Antrag - 08/SVV/0980

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, im OT Groß Glienicke eine Versickerungsmöglichkeit von Straßenabwässern für die Dorfstraße und die Seepromenade neben den Straßenflächen durch Herstellung von Mulden und Rigolen zu prüfen. Es wird darum gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Ergänzung der bisher geplanten Behandlung der Einleitstellen A1, A2 und A3 darzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Rahmen des Straßenabwasserkonzeptes von Groß Glienicke hat das Landesumweltamt in seiner Stellungnahme vom 18.08.2008 kritisiert:

 

"Die Aufgabenstellung des Erläuterungsberichtes lässt die Beauftragung der Ermittlung von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung der Niederschlagswasserabflüsse am Ort des Anfalles vermissen.“

 

Das Grundanliegen, nach Wegen einer dezentralen Versickerung entsprechend dem Leitfadens des MLUV zur umweltverträglichen und kostengünstigen Regenwasserbewirtschaftung in Brandenburg zu suchen, wird also nicht in vollem Umfang entsprochen."

 

Bisher wurde angenommen, dass die Böden in Groß Glienicke regelmäßig so schlecht versickerungsfähig seien, dass eine Versickerung nur sehr schwer möglich wäre. Ein von der Stadt beauftragtes neues Bodengutachten (Büro Maul & Partner GA Nr. 07-0358 vom 25.06.2008) stellt nun Durchlässigkeitskennwerte fest, die in weiten Bereichen eine Versickerungsfähigkeit möglich erscheinen lassen.

 

Der Neubau der gut befahrbaren Seepromenade wurde bisher damit begründet, dass beim für die nach altem Konzept geplante Straßenentwässerung notwendigen Bau von Regenwasserkanälen die Seepromenade aufgerissen werden muss und dann ein Neubau wirtschaftlich sinnvoll sei. Dafür werden laut Verwaltungsangaben ca. 800.000 Euro für den Straßenbau und ca. 550.00 Euro für die dann notwendigen Straßenabwasserbehandlungsanlagen (Sedimentationsanlagen und Retentionsbodenfilter etc. ) notwendig. Da die Leistungsfähigkeit einer Schadstoffentfernung durch diese Maßnahmen begrenzt ist, kann eine Verschlechterungsverbot gem. europ. Wasserrahmenrichtlinie vermutlich nicht im vollen Umfang erfüllt werden.

 

Zusammenfassend erscheint für die bisher geplante erhebliche städtische Investition eine tiefer gehende Untersuchung in Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit in mehreren Varianten vor einer Entscheidung in der SVV als sinnvoll.

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