Beschlussvorlage - 08/SVV/0758
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", Teilbereich Karl-Marx-Straße 16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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28.08.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ entschieden (s. Anlage 2).
2.
Die 6.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 3).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr.45
„Karl-Marx-Straße“ wird zugestimmt (s. Anlage 4)
Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(3 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsvorschlag
zu den während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen (3
Seiten)
- Anlage 3: Begründung
(18 Seiten), Planzeichnung
- Anlage 4:
Städtebaulicher Vertrag (7 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 04.04.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16 in einem beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB zu ändern (DS 07/SVV/0103 ).
Gegenstand der 6. Änderung
des Bebauungsplanes sind die Art der Nutzung, die Baugrenzen sowie die
Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die Dichte der benachbart
festgesetzten allgemeinen Wohngebiete. Der Spielplatz entlang des öffentlichen
Weges ist als teils privater, teils öffentlich zugänglicher Spielplatz
vorgesehen.
Zusammenfassung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Zur 6. Änderung des
Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit im Dezember 2007 Gelegenheit zur
Stellungnahme im Rahmen einer Auslegung gegeben. Die Beteiligung der von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung erfolgte im Zeitraum vom 12.12. bis 28.12.2007.
Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt
worden.
Stellungnahmen der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme bezieht
sich auf die im nordwestlichen Grundstücksteil befindliche über 100 Jahre alte
Linde. Da diese Linde eine grundstücksübergreifende städtebauliche Bedeutung
für die Nachbarschaft darstellt, wird darum gebeten den Baum unter Schutz zu
stellen.
Stellungnahme der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lediglich eine Behörde ist
von der Änderung berührt und wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Sie hat eine
Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“
abgegeben, in der keine Bedenken geäußert wurden.
Im Ergebnis führte die
Abwägung der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörde zu keiner
Änderung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 45 „Karl-Marx-Straße“.
Stellungnahmen der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Da die geplante
öffentliche Spielplatzfläche gleichzeitig eine Grünfläche für Pflanzmaßnahmen
darstellt, regt der Bereich Grünflächen eine Vergrößerung der in der Planung
als öffentlicher Spielplatz gekennzeichneten Fläche an.
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, zur
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange und der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Da sich der Baum außerhalb
der ausgewiesenen Baufenster befindet und einer möglichen Umsetzung der Ziele
des Bebauungsplanes nicht entgegensteht, wird vorgeschlagen, die Linde
zusätzlich zur rechtskräftigen Potsdamer Baumschutzverordnung in der Planung
der 6. Änderung als erhaltenswert festzusetzen.
Die in der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 gekennzeichnete öffentliche Spielplatzfläche wird ca.
5,00 m in Richtung Nordwesten erweitert. Diese geringfügige Änderung steht der
Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes nicht entgegen und wird als
vereinfachte Änderung vorgenommen.
Entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
geringfügige Änderungen der Planung erforderlich.
Änderungen der Planung
Aus dem Vorschlag der
Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Öffentlichkeit, der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
ergeben sich folgende Änderungen der Planung:
- Die
bisher als vorhandener Baum in der Planung dargestellte alte Linde im
westlichen Grundstücksteil wird als zu erhaltender Baum in der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 festgesetzt
- Die
in der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 festgesetzte öffentliche
Spielplatzfläche wird ca. 5,00 m in Richtung Nordwesten erweitert.
Da diese Änderungen die
Grundzüge der Planung nicht berühren, kann von einer erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes abgesehen werden. Die hiervon allein berührte
Grundstückseigentümerin hat zugestimmt. Die Verwaltung empfiehlt daher, die
Planung entsprechend dem Äbwägungsvorschlag zu ändern.
Zur Umsetzung der Planung
soll der beiliegende städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes gefasst
und dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33 kB
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2
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335,5 kB
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3
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637,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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359,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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