Beschlussvorlage - 08/SVV/0806
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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12.11.2008
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03.12.2008
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28.01.2009
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04.03.2009
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01.04.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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26.11.2008
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22.01.2009
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19.02.2009
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19.03.2009
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14.05.2009
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Erläuterung
Begründung:
Die derzeitig gültige Friedhofssatzung der Landeshauptstadt
Potsdam wurde am 27. März 1995 durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen.
Die auch im Friedhofs- und Bestattungswesen sich vollziehende Liberalisierung gegenüber den Friedhofsnutzern erforderte eine Neufassung der Satzung. In Zusammenarbeit mit den Gewerken Friedhofsgärtner, Steinmetz und Bestatter hat der Bereich Friedhöfe bei der Überarbeitung der Paragraphen die Bedingungen der heutigen Zeit aber auch die Wünsche der Hinterbliebenen und Friedhofsnutzer berücksichtigt.
Neue Grabarten wie die Urnengemeinschaftsanlage mit
Grabkennzeichnung, die Erdgemeinschaftsanlage oder die Baumgräber sind satzungsgemäß geregelt und werden
zukünftig für die Beisetzung von
Verstorbenen angeboten.
Die bisherigen Reglementierungen der Friedhofsnutzer in
Bezug auf die gärtnerische Gestaltung der Grabstätte bzw. die Gestaltung von
Grabmalen wurden gelockert. So werden zum Beispiel bei der Auswahl der Grabmale
keine Kernmaße in Breite und Höhe mehr vorgegeben sondern nur die Quadratmeter
Ansichtsfläche. Der Hinterbliebene kann somit selbst entscheiden, ob er einen
Breitstein oder eine Steinstele auf der Grabstätte stellen möchte.
Die geänderten gesetzlichen Regelungen aus dem
Bestattungsgesetz des Landes Brandenburg wurden berücksichtigt. Erwähnenswert
dabei ist, dass die Bestattung eines Verstorbenen nicht mehr innerhalb von fünf
sondern erst nach zehn Tagen erfolgen muss. Das gibt den Hinterbliebenen die
Zeit und Ruhe in der schweren Stunde des Verlustes eines Angehörigen sämtliche
Formalitäten und Entscheidungen umsichtig zu erledigen bzw. zu treffen.
Die mit der Eingemeindung übernommenen Friedhöfe Kartzow, Krampnitz und Fahrland sind Bestandteil der Satzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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232,3 kB
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