Beschlussvorlage - 08/SVV/0630
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 "Schwanenallee/Berliner Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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10.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.07.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1 a
entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage
2).
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag zu den während der erneuten öffentlichen (9 Seiten)
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Anlage 2: Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss mit Begründung (1 Plan, 48 Seiten)
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer
Sitzung am 10.12.2007nach Abwägung der Stellungnahmen aus der bisherigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen, den geänderten Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ gemäß § 4 a Abs. 3
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“
war in der Zeit vom 7. Januar 2008 bis einschließlich 8. Februar 2008
öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel
beteiligt.
In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten
Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen
worden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung begrüßt die Absicht, das
Plangebiet durch einen Bebauungsplan städtebaulich zu ordnen.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming unterstützt
ausdrücklich die beabsichtigte Sicherung des baulichen Bestandes bzw. dessen
geringfügige Ergänzung an dieser wichtigen Eingangssituation der
Landeshauptstadt Potsdam.
Die Abteilung Denkmalpflege des Brandenburgischen Landesamtes für
Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum äußert keine Bedenken gegen die
Planung.
Gleiches gilt für die Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg.
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches
Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege, verweist auf den Bodendenkmalschutz
für die Flurstücke 198 und 202. Die geltende Bestimmung des
Bodendenkmalschutzes wurde nachrichtlich übernommen, die Darstellung im
Bebauungsplan durch ein Planzeichen (BD) zeichnerisch ergänzt.
Vom Landesumweltamt (Abt. Immissionsschutz, RW 7) wurde die Festsetzung
von Lärmschutzmaßnahmen für Schlaf- und Kinderzimmer gefordert und der geringe
Abstand der Wohnbebauung zur festgesetzten Stellplatzanlage kritisiert.
Die Flächen für Stellplätze wurden durch eine Fläche für Garagen ersetzt
und in seiner Lage und Größe geringfügig verändert.
Die Textliche Festsetzung (TF 3.1) wurde entsprechend angepasst.
Das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West RW 7 hat die
Ergänzung der Ausführungen des Umweltamtes zum Artenschutz gefördert. Der Umweltbericht wurde
entsprechend ergänzt.
Die Textliche Festsetzung zum Immissionsschutz (TF 6.1) wurde durch
Neufassung der Regelung zur lärmschutzorientierten Grundrissausrichtung
entsprechend modifiziert.
Beschränktes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
Unter Berücksichtigung der in Teilen modifizierten Bebauungskonzeption des Grundstückseigentümers sowie der im vorangehenden Behördenbeteiligungsverfahren vom Landesumweltamt (Abt. Immissionsschutz, RW 7) und vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum eingebrachten Stellungnahmen ist der Bebauungsplanentwurf vom 1. Oktober 2007 in folgenden Punkten geändert und ergänzt worden:
- Die Baukörperausweisung für einen Pavillon an der
Berliner Straße und die sich auf den Pavillon beziehenden textlichen
Festsetzungen zur Zweckbestimmung der Fläche, zur Überschreitung der zulässigen
Grundfläche durch Dachüberstände und zur Überschreitung der Baugrenzen durch
Dachüberstände wurden gestrichen.
- Die textliche Festsetzung zur Bestimmung der
zulässigen Grundfläche (TF 2.1) wurde um den Zusatz ergänzt, dass südwestlich
der Villa Schöningen eine 200 m2 große, gastronomisch nutzbare
Terrasse zulässig ist. Hierdurch erhöht sich die zulässige Grundfläche
entsprechend. Um die bislang zulässige Gesamtversiegelung beizubehalten, wurde
durch die textliche Festsetzung zur möglichen Überschreitung der zulässigen
Grundfläche (TF 2.2) bestimmt, dass die zulässige Grundfläche durch sonstige
Anlagen statt um bislang 150 % nunmehr um höchstens 100 % überschritten werden
darf.
- Die Fläche für Stellplätze wurde durch eine Fläche für
Garagen ersetzt und in seiner Lage und Größe geringfügig verändert. Offene
Stellplätze sind hiernach in der festgesetzten Fläche für Garagen nur
ausnahmsweise zulässig. Die textlichen Festsetzungen zum Ausschluss bzw. zur
Begrenzung von Stellplatzanlagen (TF 3.1) und zur Begrünung der
Stellplatzanlagen (TF 4.2) wurden entsprechend angepasst.
- Die textliche Festsetzung zum Immissionsschutz (TF
6.1) wurde durch Neufassung der Regelung zur lärmschutzorientierten
Grundrissausrichtung unter Einbeziehung der auf rückwärtigen Grundstücksflächen
vorgesehenen Wohnbebauung modifiziert.
- Die geltende Bestimmung des Bodendenkmalsschutz für
die Flurstücke 198 und 202 wurde nachrichtlich übernommen. Des Weiteren wurde
unter der Überschrift „Nachrichtliche Übernahmen“ darauf hingewiesen, dass das
Plangebiet weiterhin im Geltungsbereich der „Gestaltungssatzung Berliner
Vorstadt“ verbleibt.
Die Begründung ist unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen überarbeitet worden. Darüber hinaus wurden die artenschutzbezogenen Ausführungen der Begründung unter Berücksichtigung der letzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 18.12.2007 an die neuen Anforderungen angepasst.
Da die im Bebauungsplan-Entwurf vom 26. Mai 2008 enthaltenen
Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ein beschränktes Beteiligungsverfahren
durchgeführt. Dabei wurden die von den Änderungen und Ergänzungen berührten
Grundstückseigentümer und Behörden (Landesumweltamt, städtisches Umweltamt
sowie Untere Denkmalschutzbehörde) beteiligt.
Im Rahmen des beschränkten Beteiligungsverfahrens sind keine neuen Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht worden, so dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“
gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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13 B
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4
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(wie Dokument)
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568,7 kB
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