Beschlussvorlage - 01/SVV/0677
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bundesgartenschau im Jahr 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- 01/)V/IV.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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16.10.2001
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13.11.2001
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27.11.2001
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
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21.11.2001
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
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15.11.2001
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●
Erledigt
|
|
BUGA-Ausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
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●
Erledigt
|
|
BUGA-Ausschuss
|
Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
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05.12.2001
|
Beschlussvorschlag
1.Der
Park im Bornstedter Feld ist weiterhin als Park mit vielfältigen
Angeboten
und Funktionen zu nutzen.
2.Der
Park wird mittelfristig schrittweise um die derzeitigen temporären Flächen
reduziert und bleibt im überwiegenden Teil eingezäunt. Die Erhebung eines
moderaten Eintrittsgeldes wird erwogen.
3.Für den
Park im Bornstedter Feld, den Lustgarten und die Freundschaftsinsel ist ein
gemeinsames Veranstaltungsmanagement aufzubauen.
4.Für das
Jahr 2002 erfolgt die Bewirtschaftung weiterhin in Arbeitsgemeinschaft durch
die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und die Bundesgartenschau GmbH,
vorbehaltlich einer juristischen und steuerfachlichen Prüfung
(Gemeinnützigkeit). Der Wirtschaftsplan 2002 der BUGA GmbH ist entsprechend zu ergänzen. Die
Bewirtschaftung umfaßt die Pflege und Unterhaltung für den Park im Bornstedter
Feld und den Lustgarten sowie das gemeinsame Veranstaltungsmanagement gemäß
Ziffer 3.
5.Auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und der Erfahrungen im Jahr 2002 ist
eine Lösung für Betrieb und Bewirtschaftung für die Jahre 2003 und folgende
vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung im September 2002 zur
Entscheidung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung wurde mit der Mitteilungsvorlage DS 01/0463 im Juni
2001 über wesentliche Inhalte des vorliegenden Gutachtens der
Arbeitsgemeinschaft "Gruppe F", Investitionsbank des Landes
Brandenburg und der Wenzel Consulting AG zum Park im Bornstedter Feld sowie den
bisherigen Stand der Überlegungen in der Verwaltung zum weiteren Betrieb der
BUGA-Projekte informiert.
Nach dem
Stand der Diskussion in der Verwaltung sowie mit den betroffenen städtischen
Gesellschaften ist es erforderlich, einerseits eine kontinuierliche Betreibung
der Hauptattraktionen der Bundesgartenschau im Folgejahr zu sichern,
andererseits neben theoretischen Erkenntnissen auch praktische Erfahrungen
unter den "echten" Bedingungen ohne die aktuelle Sondersituation der
Bundesgartenschau zu sammeln, um eine längerfristig optimale
betrieblich-organisatorische Form zu fixieren, die den höchstmöglichen Beitrag
zu den Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der Anlagen durch Einnahmen
gewährleistet und zugleich die überregionale Ausstrahlung der Attraktionen für
die Stadt weiterhin sichert.
Deshalb
werden nachstehende Ergebnisse und Vorschläge zur Diskussion und
Beschlussfassung gestellt.
1.
Park im Bornstedter Feld
Bei den
Überlegungen zur Nutzung des Parkes im Bornstedter Feld sind die Festsetzungen
zum B-Plan 81, Park im Bornstedter Feld im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld
(Stand 4/99) grundsätzlich zu beachten, die auf die "Herstellung eines
zentralen Volksparkes zwischen den Wohngebieten "Rote Kaserne West",
"Kaserne Pappelallee", "Gartenstadt Kischallee" und
"Gartenstadt Nord" mit vielfältigen Angeboten für Freizeit und
Erholung zielen.
Neben der
zeichnerischen Festsetzung einer "öffentlichen Grünanlage" sind
folgende weitere Festsetzungen enthalten:
· Anlage einer Sportfläche für
Freizeit- und Vereinssport im zentralen Parkbereich
· Anlage einer zentralen Spielfläche
sowie weiterer Spielmöglichkeiten im Park
· Ausgleichmaßnahmen (für Eingriffe in
den Plangebieten Bornstedter Feld und Euromedien).
1.1.
Räumliche Ausdehnung des Parkes
Folgende
Flächen sind in die Betrachtung einbezogen:
· Kleiner Wiesenpark ca. 62.000 m²
· Parkfenster ca. 13.100 m²
· Großer Wiesenpark ca. 92.000 m²
· Zentraler Park Wälle/Wallkreuz ca. 70.000 m²
· Zentraler Park Wälle/Visur ca. 11.300 m²
· Rosengarten an den Wällen ca. 8.600 m²
· Spielwall ca. 9.000 m²
· Umfeld Biosphäre ca. 22.500 m²
· Waldpark Schragen ca. 150.000 m²
· Parkfinger ca. 11.000 m²
· Remisenpark ca. 176.000 m²
625.500 m²
Die
derzeitige Ausdehnung des Parkes für die Zeit der Bundesgartenschau umfaßt
neben dauerhaft angelegten Flächen auch temporär genutzte Schaubereiche, die
nach der Planung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld perspektivisch
für eine Bebauung vorgesehen sind. Nicht alle diese Flächen müssen jedoch
bereits in naher Zukunft aus dem Park herausgenommen werden; vielmehr ist hier
eine schrittweise Entwicklung möglich.
Es besteht
Einigkeit darüber, dass die Übernahme temporärer Bereiche für eine gewisse
Zeitspanne zur Etablierung zusätzlicher Attraktionen für den Park sinnvoll ist,
aber sorgfältig hinsichtlich der voraussichtlichen Bauentwicklung und der
entstehenden Pflegekosten geprüft werden muss.
So werden
Teilflächen zukünftiger Baufelder im Bereich der Gartenstadt Nord, der Roten
Kaserne West, des BUGA Hauptparkplatzes Rote Kaserne West voraussichtlich erst
ab 2006 benötigt.
Lediglich
die Baufelder G1 (derzeitiger Bereich "Gastronomie") und G2
(westlicher Teil "Nachwachsende Rohstoffe") werden sofort
zurückgebaut.
1.2.
Einzäunung des Parkes
Nach dem
erreichten Stand einer breiten
Diskussion über Art und Umfang von Einzäunungen und Einzäunungsbereichen ist
vorgesehen, nachstehende Bereiche nicht einzuzäunen:
· Kleiner Wiesenpark
· Parkfenster
· Parkfinger
· Visur
· Esplanade
Es ist
sicherzustellen, dass trotz der Einzäunungen die Wegebeziehungen für Bewohner
der südlichen und nördlichen Gartenstadt zu den Haltestellen der Straßenbahn
und für alle Bewohner innerhalb des Stadtteils zu den Versorgungsangeboten
offengehalten werden; ähnlich muß z.B. auch die Verbindung vom Ruinenberg über den Waldpark zum
Pfingstberg gewährleistet sein.
Der
Umfang der zu erhaltenden bzw. zu verändernden Zaunanlage und die Anzahl der
Ein- und Ausgangsbereiche wird im Zuge der Detaillierung festzulegen sein.
1.3.
Varianten der Nutzungsalternativen des Parkes und Erhebung von Eintrittsgeldern
Im angesprochenen
Gutachten wurden die Varianten
· "Volkspark" als klassische
öffentliche Grünanlage
· "Freizeitpark" als ein mit
kommerzieller Ausrichtung betriebenes Freizeitangebot
· "Erholungspark" als
Mischvariante
mit ihren
Vor- und Nachteilen bezüglich Erlös- und Aufwandspositionen sowie den
jeweiligen Konfliktpotentialen dargestellt.
Die
Mischvariante zwischen Volks- und Freizeitpark liefert aus Sicht der Verwaltung
am ehesten das gewollte breite Spektrum an Angeboten und Funktionen und soll
deshalb die Orientierung für den weiteren Betrieb des Parks darstellen.
Als
Erholungspark steht die Grünanlage im Bornstedter Feld den Bewohnern des
Quartiers offen und kann durch die Erhaltung der Attraktionen und
Veranstaltungsmöglichkeiten zugleich überregionaler touristischer
Anziehungspunkt bleiben, aber auch der Potsdamer Bevölkerung dienen.
Der Park
bleibt zum Schutz der vorhandenen Qualitäten und Angebote in weiten Teilen
eingezäunt. Ein moderates Eintrittsgeld kann zur Kostendeckung beitragen;
daneben ist die Zugangskontrolle und die Erhebung von Eintrittsgeldern zugleich
Voraussetzung für die Organisation eines Veranstaltungsprogramms sowie
entsprechender Zusatzangebote im Park.
Die
Potentiale des Veranstaltungswalls und die besonderen Attraktionen des Parks, erweitert
um zusätzliche temporäre und dauerhafte Angebote, werden auch weiterhin
genutzt, um Besucher auf regionaler und überregionaler Ebene anzusprechen. Mit
der Einzäunung der Anlage und Aufrechterhaltung eines attraktiven Angebotes
kann am ehesten die Erfüllung des Förderzweckes der Förderung für die
Wallanlagen innerhalb des Parkes aus Mitteln der "Gemeinschaftsaufgabe
regionale Wirtschaftsstruktur" gewährleistet werden, nämlich die
Fortführung eines überrregional wirksamen touristischen Angebotes; ebenso kann
in diesem Rahmen die gezielte Berücksichtigung von Schulen, Kindertagesstätten
und Sportvereinen bei der Ausgestaltung der Nutzungskonzepte, die mit den
Fördermaßnahmen aus Mitteln des MBJS bezweckt ist, gewährleistet werden.
Die aus
der Eigenentwicklung des Bornstedter Feldes geforderten Funktionen
· übergeordnete öffentliche Grünfläche
mit vielfältigen Angeboten für Freizeit und Erholung für die Wohnbevölkerung
· wohnungs- und siedlungsnahe
Grünfläche auch mit gesamtstädtischer und übergeordneter Funktion
· Sportfläche
· Spielplatz, weitere
Spielmöglichkeiten geringer Größe
sind bei
diesem Modell gleichermaßen mit abgedeckt und können in hoher Qualität erhalten
werden, was bei einem allgemein offenen und nicht eingezäunten
"Volkspark" in Frage gestellt wäre.
Die
gedanklich naheliegende kostenlose Nutzung und freie Zugänglichkeit
öffentlicher Grünflächen ist weder rechtlich noch aus praktischen Erfahrungen
heraus zwingend. Die besonderen Angebote legen zu ihrer Funktionsaufrechterhaltung
(Bereich in den Wällen, Sportterminal, Parkdach, intensiv gepflegte
Grünflächen) besondere Wartungs- und Pflegeaufwendungen, Sicherheitsgarantien
etc. und damit die Erhebung von Eintrittsgeldern nahe, um einen
Kostendeckungsbeitrag zu erreichen. Jedenfalls steht der Erhebung von
Eintrittsgeldern nichts entgegen, sofern die Verwendung dieses Geldes dem
Unterhalt der Anlagen dient und nicht der Investitionsrefinanzierung. Da davon
ausgegangen werden kann, dass lediglich ein geringer Teil der Pflege- und
Unterhaltungsaufwendungen über Erlöse aus Eintrittsgeldern refinanziert werden
kann, kann dieser Konflikt mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Bei der
weiteren Nutzung insbesondere der verbleibenden Parkflächen wird in der
detaillierten Ausgestaltung sichergestellt, dass innerhalb der umgrenzten
Flächen für Maßnahmen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft mit den Maßnahmeschwerpunkten Waldpark, Obstwiese, Parkrasen die nur
bis zu 5 % der Gesamtfläche zulässige Versiegelung (Sammelausgleich) nicht
überschritten wird.
1.4.
Voraussichtlicher Zuschussbedarf im Jahr 2002
Das
Gutachten für den Park im Bornstedter Feld, das noch nicht auf gesicherte
örtliche Erfahrungswerte zurückgreifen konnte, geht im sog.
"Real-Case"-Szenario, also einer weder besonders optimistischen noch
pessimistischen Einschätzung von einem Zuschußbedarf von ca. 5,1 Mio DM aus.
Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans können und sollen die einzelnen
Positionen überprüft und mit den Erfahrungen aus dem Jahr 2001 abgeglichen
werden.
2.
Lustgarten
Für den
Bereich des Lustgartens wurde durch die Arbeitsgemeinschaft Nutzungskonzeption
Lustgarten bestehend aus der "Gruppe F" und der ILB ein Gutachten im
Juni 2001 vorgelegt, das die Erkenntnisse aus der Begutachtung zum Park im
Bornstedter Feld für diesen zweiten Bereich ergänzt und in der
Gesamtbetrachtung weitere Erkenntnisse liefert.
2.1.
Zielsetzungen des Lustgartens
Mit der
Entscheidung für den Bau des neuen Lustgartens 1998 fiel die Entscheidung für einen
neuen und zentral gelegenen Stadtplatz für die Stadt Potsdam. Mit der
Entstehung einer neuen und wichtigen touristischen Infrastruktur direkt an der
Wasserstraße Havel und der Renovierung des Hafens sollte Potsdam als
"Stadt am Wasser" wieder mehr ins Zentrum gerückt werden. Der neue
Lustgarten soll, orientiert an der Gestaltung des alten Lustgartens, für
vielfältige zeitgenössische Nutzungen Raum bieten. Stadtfeste, Messen,
Sportveranstaltungen und Konzerte - eine möglichst bunte Mischung aus städtischen
und öffentlichen Veranstaltungen soll dort stattfinden. Gleichzeitig soll sich
der Lustgarten als innerstädtischer, grüner Ort zur Erholung und
Freizeitnutzungen etablieren.
2.2.
Gestaltung und Infrastruktur
Den oben
genannten Zielen folgend, wurde der neue Lustgarten für verschiedene Funktionen
und mit unterschiedlichen Bereichen geplant:
· Der befestigte Stadtplatz für Feste
und Veranstaltungen hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Davon sind ca. 6.000 m² mit
einem Baumhain bestanden.
· Der Gartenbereich einschließlich des
Neptunbassins umfasst ca. 3,2 ha. Davon sind ca. 1.500 m² als
Schotterrasen für Veranstaltungen ausgebildet. 1,2 ha Rasenfläche sind als
Spiel- und Nutzfläche angelegt; zudem findet sich in diesem Bereich auch ein
vielfältiges nutzbares Sportfeld (15 x 25 m).
· Vorwiegend auf dem Festplatz und z.
T. auch im Gartenbereich befindet sich eine sehr gute technische Ausstattung
für Feste und Märkte, wie z. B. zahlreiche Stromanschlüsse und Frisch- und
Abwasseranschlüsse. Öffentliche Toiletten befinden sich nur im Hafenbereich.
Hotel Mercure und Hafengastronomie stellen das gastronomische Angebot im Umfeld
dar, ein ergänzendes dauerhaftes Angebot im Bereich des Lustgartens ist aktuell
nicht beabsichtigt.
Trotz der
günstigen Voraussetzungen sind zwei wichtige Faktoren bei der Bespielung des
Lustgartens zu beachten:
· Durch die Nähe zum Hotel Mercure und
zu Wohnhäusern im weiteren Umfeld muss auf Grund der Lärmproblematik auf eine
eingegrenzte Lärmemission der Veranstaltungen geachtet werden. Der Stadt liegt
ein Lärmschutzgutachten vor, welches die zumutbare Lärmbelastung für die
Anwohner beschreibt.
· Der Gartenbereich ist hochwertig
gestaltet und es bedarf eines entsprechenden Pflegeaufwandes, ihn in seiner
jetzigen Qualität zu bewahren. Um diesen Bereich nicht zu stark zu belasten,
sollten nur begrenzt größere Veranstaltungen in diesem Teilbereich stattfinden.
2.3.
Voraussichtlicher Zuschussbedarf im Jahr 2002
Das Gutachten für den Lustgarten, das ebenso wenig
auf gesicherte örtliche Erfahrungswerte zurückgreifen konnte, geht im sog.
"Real-Case"-Szenario, also einer weder besonders optimistischen noch
pessimistischen Einschätzung von einem Zuschußbedarf von ca. 320 TDM aus; wegen
der wesentlich größeren Auswirkung der Erzielbarkeit von Erlösen auf den zu
erwartenden Zuschussbedarf wird jedoch hier empfohlen, bei der Kalkulation
zunächst von dem "Worst-Case"-Szenario auszugehen, das die
erzielbaren Erlöse geringer ansetzt und deshalb einen Zuschussbedarf von ca.
680 TDM ansetzt. Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans können und sollen die
einzelnen Positionen überprüft und mit den Erfahrungen aus dem Jahr 2001
abgeglichen werden.
3. Veranstaltungsmanagement / Betrieb im Jahr 2002
Sinnvoll
erscheint die gemeinsame Vermarktung und Koordination von
Veranstaltungsterminen nicht nur für den Park im Bornstedter Feld und den
Lustgarten zu sein, auch die Möglichkeiten der Freundschaftsinsel sollten in
dieses koordinierte Management mit einbezogen werden.
Zum einen
ergeben sich Vorteile für potentielle Veranstalter, die dann einen
Ansprechpartner weniger haben. Zum anderen kann die Koordination der
Veranstaltungen aus einer Hand besser auf die speziellen Möglichkeiten und
Restriktionen der Veranstaltungsorte abgestimmt werden. Im Lustgarten sollen
beispielsweise auch Stadtfeste und Messen ausdrücklich einen
Veranstaltungsschwerpunkt bilden, während dies in der Parkanlage im Bornstedter
Feld lediglich für sorgfältig ausgewählte Veranstaltungen in Frage kommt.
Umgekehrt bietet sich für einige kulturelle und auch für sportlich orientierte
Veranstaltungen im Bornstedter Feld eher die geeignete Kulisse.
Weil auf
Grund fehlender Personalkapazität und Know how innerhalb der Verwaltung nicht
die geeignete Stelle gegeben ist, ein Veranstaltungsmanagement dem Anspruch und
den Förderauflagen entsprechend zu koordinieren und durchzuführen, ist für die
nicht zwingend von der Verwaltung selbst wahrzunehmenden Aufgaben eine externe
Lösung anzustreben. Dabei ist zugleich zu untersuchen, inwieweit die Bündelung
der Verantwortung auch für Pflege und Unterhaltung in derselben Hand
sachgerecht und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Auf Grund
der bisherigen Erfahrungshintergründe und der bestehenden Organisationsstruktur
ist es sinnvoll, für die Folgesituation im Jahr nach der Bundesgartenschau die
Verantwortung weiterhin der BUGA GmbH in Arbeitsgemeinschaft mit der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zu übertragen und die Erfahrungen des
Jahres 2002, ohne die Sonderbedingungen während der Bundesgartenschau, in die
Fixierung einer längerfristig wirksamen Lösung der Betreiberverantwortung
einzubeziehen.
Vorbehaltlich
einer abschließenden juristischen und steuerfachlichen Prüfung
(Gemeinnützigkeit) müssen die sich hieraus ergebenden Konsequenzen durch eine Ergänzung
des Wirtschaftsplanes 2002 der BUGA GmbH dargestellt werden.
Nach einer
steuerfachlichen Prüfung (Gemeinnützigkeit) hat der Aufsichtsrat der BUGA GmbH
zugestimmt, die Übernahme der genannten Aufgaben unter Wahrung sämtlicher Geschäftsinteressen weiter zu prüfen
und die Umsetzung zu verfolgen. Andere Varianten der Beteiligung der BUGA GmbH
an der Bewirtschaftung im Jahre 2002 (zum Beispiel in arbeitsteiligen Modellen
oder nur Übernahme der Veranstaltungen Lustgarten und Freundschaftsinsel) wurden
vom Aufsichtsrat auf Grund der steuerfachlichen Risiken abgelehnt. Die sich
hieraus ergebenen Konsequenzen müssen durch eine Ergänzung des
Wirtschaftsplanes 2002 der BUGA GmbH dargestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
ja
Die
Betreibung des Parks im Bornstedter Feld, des Lustgartens und der
Freundschaftsinsel ist nach dem Ergebnis der vorliegenden Begutachtungen wie
auch anhand praktischer Erfahrungen vergleichbarer Anlagen bei weitem nicht
kostendeckend durchzuführen. Pflege und Unterhaltung der hohen Qualitäten
werden auch längerfristig in der Gesamtbilanz nur zu einem geringen Anteil aus
Erlösen zu finanzieren sein, die ihrerseits zunächst noch Aufwendungen für ein
Veranstaltungsmanagement voraussetzen. Dennoch soll das Ziel verfolgt werden,
durch solche Beiträge den Zuschußbedarf soweit als möglich zu verringern.
Der
Rahmen für den Zuschußbedarf in der Übergangsphase 2002 (rund 5,78 Mio DM) wird
in Anlehnung an die Gutachten zum Park im Bornstedter Feld ("real-case"-Szenario
- rund 5,1 Mio DM) und zum Lustgarten ("worst-case"-Szenario - rund
680 TDM) verwaltungsseitig bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2002
berücksichtigt und veranschlagt.