Beschlussvorlage - 08/SVV/0622
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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10.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.07.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam wird gebilligt (s. Anlage 1).
2.
Die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist auf der Basis
der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur
ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz zu betreiben.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Begründung: (2 Seiten)
Anlage 1: Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur
Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule
Krampnitz im Ortsteil Fahrland
der Landeshauptstadt Potsdam (9 Seiten und 5 Anlagen mit Plänen)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Änderung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ bestätigt und damit eine Reaktivierung des Standortes der ehemaligen Kavallerie-Reitschule und seine Einbindung in das städtebauliche Umfeld Potsdams eingeleitet.
Das Planungsziel der Projektentwicklerin ist es, den vielfältigen Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden und die historischen Freiflächen und den reichhaltigen Baumbestand zu erhalten und mit den neuen Nutzungen eine langfristige Sicherung zu erfahren und für eine zielgerichtete Immobilienentwicklung nutzbar zu machen. Um die Voraussetzungen für die Reaktivierung des teilweise verfallenen Komplexes und die Nutzung der brachgefallenen Militärflächen zu schaffen ist die Stadt bereit, dieses Vorhaben planungsrechtlich durch Schaffung von Baurechten zu unterstützen.
In Form eines ersten städtebaulichen Konzeptes bestehen
seitens der Projektentwicklerin bereits konkrete Nutzungsvorstellungen für den
südöstlichen Teil und erste inhaltliche Vorstellungen für den nördlichen und
westlichen Teil der Kasernenanlage. Diese müssen jedoch zunächst auch
nachfragebezogen weiterentwickelt, konkretisiert und planungsrechtlich
untersetzt werden. Dazu wird im
Rahmen eines Masterplanverfahrens das städtebauliche Konzept und die
Nutzungsstrukturierung - gegebenenfalls in Varianten - entwickelt, die
Eckpunkte der Planung ausgelotet und in dieser Rahmenvereinbarung schrittweise
festgelegt werden.
Nach der Bestätigung der Inhalte des Masterplans durch die Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“, voraussichtlich aufgeteilt in verschiedene Planbereiche, betreiben, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Planung zu schaffen.
In der städtebaulichen Rahmenvereinbarung sollen die
Ziele und Inhalte der Planung formuliert und miteinander verbunden und mit der
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden, zu deren Einhaltung sich die
Eigentümerinnen und die Landeshauptstadt Potsdam verpflichten (s. Anlage 1).
Die städtebauliche Rahmenvereinbarung soll sichern, dass möglichst weitgehende Umsetzungsmaßnahmen zum frühesten Zeitpunkt und ggf. noch vor Rechtskraft des entsprechenden Bebauungsplanes realisiert werden können, ohne der Stadtverordnetenversammlung als Trägerin der Planungshoheit die Entscheidung über Art, Maß und Umfang der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und der Bedingungen der städtebaulichen Ausgestaltung zu nehmen.
Mit der Vereinbarung wird es ermöglicht, nicht nur den Ausbau und die Umnutzung schützenswerter Baulichkeiten zu genehmigen, sondern darüber hinaus auch unter möglichst großzügiger Ausschöpfung der bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten Baugenehmigungen zu erteilen, ohne hierdurch über entstehende Rechtsansprüche eine Entwicklung einzuleiten, die nicht mehr mit den städtebaulichen Zielen der Stadt übereinstimmen würde.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam zugestimmt und diese als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ bestätigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,5 kB
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