Antrag - 08/SVV/0980
Grunddaten
- Betreff:
-
Seepromenade Groß Glienicke - Einleitstellen am Groß Glienicker See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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12.11.2008
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03.12.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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26.11.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.12.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im OT
Groß Glienicke eine Versickerungsmöglichkeit von Straßenabwässern für die
Dorfstraße und die Seepromenade neben den Straßenflächen durch Herstellung von
Mulden und Rigolen zu prüfen. Es wird darum gebeten, eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Ergänzung der bisher geplanten Behandlung der
Einleitstellen A1, A2 und A3 darzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Im Rahmen des
Straßenabwasserkonzeptes von Groß Glienicke hat das Landesumweltamt in seiner
Stellungnahme vom 18.08.2008 kritisiert:
"Die Aufgabenstellung des Erläuterungsberichtes
lässt die Beauftragung der Ermittlung von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw.
Verringerung der Niederschlagswasserabflüsse am Ort des Anfalles vermissen.“
Das Grundanliegen, nach Wegen einer
dezentralen Versickerung entsprechend dem Leitfadens des MLUV zur
umweltverträglichen und kostengünstigen Regenwasserbewirtschaftung in
Brandenburg zu suchen, wird also nicht in vollem Umfang entsprochen."
Bisher wurde angenommen, dass die
Böden in Groß Glienicke regelmäßig so schlecht versickerungsfähig seien, dass
eine Versickerung nur sehr schwer möglich wäre. Ein von der Stadt beauftragtes
neues Bodengutachten (Büro Maul & Partner GA Nr. 07-0358 vom 25.06.2008)
stellt nun Durchlässigkeitskennwerte fest, die in weiten Bereichen eine
Versickerungsfähigkeit möglich erscheinen lassen.
Der Neubau der gut befahrbaren
Seepromenade wurde bisher damit begründet, dass beim für die nach altem Konzept
geplante Straßenentwässerung notwendigen Bau von Regenwasserkanälen die
Seepromenade aufgerissen werden muss und dann ein Neubau wirtschaftlich
sinnvoll sei. Dafür werden laut Verwaltungsangaben ca. 800.000 Euro für den
Straßenbau und ca. 550.00 Euro für die dann notwendigen
Straßenabwasserbehandlungsanlagen (Sedimentationsanlagen und
Retentionsbodenfilter etc. ) notwendig. Da die Leistungsfähigkeit einer
Schadstoffentfernung durch diese Maßnahmen begrenzt ist, kann eine
Verschlechterungsverbot gem. europ. Wasserrahmenrichtlinie vermutlich nicht im
vollen Umfang erfüllt werden.
Zusammenfassend erscheint für die bisher
geplante erhebliche städtische Investition eine tiefer gehende Untersuchung in
Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit in mehreren
Varianten vor einer Entscheidung in der SVV als sinnvoll.