Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam “ (Stadtordnung) trat im August 2003 in Kraft.

 

Sie soll Lebenssachverhalte regeln, die sich nicht bereits aus den mittlerweile zahlreich vorhandenen Gesetzen und Regelungen des Bundes- oder Landesrechts ergeben.

 

Ihr Zustandekommen erfolgte unter aktiver Teilnahme der Stadtverordneten und breiter Diskussion in der Öffentlichkeit.

 

In der täglichen Anwendung durch die Dienstkräfte der Landeshauptstadt Potsdam stellt sie grundsätzlich ein praktikables Rechtsgebilde zur Gefahrenabwehr sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dar.

Sie enthält Festlegungen zum Schutz der Allgemeinheit, die auch im fünften Jahr nach Inkrafttreten und selbst nach der Gemeindegebietsreform noch uneingeschränkte Gültigkeit haben.

 

Die im täglichen Dienstgeschäft, auf Grundlage der Stadtordnung, festgestellten Ordnungswidrigkeiten und die Einleitung und Betreibung der Ordnungswidrigkeitsverfahren gestaltet sich in der Regel problemlos.

 

Die im Anhang befindlichen Hinweise zur Stadtordnung mit den Verweisen auf Bundes- und Landesrecht wurden überarbeitet. Die wichtigen Telefonnummern wurden aktualisiert.

Die Änderungen finden sich in der zweiten Auflage der Stadtordnung aus dem Jahr 2007 wieder.

 

 

Insoweit hat sich die Stadtordnung in der Verwaltungspraxis als handhabbar und praxistauglich erwiesen.

Aus ordnungsbehördlicher Sicht ergibt sich somit kein gesteigertes Berichtsbedürfnis zum Umgang damit.

Die hier im Antrag gewünschte Beschäftigung der Stadtverordneten mit der Stadtordnung sowie die Werbung für deren Einhaltung kann nach hiesiger Auffassung auch außerhalb des Gremiums, bei jeder anderen, sich bietenden Gelegenheit erfolgen.

 

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Erläuterung

 

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