Beschlussvorlage - 09/SVV/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“ ist in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

     Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das beigefügte     städtebauliche Konzept dienen (s. Anlage 2).

 

2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anl. 3).

 

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Erläuterung

Begründung:
 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“ soll gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:

im Norden: südliche Straßenbegrenzungslinie der Kurfürstenstraße und der Mangerstraße im Kreuzungsbereich mit der Behlertstraße

im Osten:             östlich der Behlertstraße gelegene Grundstücke:

Flurstück 577/3 (teilweise), Grenzen zwischen den Flurstücken: 577/14 und 577/13, den Flurstücken 577/15, 577/2, 950 und 577/8; den Flurstücken 950, 949, 948 und 577/7, sowie zwischen den Flurstücken 948 und 577/5

im Süden: nördliche Straßenbegrenzungslinie der Berliner Straße und der Gutenbergstraße im Kreuzungsbereich mit der Behlertstraße

im Westen: westlich der Behlertstraße gelegene Grundstücke:

                        Grenzen zwischen den Flurstücken: 589/2 und 608, 607, 606, den Flurstücken 590 und 605, 604, den Flurstücken 591, 592 und 604, 603, den Flurstücken 593, 594, 595 und 600, den Flurstücken 595, und 599, 598, sowie zwischen den Flurstücken 597 und 598. Im Geltungsbereich befinden sich außerdem die Flurstücke 603 (teilweise) und 604 (teilweise).

 

Alle o. g. Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Potsdam.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

 

Das Plangebiet ist die stark verkehrsbelastete Behlertstraße mit den angrenzenden Bereichen in der nördlichen Innenstadt im Abschnitt zwischen der Berliner Straße/Gutenbergstraße und der Mangerstraße/Kurfürstenstraße. Die im Zuge des „Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Landeshauptstadt Potsdam“ ermittelten Immissionswerte weisen für die Straßenabschnitte Behlertstraße und Hans-Thoma-Straße einen besonderen Handlungsbedarf aus. Die Grenzwerte der Luft- und Lärmimmissionen sind in diesen Bereichen überschritten. Die hier vorhandene Verkehrssituation und die Wohnqualität auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken sind daher als sehr kritisch zu betrachten. Derzeit ist die Behlertstraße als innerörtliche Hauptverkehrsstraße zweispurig in Richtung Norden ausgebaut. Der von Norden kommende Verkehr fließt zum Teil über die westlich der Behlertstraße verlaufende Hans-Thoma-Straße und Gutenbergstraße. Der gegenwärtig vorhandene Straßenraum mit seiner räumlich-gestalterischen Qualität ist unbefriedigend. Auf der westlichen Seite der Behlertstraße befindliche Wohnhäuser sind sanierungsbedürftig.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

 

Die Verkehrsführung in Richtung Norden über den Knotenpunkt L 40/Berliner Straße wurde unter Einbeziehung von Bürgern, Stadtverordneten, Fachleuten aus der Verwaltung und externen Experten im Zeitraum vom Februar 2007 bis zum November 2008 in drei Workshops im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert und dazu eine Vorzugsvariante ausgewählt. Diese sieht einen dreispurigen Ausbau der Behlertstraße mit zwei Spuren in Richtung Norden und eine Spur in Richtung Süden, und eine Verkehrsberuhigung der Hans-Thoma-Straße sowie der Gutenbergstraße vor. Es liegt bereits eine Straßenplanung für den künftigen Verlauf der Behlertstraße vor. Begleitend dazu wurde ein städtebauliches Konzept für die Ostseite der ausgebauten und umgestalteten Straße in Alternativen erarbeitet, zu dem eine Vorzugsvariante gefunden wurde, die im Bebauungsplanverfahren weiterentwickelt werden soll (s. Anlage2).

Zur Planung wurden bereits die Umweltgutachten für die Luftschadstoff- und Lärmbelastung erarbeitet und mit dem Landesumweltamt abgestimmt. Danach ist erkennbar, dass mit einer Erweiterung der Behlertstraße zwar in gewissem Umfang zusätzliche Luftschadstoff- und Lärmbelästigungen zu erwarten sind, diese aber durch entsprechende bauliche Maßnahmen an den angrenzenden Gebäuden eingegrenzt werden können.

Auf der Basis des vorhandenen Planungsstandes für den Straßenverlauf und des städtebaulichen Konzeptes kann das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

Mit der Erweiterung der Behlertstraße ist ein teilweiser Abriss von bestehenden Gebäuden, unter anderem denkmalgeschützten Gebäudeteilen und eine Neuordnung der betroffenen Grundstücke verbunden.

Die komplexen städtebaulichen, denkmalpflegerischen, verkehrlichen und sozialen Rahmenbedingungen werden im Bebauungsplanverfahren ermittelt und in den Abwägungsprozess eingestellt.

 

Planungsziele

 

Ziel der Planung ist, durch den Ausbau und die Verschwenkung der Behlertstraße eine Verbesserung des Verkehrsablaufs in der nördlichen Innenstadt, eine Verkehrsberuhigung der Hans-Thoma-Straße sowie eine Verringerung der Immissionsbelastung in den betreffenden Straßenzügen zu erreichen. Um gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu erreichen, müssen Aufenthaltsräume und Außenräume mit entsprechenden aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden. Die dafür geeigneten Maßnahmen werden im Bebauungsplan untersucht und planungsrechtlich gesichert.

Der gesamte Straßenraum der Behlertstraße muss städtebaulich und gestalterisch qualifiziert und aufgewertet werden. Ziel ist eine straßenbegleitende Neubebauung im östlichen Bereich, sowie die neue Straßenaufteilung mit Vorgartenzonen, Parknischen, Fuß- und Radwegen und Baumpflanzungen. Mit den angestrebten Maßnahmen bietet sich die Chance, aus der bislang anonymen und in Bezug auf „Öffentlichkeit“ entleerten Verkehrsstraße eine belebte Stadtstraße mit urbanen Aufenthaltsqualitäten zu entwickeln.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) liegen vor.

Da die beabsichtigte zulässige Grundfläche des Vorhabens nicht über 70 000 m2 liegt, kann das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB durchgeführt werden. Eine Vorprüfung des Einzelfalls soll klären, ob der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf ca. 28.000,00 € belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender  Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400.5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den 2009 bis 2010 anfallen.

Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs.1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitigen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2012 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten (u. a. Grunderwerb, Lärmschutzmaßnahmen, Abriss der Bestandsgebäude, Archäologie, Straßenbau) und zu möglichen Folgekosten (Pflege und Unterhaltungskosten) werden im Laufe der Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgen.

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Anlagen

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