Beschlussvorlage - 01/SVV/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend des Kommunalabgabengesetzes kostendeckend kalkuliert werden.

Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung nur in Bezug auf die Höhe der Gebühren für das Jahr 2002 erforderlich. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2002 ergibt sich eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 10%. Die Erhöhung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zur Gebührenkalkulation 2001, in der noch eine Überdeckung aus 1999 von 1.272.651,67 DM gegengerechnet wurde, jetzt nur noch eine Überdeckung aus 2000 in Höhe von 216.755,56 DM zu berücksichtigen war. Desweiteren ist die Gebührenerhöhung auf die Verringerung der Grundlagendaten (Einwohner/Einwohnergleichwert und Anzahl der Abfallgefäße) sowie auf eine leichte Erhöhung der Kosten (Fremdleistungen, Verwaltung) zurückzuführen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

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