Antrag - 08/SVV/1034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung die bisherigen Regelungen zum Umgang mit Anfragen der Stadtverordneten zugrunde zu legen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach Ankündigung des Oberbürgermeisters im Hauptausschuss sollen die bisher geltenden Fristenregelungen bis zum Beschluss über eine neue Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr gelten. Das wird auf die Neuregelung des Auskunftsanspruchs in § 29 der Kommunalverfassung gestützt.

Eine solche Einschränkung des Fragerechts der Stadtverordneten sollte nicht hingenommen werden.

 

 

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