Beschlussvorlage - 09/SVV/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 121 "Behlertstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“ ist in einem beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das beigefügte städtebauliche Konzept dienen (s. Anlage 2).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anl. 3).
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“
Der
Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“ soll gemäß § 13a BauGB aufgestellt
werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im Norden: südliche
Straßenbegrenzungslinie der Kurfürstenstraße und der Mangerstraße im
Kreuzungsbereich mit der Behlertstraße
im Osten: östlich
der Behlertstraße gelegene Grundstücke:
Flurstück
577/3 (teilweise), Grenzen zwischen den Flurstücken: 577/14 und 577/13, den
Flurstücken 577/15, 577/2, 950 und 577/8; den Flurstücken 950, 949, 948 und
577/7, sowie zwischen den Flurstücken 948 und 577/5
im Süden: nördliche
Straßenbegrenzungslinie der Berliner Straße und der Gutenbergstraße im
Kreuzungsbereich mit der Behlertstraße
im Westen: westlich der Behlertstraße gelegene Grundstücke:
Grenzen zwischen den Flurstücken: 589/2 und 608, 607, 606, den Flurstücken 590 und 605, 604, den Flurstücken 591, 592 und 604, 603, den Flurstücken 593, 594, 595 und 600, den Flurstücken 595, und 599, 598, sowie zwischen den Flurstücken 597 und 598. Im Geltungsbereich befinden sich außerdem die Flurstücke 603 (teilweise) und 604 (teilweise).
Alle o. g. Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Potsdam.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet ist die stark
verkehrsbelastete Behlertstraße mit den angrenzenden Bereichen in der
nördlichen Innenstadt im Abschnitt zwischen der Berliner Straße/Gutenbergstraße
und der Mangerstraße/Kurfürstenstraße. Die im Zuge des „Luftreinhalte- und Aktionsplans
für die Landeshauptstadt Potsdam“ ermittelten Immissionswerte weisen für die
Straßenabschnitte Behlertstraße und Hans-Thoma-Straße einen besonderen
Handlungsbedarf aus. Die Grenzwerte der Luft- und Lärmimmissionen sind in
diesen Bereichen überschritten. Die hier vorhandene Verkehrssituation und die
Wohnqualität auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken sind daher als sehr
kritisch zu betrachten. Derzeit ist die Behlertstraße als innerörtliche
Hauptverkehrsstraße zweispurig in Richtung Norden ausgebaut. Der von Norden
kommende Verkehr fließt zum Teil über die westlich der Behlertstraße
verlaufende Hans-Thoma-Straße und Gutenbergstraße. Der gegenwärtig vorhandene
Straßenraum mit seiner räumlich-gestalterischen Qualität ist unbefriedigend.
Auf der westlichen Seite der Behlertstraße befindliche Wohnhäuser sind
sanierungsbedürftig.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Die Verkehrsführung in Richtung
Norden über den Knotenpunkt L 40/Berliner Straße wurde unter Einbeziehung von
Bürgern, Stadtverordneten, Fachleuten aus der Verwaltung und externen Experten
im Zeitraum vom Februar 2007 bis zum November 2008 in drei Workshops im Rahmen
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert und dazu eine
Vorzugsvariante ausgewählt. Diese sieht einen dreispurigen Ausbau der
Behlertstraße mit zwei Spuren in Richtung Norden und eine Spur in Richtung
Süden, und eine Verkehrsberuhigung der Hans-Thoma-Straße sowie der
Gutenbergstraße vor. Es liegt bereits eine Straßenplanung für den künftigen Verlauf
der Behlertstraße vor. Begleitend dazu wurde ein städtebauliches Konzept für
die Ostseite der ausgebauten und umgestalteten Straße in Alternativen
erarbeitet, zu dem eine Vorzugsvariante gefunden wurde, die im
Bebauungsplanverfahren weiterentwickelt werden soll (s. Anlage2).
Zur Planung wurden bereits die
Umweltgutachten für die Luftschadstoff- und Lärmbelastung erarbeitet und mit
dem Landesumweltamt abgestimmt. Danach ist erkennbar, dass mit einer
Erweiterung der Behlertstraße zwar in gewissem Umfang zusätzliche
Luftschadstoff- und Lärmbelästigungen zu erwarten sind, diese aber durch
entsprechende bauliche Maßnahmen an den angrenzenden Gebäuden eingegrenzt
werden können.
Auf der Basis des vorhandenen
Planungsstandes für den Straßenverlauf und des städtebaulichen Konzeptes kann
das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Mit der Erweiterung der
Behlertstraße ist ein teilweiser Abriss von bestehenden Gebäuden, unter anderem
denkmalgeschützten Gebäudeteilen und eine Neuordnung der betroffenen
Grundstücke verbunden.
Die komplexen städtebaulichen,
denkmalpflegerischen, verkehrlichen und sozialen Rahmenbedingungen werden im
Bebauungsplanverfahren ermittelt und in den Abwägungsprozess eingestellt.
Planungsziele
Ziel der Planung ist, durch den Ausbau und die Verschwenkung der Behlertstraße eine Verbesserung des Verkehrsablaufs in der nördlichen Innenstadt, eine Verkehrsberuhigung der Hans-Thoma-Straße sowie eine Verringerung der Immissionsbelastung in den betreffenden Straßenzügen zu erreichen. Um gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu erreichen, müssen Aufenthaltsräume und Außenräume mit entsprechenden aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden. Die dafür geeigneten Maßnahmen werden im Bebauungsplan untersucht und planungsrechtlich gesichert.
Der gesamte Straßenraum der Behlertstraße muss städtebaulich und gestalterisch qualifiziert und aufgewertet werden. Ziel ist eine straßenbegleitende Neubebauung im östlichen Bereich, sowie die neue Straßenaufteilung mit Vorgartenzonen, Parknischen, Fuß- und Radwegen und Baumpflanzungen. Mit den angestrebten Maßnahmen bietet sich die Chance, aus der bislang anonymen und in Bezug auf „Öffentlichkeit“ entleerten Verkehrsstraße eine belebte Stadtstraße mit urbanen Aufenthaltsqualitäten zu entwickeln.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die
Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) liegen vor.
Da die beabsichtigte zulässige
Grundfläche des Vorhabens nicht über 70 000 m2 liegt, kann das
Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB
durchgeführt werden. Eine Vorprüfung des Einzelfalls soll klären, ob der
Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw.
Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe
Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf ca. 28.000,00 €
belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit
entsprechender Haushaltsmittel
auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400.5431569 bereitgestellt
werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den 2009 bis 2010
anfallen.
Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs.1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen
Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu
erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im
öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden.
Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und
mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitigen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der
Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2012 zu rechnen.
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten (u. a. Grunderwerb,
Lärmschutzmaßnahmen, Abriss der Bestandsgebäude, Archäologie, Straßenbau) und
zu möglichen Folgekosten (Pflege und Unterhaltungskosten) werden im Laufe der
Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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268,3 kB
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