bauvorhaben auf hauptsächlich ehemals bebauten Flächen in den siedlungs- und landschaftsbildprägenden Baumbestand. Die Fläche soll als allgemeines Wohngebiet genutzt werden. Unter Berücksichtigung des Übergangs der baulichen Strukturen der Waldstadt in den nördlich und westlich anschließenden Grünraum sowie der baulichen Strukturen in der Eigenheimsiedlung werden in Randlage maximal drei Vollgeschosse für Neubauten als verträglich eingeschätzt. Die Möglichkeiten für Freizeitnutzungen sollen Berücksichtigung finden und mit den übrigen Zielen abgeglichen werden.

 

Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewerten werden. Der Umfang der Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf das Themenfeld Biotopschutz erstrecken. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete.

 

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 117 „Zum Jagenstein/Zum Kahleberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BauGB liegen vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.

 

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam sind nicht zu erwarten.

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Anlagen

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