Beschlussvorlage - 08/SVV/0623
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c "Seepromenade 10 und 12" (Groß Glienicke)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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10.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.07.2008
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02.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).
2. Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in
der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Kurzeinführung: (2
Seiten)
Anlage 1A: Abwägungsvorschlag
zu den während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 8 c „Seepromenade
10 und 12“, OT Groß Glienicke eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(2 Seiten)
Anlage 1B: Abwägungsvorschlag
zu den während der Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 8 c
„Seepromenade 10 und 12“, OT Groß Glienicke eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2 Seiten)
Anlage 2: Planzeichnung
und Begründung (20 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung der
bis Ende 2003 noch zum Amt Fahrland gehörenden und seitdem als Ortsteil in die
Landeshauptstadt Potsdam eingegliederten Gemeinde Groß Glienicke hat am
22.10.2003 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 8c „Teilbereich Seepromenade 10 und 12“ gefasst. Nach
der Gemeindegebietsreform wird das Bebauungsplanverfahren nun von der
Landeshauptstadt Potsdam unter dem Titel „Seepromenade 10 und 12“
weitergeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird für die Nachverdichtung als
Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1
Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Für diesen Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplans Nr.
8 „Seepromenade/Dorfstraße“ sollen durch Neuaufstellung die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes (zusätzliches
Baufeld auf den Flurstücken 267
und 269) geschaffen und die bestehenden Baurechte auf Teilflächen gesichert
werden. Gegenstand der Planung ist die Festsetzung der überbaubaren
Grundstücksfläche, Art und Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl,
Geschossigkeit), Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen, Pflanzbindungen sowie bauordnungsrechtliche
Regelungen.
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB wurde im Juni 2007 durchgeführt. Während dieser Zeit
haben keine Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die Planunterlagen genommen. Es
wurden mündlich keine Anregungen vorgebracht. Nach Fristablauf ging eine
schriftliche Stellungnahme eines Bürgers ein.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum
vom 12.06.2007 bis zum 12.07.2007. An der Planung wurden zwei Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung
berührt sein könnten, beteiligt.
Ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB erfolgte im
Zeitraum vom 16.04.2008 bis zum 01.05.2008. An der Planung wurden zwei Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Änderung
der Planung berührt sein könnten, und der von der Änderung der Planung
betroffene Eigentümer beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in
den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Nach Fristablauf ging eine
schriftliche Stellungnahme eines Bürgers ein (am 05.10.2007). Das Schreiben war
auf Fragen der Zulässigkeit eines Baufeldes auf dem Nachbargrundstück
gerichtet, der widersprochen worden ist.
Die eingegangene Stellungnahme wurde geprüft und ist in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Das Landesumweltamt Brandenburg und das Amt für
Forstwirtschaft Belzig wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu den Festsetzungen
des Entwurfs des Bebauungsplans aufgefordert. Das Amt für Forstwirtschaft
Belzig teilte mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die
unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen des Landesumweltamtes
Brandenburg Regionalabteilung West waren auf Fragen hinsichtlich evtl.
auftretender Immissionen (Geruchsbelästigung), ausgehend von der vorhandenen
Pumpstation, gerichtet.
Die vorgebrachte Stellungnahme und Hinweise wurden geprüft
und haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu Präzisierungen
und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:
- Ergänzung der
textlichen Festsetzung Nr. 5 zum Immissionsschutz in der Begründung und auf der
Planzeichnung
- Kennzeichnung
der an die Pumpstation angrenzenden Fläche zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf der
Planzeichnung.
Im Rahmen des vereinfachten Beteiligungsverfahrens zu den
geänderten Teilen der Planung sind keine Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Der Eigentümer hat der
Änderung zugestimmt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in
den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahme der Verwaltung zu den während der
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben
Auf dem inzwischen in Privatbesitz befindlichen Grundstück Hechtsprung 2 soll die Errichtung eines Einzelhauses, eingepasst in das durch Gehölze geprägte Landschaftsbild, ermöglicht werden. Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplans ist die Nachverdichtung des Wohngebietes.
Das Kapitel 6.6 ‚Immissionsschutz’ in der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 8 c „Seepromenade 10 und 12“, OT Groß Glienicke, ist
präzisiert und um die textliche Festsetzung Nr. 5 ergänzt worden; in die
Planzeichnung ist die Kennzeichnung der an die Pumpstation angrenzenden Fläche
aufgenommen worden.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ gefasst
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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29 kB
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3
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