Antrag - 01/SVV/0802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von den Beteiligten des Arbeitskreises Mietspiegel die Zustimmung einzuholen, den geltenden Mietspiegel nach Vornahme von Stichproben - vor allem im Bereich der privaten Vermieter- der Marktentwicklung anzupassen und ihn als qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558 d BGB (neue Fassung) zu bezeichnen und diese Bezeichnung im Amtsblatt der Stadt Potsdam öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Über die Ergebnisse zu Ziffer 1) ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Januar 2002 zu informieren.

 

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Erläuterung

Der Antrag stützt sich auf die am 10.10.2001 ausgereichte Erklärung des Geschäftsführers vom Mieterbund Land Brandenburg zur Mitteilungsvorlage DS 01/SVV/0736, in der es in der Zusammenfassung heißt:

 

- Die Erarbeitung eines neuen Mietspiegels ist rechtlich und tatsächlich nicht erforderlich

- Die Landeshauptstadt Potsdam sollte in Kenntnis der neuen Rechtslage zeitnah den bestehenden Mietspiegel'99 öffentlich als "qualifizierten Mietspiegel" im Sinne des Gesetzes bezeichnen - um eine erfolgreiche verwaltungs- oder zivilrechtliche Angreifbarkeit zu vermeiden, muss der Mietspiegel'99 lediglich der Marktentwicklung durch Stichprobe (oder Preisindex) angepasst werden.

 

Im Hinblick auf die in der Mitteilungsvorlage angegebene Stagnation auf dem Mietenmarkt ist die Stichprobe dem Preisindex vorzuziehen.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

 

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