Beschlussvorlage - 08/SVV/1012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2009

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor.

 

Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckungen im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

Nachdem nunmehr die tatsächlich angefallenen Kosten für die Straßenreinigung des Jahres 2007 feststehen, konnte eine Ermittlung der Kostendeckungen vorgenommen werden.

 

Im fortlaufenden Dienstbetrieb erfolgt eine kontinuierliche Betrachtung der Straßenverhältnisse in Bezug auf den Zustand der Straße, die Art ihrer Reinigungsfähigkeit und den Grad ihrer Nutzung als Parkraum. In diesem Zusammenhang erfolgt zeitgleich die Bewertung, ob die bisherige Einstufung in eine Reinigungsklasse noch sachgerecht ist.  Bei Bedarf erfolgen entsprechende Neueinstufungen.

 

Im Zuge von laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben sich auch regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmeter) der Kalkulation.

 

Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2009 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK).

 

Eine Besonderheit stellt sich in den Reinigungsklassen 1 (Vorplatz Hauptbahnhof) und 1 K (Brandenburger Straße, Friedrich-Ebert-Straße) dar.

 

In beiden Reinigungsklassen erfolgte in der Vergangenheit innerhalb der Kalkulation eine verringerte Veranschlagung von voraussichtlich 300 Reinigungstagen pro Jahr. Hierbei fand Berücksichtigung, dass in Folge von Winterwitterung regelmäßig in der Vergangenheit Reinigungsausfälle zu verzeichnen waren. Auf Grund der milden Witterung in der vergangenen Winterperiode und der zu vermutenden zukünftigen Entwicklung wurde in der vorliegenden Kalkulation  das volle Jahresreinigungsvolumen von 312 Einsatztagen veranschlagt.

 

Der Reinigungsklasse 1 K wurde der Vorplatz vom Nauener Tor zugeordnet, da er hier auch räumlich angesiedelt ist.

 

Hierdurch ergeben sich innerhalb dieser beiden Reinigungsklassen Gebührenerhöhungen.

 

Eine zweite Besonderheit betrifft lediglich die Reinigungsklasse 1 (Hauptbahnhof). Im Rahmen der Ist-Kalkulation 2007 wurde eine Unterdeckung in Höhe von 80.472,98   Euro ermittelt. Mit beiden betroffenen Gebührenschuldnern wurden im Rahmen der Bearbeitung ihrer umfangreichen Widersprüche 2004 – 2007 Vereinbarungen getroffen, die zu einer Veränderung der Grundlagedaten für die Bescheidung führten. Insofern ist eine genaue Abgrenzung zwischen der kalkulatorischen Unterdeckung im Abgleich mit den Gebühreneinnahmen auf Grund des unterschiedlichen Vereinbarungscharakters nicht möglich. Bei voller Einrechnung der Unterdeckung wäre der Gebührenanstieg in dieser Reinigungsklasse nicht vertretbar. Aus diesem Grunde floss die Unterdeckung der Gebühren bei dieser Reinigungsklasse nicht in die Vorkalkulation 2009 ein.


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Übersicht

 

 

RK      

2008  in Euro

2009 in Euro

 

1 Hbf

            259,48

317,02

419,41 € mit Unterdeckung

1 K

13,56

22,45

 

3

16,56

14,42

 

3 K

8,60

7,55

 

4

9,12

7,29

 

4 K

3,35

3,51

 

5

4,45

4,64

 

5 K

2,81

2,14

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

siehe Anlage

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Anlagen

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