Beschlussvorlage - 09/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße/ Haseleck", OT Marquardt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.02.2009
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24.02.2009
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Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung Anlage
1
Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
/ Begründung ( 2 Seiten)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf
(Planzeichnung) mit Begründung/Umweltbericht
und textlichen Festsetzungen (55 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass und
Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 07.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 „An der Hauptstrasse/ Haseleck“, OT Marquardt gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 29.06.2006. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 06/SVV/0139) durchzuführen.
Frühzeitiges
Beteiligungsverfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.07.2007 im Zeitraum vom 03.08.2007 bis 03.09.2007.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Schreiben von Bürgern ein.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.07.2007 die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gegeben. An der Planung wurden 18 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Förmliches
Beteiligungsverfahren
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.07.2008 die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan gegeben. Es wurden 12 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von 10 Trägern gingen Stellungnahmen ein, die sich hauptsächlich auf Fragen des Artenschutzes (Landesumweltamt) und raumordnerische Belange (Gemeinsame Landesplanungsabteilung / Reg. Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming) bezogen.
Durch das Landesumweltamt wurden Hinweise zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 18.12.2007 bezüglich der Thematik „Besonderer Artenschutz“ gem. § 42 BNatSchG gegeben. Daraufhin wurde Anfang September 2008 eine weitere Ortsbegehung des Plangebietes durchgeführt. Die Ergebnisse der Kartierung (Fauna) wurden in die Planzeichnung, die Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingearbeitet. Die geforderten Aussagen zum Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Plangebiet wurden entsprechend ergänzt. Im Ergebnis dieser Prüfung ist für den vorliegenden Bebauungsplan nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbote des § 42 BNatSchG der Realisierung der vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Alle anderen Stellungnahmen führten nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes, der Begründung und des Umweltberichtes.
Beteiligung
der städtischen Fachbereiche
Während der Beteiligung der städtischen Fachbereiche haben sich u.a. der Bereich Umwelt und Natur, Grünflächen, Feuerwehr, Straßenverkehr, Stadtentwicklung und Haushalt zur Planung geäußert. Spezielle Themen waren die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die Herstellung und Sicherung der Erschließungsstraße des Wohngebietes, die Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt sowie das Maß der baulichen Nutzung und der städtebauliche Entwurf. Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden in die Planzeichnung, die Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Nr. 106 „An der Hauptstrasse/ Haseleck“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Für die
fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen
verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen
werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden
nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens
wurden mit ca. 25.080.00 € geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen.
Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden
voraussichtlich in den Jahren 2009 bis 2010 anfallen.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu
erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung und Pflege der
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen. Die Höhe der zu erwartenden
jährlichen Folgekosten im Rahmen der üblichen Verkehrssicherungspflicht und
Unterhaltungsmaßnahmen beträgt 1898,60 € pro Jahr.
Auf den
Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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