Beschlussvorlage - 08/SVV/0630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1 a entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

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Erläuterung

Kurzeinführung                                                                                                                       Anlage 1

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1: Kurzeinführung       (2 Seiten)

Anlage 1a: Abwägungsvorschlag zu den während der erneuten öffentlichen     (9 Seiten)

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Anlage 2:                        Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss mit Begründung                        (1 Plan, 48 Seiten)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 10.12.2007nach Abwägung der Stellungnahmen aus der bisherigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ war in der Zeit vom 7. Januar 2008 bis einschließlich 8. Februar 2008 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel beteiligt.

In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung begrüßt die Absicht, das Plangebiet durch einen Bebauungsplan städtebaulich zu ordnen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming unterstützt ausdrücklich die beabsichtigte Sicherung des baulichen Bestandes bzw. dessen geringfügige Ergänzung an dieser wichtigen Eingangssituation der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Abteilung Denkmalpflege des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum äußert keine Bedenken gegen die Planung.

Gleiches gilt für die Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

 

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege, verweist auf den Bodendenkmalschutz für die Flurstücke 198 und 202. Die geltende Bestimmung des Bodendenkmalschutzes wurde nachrichtlich übernommen, die Darstellung im Bebauungsplan durch ein Planzeichen (BD) zeichnerisch ergänzt.

Vom Landesumweltamt (Abt. Immissionsschutz, RW 7) wurde die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen für Schlaf- und Kinderzimmer gefordert und der geringe Abstand der Wohnbebauung zur festgesetzten Stellplatzanlage kritisiert.

Die Flächen für Stellplätze wurden durch eine Fläche für Garagen ersetzt und in seiner Lage und Größe geringfügig verändert.

Die Textliche Festsetzung (TF 3.1) wurde entsprechend angepasst.

 

Das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West RW 7 hat die Ergänzung der Ausführungen des Umweltamtes  zum Artenschutz gefördert. Der Umweltbericht wurde entsprechend ergänzt.

 

Die Textliche Festsetzung zum Immissionsschutz (TF 6.1) wurde durch Neufassung der Regelung zur lärmschutzorientierten Grundrissausrichtung entsprechend modifiziert.

 

Beschränktes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB

Unter Berücksichtigung der in Teilen modifizierten Bebauungskonzeption des Grundstückseigentümers sowie der im vorangehenden Behördenbeteiligungsverfahren vom Landesumweltamt (Abt. Immissionsschutz, RW 7) und vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum eingebrachten Stellungnahmen ist der Bebauungsplanentwurf vom 1. Oktober 2007 in folgenden Punkten geändert und ergänzt worden:

 

-       Die Baukörperausweisung für einen Pavillon an der Berliner Straße und die sich auf den Pavillon beziehenden textlichen Festsetzungen zur Zweckbestimmung der Fläche, zur Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Dachüberstände und zur Überschreitung der Baugrenzen durch Dachüberstände wurden gestrichen.

-       Die textliche Festsetzung zur Bestimmung der zulässigen Grundfläche (TF 2.1) wurde um den Zusatz ergänzt, dass südwestlich der Villa Schöningen eine 200 m2 große, gastronomisch nutzbare Terrasse zulässig ist. Hierdurch erhöht sich die zulässige Grundfläche entsprechend. Um die bislang zulässige Gesamtversiegelung beizubehalten, wurde durch die textliche Festsetzung zur möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche (TF 2.2) bestimmt, dass die zulässige Grundfläche durch sonstige Anlagen statt um bislang 150 % nunmehr um höchstens 100 % überschritten werden darf.

-       Die Fläche für Stellplätze wurde durch eine Fläche für Garagen ersetzt und in seiner Lage und Größe geringfügig verändert. Offene Stellplätze sind hiernach in der festgesetzten Fläche für Garagen nur ausnahmsweise zulässig. Die textlichen Festsetzungen zum Ausschluss bzw. zur Begrenzung von Stellplatzanlagen (TF 3.1) und zur Begrünung der Stellplatzanlagen (TF 4.2) wurden entsprechend angepasst.

-       Die textliche Festsetzung zum Immissionsschutz (TF 6.1) wurde durch Neufassung der Regelung zur lärmschutzorientierten Grundrissausrichtung unter Einbeziehung der auf rückwärtigen Grundstücksflächen vorgesehenen Wohnbebauung modifiziert.

-       Die geltende Bestimmung des Bodendenkmalsschutz für die Flurstücke 198 und 202 wurde nachrichtlich übernommen. Des Weiteren wurde unter der Überschrift „Nachrichtliche Übernahmen“ darauf hingewiesen, dass das Plangebiet weiterhin im Geltungsbereich der „Gestaltungssatzung Berliner Vorstadt“ verbleibt.

 

Die Begründung ist unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen überarbeitet worden.  Darüber hinaus wurden die artenschutzbezogenen Ausführungen der Begründung unter Berücksichtigung der letzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 18.12.2007 an die neuen Anforderungen angepasst.

 

Da die im Bebauungsplan-Entwurf vom 26. Mai 2008 enthaltenen Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ein beschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Grundstückseigentümer und Behörden (Landesumweltamt, städtisches Umweltamt sowie Untere Denkmalschutzbehörde) beteiligt.

 

Im Rahmen des beschränkten Beteiligungsverfahrens sind keine neuen Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht worden, so dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

 

 
Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung der Planung entstehen nicht.

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Anlagen

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